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Sonntag, 27. Juni 2021

Der Fußball wurde in Geiselhaft gegen Ungarn genommen, obwohl das ungarische „Regenbogen-Gesetz“ nur zum Schutz von Kinder dient!


(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)

Schwulenfeindlich / Homophobie das steht gar nicht im Gesetz der Regierung Orbán in Ungarn. Das LGBTQ-Gesetz ist tatsächlich nur ein Gesetz zum Schutz von Kindern. Es gilt nur für Kinder und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr. Ein völlig korrektes Kinderschutzgesetz der Ungarn wird zum Politikum hochgespielt!

LGBTQ ist eine englische Abkürzung für (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgenderist) lesbisch, schwul, bisexuell, transgender. Q = Queer-Theorie: Anschluss von Personen als Sammelbewegung an LGBTQ.

Trotzdem wurde daraus ein Politikum und vor allem ein ungerechtfertigter Angriff gegen die Demokratie in Ungarn. Denn in fast allen Nachrichten fehlte der Hinweis, dass es sich „nur“ um ein Gesetz zum Schutz von Kindern handelt. Ein völlig korrektes Kinderschutzgesetz der Ungarn wird zum Politikum hochgespielt! Das fast gleiche Gesetz gibt es schon lange in Russland. Da hat aber noch nie jemand dagegen protestiert. Und jetzt kommt es noch viel schlimmer! Der Fußball insgesamt und deutsche Fußballspieler wurden für Gender- Linke- und Grüne Politik in Geiselhaft genommen. Fußballspieler, Kommentatoren. Co-Kommentatoren und Experten wurden genötigt regenbogenfarbige Kommentare abzugeben und Ungarn zu verurteilen. Nur die UEFA blieb zur recht stabil mit dem Verbot das Münchner Stadion mit Regenbogenfarben zu beleuchten.


Homosexualität und Lesbentum, was sagt Gottes Wort dazu? Erstaunlich ist, dass sich die Bibel sowohl im alten wie auch im neuen Testament mit der Frage von Homosexualität und Lesbentum auseinandersetzt. ….vollständigen Presseartikel bei WordPress lesen


Das Länderspiel Deutschland gegen Ungarn im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft, bei dem trotz einer überragenden Leistung des ungarischen Teams icht der Sport, sondern Regenbogen-Flaggen im Vordergrund standen, war der vorläufige Höhepunkt einer unerträglichen Hetzkampagne familienfeindlicher LGBTQ-Aktivisten gegen Ungarn. Auslöser der Anfeindungen ist ein vorbildliches Gesetz der ungarischen Regierung, mit dem Kinder wirkungsvoll vor LGBTQ-Propaganda an Schulen, sowie Frühsexualisierung und Pornographie in den Massenmedien geschützt werden. Nun hat sich auch noch die korrupte EU auf Ungarn und dessen Gesetz zum Schutz der Jugend eingeschossen. Ungarn braucht jetzt unsere Solidarität in seinem heldenhaften Kampf für die Familie!

Über das neue ungarische Anti-Pädophilie-Gesetz haben Fake-News-Medien europaweit zahlreiche Lügen verbreitet. Doch ein Blick in das Gesetz genügt, um zu erkennen, worum es wirklich geht:
  • Der Staat schützt das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität.
  • Das Gesetz verbietet, Kindern unter 18 Jahren Inhalte zugänglich zu machen, die pornographisch sind oder die Sexualität in unangemessener Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen.
  • Die Sexualerziehung an Schulen wird reguliert, um das Recht der Eltern auf sexuelle Aufklärung ihrer Kinder u gewährleisten.
  • Weitere Punkte beinhalten ein Register von Sexualstraftätern und ein härteres Vorgehen gegen Kinderpornographie.
Alles in allem verteidigt das neue Gesetz also in erster Linie das Erziehungsrecht der Eltern gegen die jugendgefährdende LGBTQ-Propagandamaschinerie, die nicht nur Ungarn, sondern die gesamte christliche Zivilisation bedroht. Auch Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán (Fidesz) bekräftigte, dass sich das Gesetz nicht gegen den Lebensstil Erwachsener richtet: „In Ungarn kann jeder frei leben, aber die Erziehung der Kinder ist das alleinige Recht der Eltern.

Trotzdem behaupte 17 Staats- und Regierungschefs, darunter die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der österreichische Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), das ungarische Anti-Pädophilie-Gesetz verletze Grundrechte – als sei das Verderben der Jugend schon ein „Grundrecht“. Sie verlangen von der EU-Kommission drakonische Strafen gegen Ungarn. Die Forderungen reichen von Kürzungen bei EU-Subventionen bis hin zum Ausscheiden Ungarns aus der EU. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte umgehend rechtliche Schritte gegen das ungarische Gesetz an und drohte, dabei „die volle Macht der EU-Kommission“ auszuschöpfen.

Ungarn braucht jetzt dringend unseren Beistand gegen diesen unverschämten Angriff der EU auf seine Kinder und seine nationale Souveränität! Das ungarische Volk soll wissen, dass Politiker wie Merkel und Kurz mit ihrer familienfeindlichen Agitation gegen Ungarn nicht für die Menschen in Deutschland, Österreich und Europa sprechen. Zeigen wir mit anbei stehender Petition an die ungarischen Botschafter in Deutschland und Österreich unsere Unterstützung für das vorbildliche ungarische Anti-Pädophilie-Gesetz und dass die Mehrheit der Bürger in Europa hinter Ungarn und seinen Anstrengungen zum Schutz der Kinder und der Familien steht. Bitte solidarisieren auch Sie sich mit Ungarn und bekennen Sie Flagge für die Familie, indem Sie die Petition unterzeichnen. Herzlichen Dank! Klick zur Unterschrift der Petition



Schwulenfeindlich? Das steht gar nicht im Gesetz der Regierung Orbán – jetzt erstmals auf Deutsch.

Die Regierung von Viktor Orbán in Ungarn hat ein LGBTQ-Gesetz beschlossen, das in der Europäischen Union für gespielte Empörung und ein Vertragsverletzungsverfahren sorgt. Doch den genauen Inhalt dürften nur wenige kennen. Wir dokumentieren zentrale Passagen erstmals in deutscher Sprache. (Autor: Günther Strauß)

Die Fußballwelt hisst die Regenbogenflagge und Politiker empören sich gegen ein Gesetz „… zum Schutz von Kindern“, das Ungarns Parlament auf Initiative der Regierung von Viktor Orbán beschlossen hat. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nannte das Gesetz „eine Schande“. Ihre Vorwürfe sind schwer: „Das Gesetz diskriminiert Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Es verstößt gegen fundamentale Werte der Europäischen Union: Menschenwürde, Gleichheit und der Respekt für Menschenrechte.“ Sie glaube an eine Europäische Union, „wo wir alle sein können, wer wir sind“ und „in der wir lieben können, wen wir wollen“.

Von der Leyen wollte noch am Mittwoch einen Brief nach Budapest veranlassen, in dem die Kommission ihre rechtlichen Bedenken darlegt und die Regierung zur Stellungnahme auffordert – das bedeutet den Beginn eines Vertragsverletzungsverfahrens, wie auch aus ihrer Umgebung bestätigt wurde. Orbán sagte gegenüber der Nachrichtenagentur DPA:

„In Ungarn kann jeder frei leben, aber die Erziehung der Kinder ist das alleinige Recht der Eltern.“

Doch was steht eigentlich in diesem Gesetz? Verbietet es Menschen zu sein, wer sie sind, oder zu lieben, wen sie wollen? Mittlerweile ist es in englischer Übersetzung durch das Deutsch-Ungarische Institut für europäische Zusammenarbeit öffentlich zugänglich, unter anderem hier. Erstmals wurde nun das Gesetz ins deutsche übersetzt. Wir dokumentieren im Folgenden die Passagen, die in erster Linie zu der internationalen Empörung geführt haben.

1. Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung

Abschnitt 1

(1) Im Untertitel „Die Ziele und Grundsätze des Gesetzes“ des Gesetzes XXXI aus dem Jahr 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung (im Folgenden „Gyvt.“) wird folgender Abschnitt 3/A hinzugefügt:

„Abschnitt 3/A

Im Rahmen des Kinderschutzsystems schützt der Staat das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität. ”

(2) In den Gyvt. wird folgender Abschnitt 6/A angefügt:

„Abschnitt 6/A

Um die Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes und die Verwirklichung der Rechte des Kindes zu gewährleisten, ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unangemessener Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen. ”

3. Änderung des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen für wirtschaftliche Werbetätigkeiten

Abschnitt 3

In § 8 des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen wirtschaftlicher Werbetätigkeiten wird der folgende Absatz (1a) angefügt:

„(1a) Es ist verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität in unzulässiger Weise darstellt oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagiert oder abbildet. ”

5. Änderung des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation

Abschnitt 9

(1) § 9 (1) des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation (im Folgenden „Mttv.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

„(1) Mit Ausnahme von Nachrichtensendungen, politischen Informationssendungen, Sportsendungen, Programmvorschauen, politischer Werbung, Teleshopping, Werbung für Gemeinschaftseinrichtungen und öffentlichen Bekanntmachungen haben Mediendiensteanbieter, die lineare Mediendienste anbieten, alle Programme, die sie ausstrahlen wollen, in eine der Kategorien nach den Absätzen (2) bis (7) einzustufen. “

(2) § 9 Abs. 6 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(6) Programme werden in die Kategorie V eingestuft, wenn sie geeignet sind, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen negativ zu beeinflussen, insbesondere weil sie als zentrales Element Gewalttätigkeit, die Propagierung oder Darstellung einer Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität oder die unmittelbare, naturalistische oder grundlose Darstellung von Sexualität enthalten. Diese Programme werden als „nicht geeignet für Zuschauer unter achtzehn Jahren“ eingestuft. “

(3) Dem § 32 des Mttv. wird folgender Absatz (4a) angefügt:

„4a) Programme gelten nicht als Werbung für öffentliche Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen, wenn sie geeignet sind, einen negativen Einfluss auf die angemessene körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen auszuüben, insbesondere dadurch, dass sie als zentrales Element die unentgeltliche Darstellung von Sexualität, Pornografie, die Propagierung oder Darstellung der Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität enthalten. “

(4) § 168/A Abs. 1 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(1) Der Medienrat erstellt unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Vorjahres bis zum 1. Dezember des dem betreffenden Jahr vorangehenden Jahres einen jährlichen Aufsichtsplan und veröffentlicht ihn innerhalb von fünfzehn Tagen auf seiner Internetseite. Der Medienrat erstellt seinen jährlichen Aufsichtsplan mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Minderjährigen. Der Medienrat stellt die Kohärenz der von ihm erstellten Aufsichtspläne sicher. Die Pläne können auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr zum Ende des betreffenden Halbjahres überprüft werden; die Pläne können vom Medienrat erforderlichenfalls geändert werden. Geänderte Aufsichtspläne werden vom Medienrat innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Änderung auf seiner Website veröffentlicht. “

(5) § 179 Abs. 2 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(2) Werden im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Absatzes 1 Probleme festgestellt und wird gegen dieses Gesetz oder die betreffenden Bestimmungen des Pressefreiheitsgesetzes verstoßen, ist der Medienrat verpflichtet, den Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit der in Absatz 1 genannte Mediendiensteanbieter unterliegt, zur Durchführung wirksamer Maßnahmen aufzufordern. In einem solchen Ersuchen hat der Medienrat den Mitgliedstaat aufzufordern, Maßnahmen zur Beseitigung der vom Medienrat benannten Verstöße zu ergreifen. “

6. Änderung des Gesetzes CCXI von 2011 über den Schutz von Familien

Abschnitt 10

(1) § 1 Abs. 1 des Gesetzes CCXI aus dem Jahr 2011 über den Schutz von Familien (im Folgenden „Csvt.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

„(1) Der Staat schützt die Institutionen der Familie und der Ehe auch wegen ihrer Würde und ihres Wertes an und für sich, insbesondere die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, bei denen die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist. “

(2) § 1 Abs. 2 des Ksvt. erhält folgende Fassung:

„(2) Der Schutz organisierter familiärer Beziehungen und die Verwirklichung des Rechts der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität spielen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung ihrer körperlichen, geistigen und sittlichen Gesundheit. “

(3) In der Csvt. wird folgender Abschnitt 5/A angefügt:

„Abschnitt 5/A

Zum Schutz der in diesem Gesetz genannten Ziele und zum Schutz von Kindern ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unzulässiger Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen. “

7. Änderung des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung

Abschnitt 11

(1) In § 9 des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung (nachfolgend „Nktv.“) wird der folgende Absatz (12) hinzugefügt:

„(12) Bei der Durchführung von Aktivitäten, die die sexuelle Kultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und die sexuelle Entwicklung betreffen, sind die Bestimmungen des Artikels XVI (1) des Grundgesetzes besonders zu beachten. Solche Aktivitäten dürfen nicht auf die Propagierung der Abweichung von der Selbstidentität entsprechend dem Geburtsgeschlecht, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität gerichtet sein. “

(2) Im Untertitel 7 des Nktv. wird folgender Abschnitt 9/A angefügt:

„Abschnitt 9/A

(1) Eine Person oder Organisation mit Ausnahme eines Mitarbeiters, der als Lehrer in einer Bildungs- und Erziehungseinrichtung angestellt ist, einer Fachkraft, die in einer solchen Einrichtung Schulgesundheitsdienste erbringt, und eines staatlichen Organs, das an einem mit einer solchen Einrichtung abgeschlossenen Kooperationsvertrag beteiligt ist, darf eine im Unterricht oder anderweitig organisierte Aktivität für Schüler, die sich auf die Sexualkultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die sexuelle Entwicklung, die schädlichen Auswirkungen des Drogenkonsums, die Gefahren des Internets und jede Form der körperlichen oder geistigen Gesundheitsentwicklung (im Sinne dieses Abschnitts im Folgenden „Programm“) bezieht, nur dann durchführen, wenn sie von dem durch Gesetz bestimmten Organ registriert ist.

(2) Die Daten im Register nach Absatz (1) gelten als aus Gründen des öffentlichen Interesses zugängliche Daten, die auf der Website des durch Gesetz zur Führung des Registers nach Absatz (1) bestimmten Organs veröffentlicht werden müssen.

(3) Das Register gemäß Absatz (1) muss Folgendes enthalten:

a) Titel des Programms,

b) Kontaktdaten und

ba) Name einer natürlichen Person Programmeigentümer oder

bb) Name und Sitz eines Organisationsprogrammbesitzers,

c) Angabe der Art der öffentlichen Erziehungseinrichtung, in der das Programm durchgeführt werden soll,

d) Datum der Registrierung und Zeitraum (Schuljahr), in dem das registrierte Programm in einer öffentlichen Erziehungseinrichtung durchgeführt werden kann, und

e) Thema des Programms.

(4) Das zur Führung eines Registers nach Absatz 1 bestimmte Organ ist berechtigt, Daten im Register nach Absatz 1 bis zum Zeitpunkt ihrer Löschung aus dem Register zu verarbeiten. “

(3) Dem § 79 der Nktv. wird folgender Absatz (8) angefügt:

„(8) Stellt die für öffentliche Erziehungsaufgaben zuständige Behörde bei einer Untersuchung fest, dass eine Bildungs- und Erziehungseinrichtung gegen die Bestimmungen des § 9/A Abs. 1 verstoßen hat, so hat sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Leiter der Einrichtung und die Person oder das Mitglied der Organisation nach § 9/A Abs. 1 einzuleiten, die die Tätigkeit ausüben, die nicht in dem dort genannten Register eingetragen ist. “

(4) Dem § 94 Abs. 1 der Nktv. wird folgender Buchstabe j) angefügt:

(Der für Bildung zuständige Minister wird ermächtigt,)

„j) das nach § 9/A Abs. 1 zur Führung des Registers befugte Organ zu benennen und die näheren Voraussetzungen für die Eintragung sowie die näheren Bestimmungen über die Führung und Veröffentlichung des Registers festzulegen,“ (in einem Dekret.)

Schlussbemerkung von Autor Uwe Melzer: Aus Deutschland wird Regenbogenland!


LGBTQ, NGO’s, BLM (Black lives matter), ANTIFA verfolgen alle das gleiche Ziel.
Sturz der Rechtssysteme in demokratischen Staaten. Keine Polizei mehr, keine Militäreinheiten (Abschaffung der Bundeswehr), öffnen der Grenzen für alle Flüchtlinge, egal ob verfolgt, Wohlstandsflüchtlinge (Flucht in ein reicheres Land), Klimaflüchtlinge etc.. Die Folge wird dann Bürgerkrieg & Anarchie sein. Das Problem ist, das die LGBTQ, NGO’s, BLM, ANTIFA Gruppen massiv überwiegend von Linken und Grünen politisch und finanziell unterstützt werden. Selbst die Bibel kennt das Problem der Anarchie. Das gab es schon einmal im Alten Testament zu Zeiten von Noah. Und im Neuen Testament der Bibel steht, daß am Ende der Zeiten, in der wir uns befinden, es wieder den Zustand der Anarchie wie zu Zeiten von Noah geben wird.

Noahs Zeiten


Bibel, NT, Lukas 17,26: Und wie es geschah zu den Zeiten Noahs, so wird's auch geschehen in den Tagen des Menschensohns (der Menschensohn ist Jesus Christus: gemeint sind hier die Jahre, kurz bevor Jesus Christus wieder auf diese Erde kommt). Bibel, NT, Matthäus 24,37: Denn wie es in den Tagen Noahs war, so wird auch sein das Kommen des Menschensohns.

Das geschah zu Noahs Zeiten berichtet in der Bibel, im Alten Testament, 1. Mose 6,6-13:
Der HERR (GOTT) sah, dass der Menschen Bosheit groß war auf Erden und alles Dichten und Trachten ihres Herzens nur böse war. Aber die Erde war verderbt vor Gottes Augen und voller Frevel.

Tagesordnung zu Noahs Zeiten:
Raub, Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigungen bis dazu, dass keine Frau ohne Vergewaltigung die „Straße“ überqueren konnte um das einmal drastisch, bildhaft darzustellen, was es bedeutet, wenn die Erde voller Frevel durch die Menschen ist. Die Folge war die Sintflut GOTTES um der bösen Menschheit ein Ende zu bereiten. Nur Noah war ein gerechter Mann und GOTT machte mit ihm und seiner Familie einen neuen Anfang mit der Arche Noah.


Homosexualität und Lesbentum, was sagt Gottes Wort dazu? Erstaunlich ist, dass sich die Bibel sowohl im Alten wie auch im Neuen Testament mit der Frage von Homosexualität und Lesbentum auseinandersetzt. Fazit ist, dass diese Neigung wider der menschlichen Natur und wider Gottes Willen sind. Die Bibel begründet auch, woher diese Neigungen kommen. Gottes alleiniger Wille für die Lebensgemeinschaft von Menschen ist die Familie mit Mann, Frau und Kinder. Gott hat die Sexualität gewollt, geschaffen und auch dafür gesorgt, dass die Menschen Freude daran haben. Die Folgen sollten sein, dass daraus Kinder entstehen, die in einer intakten Familie aufwachsen und als positive Vorbilder Mutter und Vater haben. Homosexuelle und lesbische Verbindungen und Ehen bringen als Folge der Liebe keine Kinder hervor, sondern dienen nur der persönlichen Befriedigung von Lustgefühlen. Das war und ist nicht Gottes Wille. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 wurden absichtlich und mit großer Mehrheit der christliche Bezug zu Gott mit der Verantwortung vor Gott und den Menschen aufgenommen. Nachfolgend die Wortlaute aus unserem Grundgesetz & GOTTES Wort in der Bibel, NT, Römer 1,18-32, AT, Sirach 23,23, AT, 3. Mose 18,22-30, AT, 3. Mose 20,13-17, AT 2. Mose 22,17-19, AT, 1. Korinther 6,9-10: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress


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Donnerstag, 29. Juni 2017

Homosexualität und Lesbentum, was sagt Gottes Wort dazu?



Die Ehe für alle, die sogenannte „Homo-Ehe“ verstößt gegen das Grundgesetz und ist verfassungsfeindlich gemäß Artikel 6 Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Ehe als „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ definiert (Bundesverfassungsgerichtsentscheid 105, 313 [345]). Wer an der Familie rüttelt, rüttelt am wichtigsten Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Zahlreiche, repräsentative Studien belegen, dass Homosexuelle überproportional häufig pädophil sind. Unvorstellbar, dass dieser Hochrisikogruppe künftig mit der „Homo-Ehe“ die Adoption von Kindern uneingeschränkt möglich sein soll!

Eines der Hauptthemen der grünen Regierung in Baden-Württemberg in dem Koalitionsvertrag mit der SPD bzw. CDU sind die vermehrten Rechte für Homosexuelle und Lesben. Wenn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einen Bezug zu Gott beinhaltet, dann ist es auch äußerst interessant, was sagt Gott zu diesem Thema?

Erstaunlich ist, dass sich die Bibel sowohl im alten wie auch im neuen Testament mit der Frage von Homosexualität und Lesbentum auseinandersetzt.
Fazit ist, dass diese Neigung wider der menschlichen Natur und wider Gottes Willen sind. Die Bibel begründet auch, woher diese Neigungen kommen. Gottes alleiniger Wille für die Lebensgemeinschaft von Menschen ist die Familie mit Mann, Frau und Kinder. Gott hat die Sexualität gewollt, geschaffen und auch dafür gesorgt, dass die Menschen Freude daran haben. Die Folgen sollten sein, dass daraus Kinder entstehen, die in einer intakten Familie aufwachsen und als positive Vorbilder Mutter und Vater haben. Homosexuelle und lesbische Verbindungen und Ehen bringen als Folge der Liebe keine Kinder hervor, sondern dienen nur der persönlichen Befriedigung von Lustgefühlen. Das war und ist nicht Gottes Wille.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 wurden absichtlich und mit großer Mehrheit der christliche Bezug zu Gott mit der Verantwortung vor Gott und den Menschen aufgenommen. Nachfolgend die Wortlaute aus unserem Grundgesetz:

Präambel
Im Bewußt sein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Artikel: 56
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." (Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden).

Artikel: 141
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.

Wir leben immer noch in einem „sogenannten christlichen Abendland“. Für die katholische, evangelische, orthodoxe Kirche und alle evangelischen Freikirchen in Deutschland, Europa und weltweit ist die Bibel mit dem Wort Gottes die Grundlage und der Maßstab des Glaubens. Als Christ gilt, entweder nehme ich das gesamte Wort Gottes die Bibel ernst und als wahr an oder ich bin kein Christ und lebe als Atheist. Es geht nicht, dass wir einen Teil der Bibel als gut und unser Eigentum betrachten und den Rest ablehnen. Gott und Gottes Wort in der Bibel ist nicht teilbar. Entweder glaube ich Alles oder gar nichts. Ein Teil geht nicht.

Falls Sie sich jetzt mit den nachfolgenden Bibeltexten angegriffen fühlen, oder damit nicht einverstanden sein können oder wollen, dann müssen Sie sich nicht bei mir als Autor beschweren, sondern direkt bei Gott und müssen Gott klar machen, dass er sich geirrt hat. Sie haben nur ein Problem: Gott ändert sich nicht und nimmt keine Aussagen zurück. Menschen haben zwar die Bibel geschrieben, Sie wurden aber vom Geist Gottes (Heiliger Geist) inspiriert, was sie zu schreiben haben. Deshalb ist auch die Warnung von Gott im letzten Kapitel der Bibel in der Offenbarung 22,18-19 sehr ernst zu nehmen: „Ich bezeuge allen, die da hören die Worte der Weissagung in diesem Buch: Wenn jemand etwas hinzufügt, so wird Gott ihm die Plagen zufügen, die in diesem Buch geschrieben stehen. Und wenn jemand etwas wegnimmt von den Worten des Buchs dieser Weissagung, so wird Gott ihm seinen Anteil wegnehmen am Baum des Lebens und an der heiligen Stadt, von denen in diesem Buch geschrieben steht.“

Römer 1,18-32
Denn Gottes Zorn wird vom Himmel her offenbart über alles gottlose Wesen und alle Ungerechtigkeit der Menschen, die die Wahrheit durch Ungerechtigkeit niederhalten. Denn was man von Gott erkennen kann, ist unter ihnen offenbar; denn Gott hat es ihnen offenbart.

Denn Gottes unsichtbares Wesen, das ist seine ewige Kraft und Gottheit, wird seit der Schöpfung der Welt ersehen aus seinen Werken, wenn man sie wahrnimmt, so daß sie keine Entschuldigung haben. Denn obwohl sie von Gott wussten, haben sie ihn nicht als Gott gepriesen noch ihm gedankt, sondern sind dem Nichtigen verfallen in ihren Gedanken, und ihr unverständiges Herz ist verfinstert. Da sie sich für Weise hielten, sind sie zu Narren geworden und haben die Herrlichkeit des unvergänglichen Gottes vertauscht mit einem Bild gleich dem eines vergänglichen Menschen und der Vögel und der vierfüßigen und der kriechenden Tiere.

Darum hat Gott sie in den Begierden ihrer Herzen dahingegeben in die Unreinheit, so daß ihre Leiber durch sie selbst geschändet werden, die, die Gottes Wahrheit in Lüge verkehrt und das Geschöpf verehrt und ihm gedient haben statt dem Schöpfer, der gelobt ist in Ewigkeit. Amen. Darum hat sie Gott dahingegeben in schändliche Leidenschaften; denn ihre Frauen haben den natürlichen Verkehr vertauscht mit dem widernatürlichen; desgleichen haben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau verlassen und sind in Begierde zueinander entbrannt und haben Mann mit Mann Schande getrieben und den Lohn ihrer Verirrung, wie es ja sein musste, an sich selbst empfangen.

Und wie sie es für nichts geachtet haben, Gott zu erkennen, hat sie Gott dahingegeben in verkehrten Sinn, so daß sie tun, was nicht recht ist, voll von aller Ungerechtigkeit, Schlechtigkeit, Habgier, Bosheit, voll Neid, Mord, Hader, List, Niedertracht; Zuträger, Verleumder, Gottesverächter, Frevler, hochmütig, prahlerisch, erfinderisch im Bösen, den Eltern ungehorsam, unvernünftig, treulos, lieblos, unbarmherzig. Sie wissen, daß, die solches tun, nach Gottes Recht den Tod verdienen; aber sie tun es nicht allein, sondern haben auch Gefallen an denen, die es tun.

Sirach 23,23:
Ein Mann, der an sich selbst Unzucht treibt, hat keine Ruhe, bis das Feuer ausgebrannt ist.

3. Mose 18,22-30
Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein Gräuel. Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du an ihm unrein werdest. Und keine Frau soll mit einem Tier Umgang haben; es ist ein schändlicher Frevel.

Ihr sollt euch mit nichts dergleichen unrein machen; denn mit alledem haben sich die Völker unrein gemacht, die ich vor euch her vertreiben will. Das Land wurde dadurch unrein, und ich suchte seine Schuld an ihm heim, daß das Land seine Bewohner ausspie. Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut keine dieser Gräuel, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch denn alle solche Gräuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land unrein gemacht -, damit nicht auch euch das Land ausspeie, wenn ihr es unrein macht, wie es die Völker ausgespien hat, die vor euch waren.

Denn alle, die solche Gräuel tun, werden ausgerottet werden aus ihrem Volk. Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den schändlichen Sitten derer, die vor euch waren, und dadurch unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott.

3. Mose 20,13-17
Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen.


Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine Schandtat begangen; man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei. Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben, und auch das Tier soll man töten. Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie töten und das Tier auch. Des Todes sollen sie sterben; ihre Blutschuld komme über sie. Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre Schuld tragen.

2. Mose 22,17-19: Todeswürdige Vergehen
Wer einem Vieh beiwohnt, der soll des Todes sterben.


1. Korinther 6,9-10
Oder wisst ihr nicht, daß die Ungerechten das Reich Gottes nicht ererben werden? Laßt euch nicht irreführen! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, Ehebrecher, Lustknaben, Knabenschänder, Diebe, Geizige, Trunkenbolde, Lästerer oder Räuber werden das Reich Gottes ererben.

Die Bundesrepublik Deutschland entzieht sich durch Sünde den größten Teil des Segens Gottes, der eigentlich für unser Land gedacht ist, denn wir leisten uns in Berlin, der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland einen homosexuellen Bürgermeister mit entsprechender Vorbildfunktion und direkt im Regierungskabinett, der Machzentrale Deutschlands, einen homosexuellen Außenminister, der das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland repräsentiert mit entsprechender Vorbildfunktion. Es gilt immer noch für die Christen nach Aussagen der Bibel, am Segen Gottes ist „Alles“ gelegen.

Es ist immer wieder erstaunlich, welche Argumente gegen GOTTES WORT in der Bibel gefunden werden.
Die Kirchen und alle christlichen Menschen akzeptieren die Bibel, als das Wort GOTTES und die Basis Ihres Glaubens. Wenn nun in diesem Buch der Bibel der lebendige GOTT, sowohl im Neuen Testament, wie auch im alten Testament schreibt, dass Homosexuelle und Lesben in seinen Augen = GOTTES Augen ein Gräuel und eine Sünde ist und diese Menschen das Himmelreich nicht Erben können, so können wir das auf menschlicher Basis nicht legalisieren und gut heißen. Tatsache ist, dass alle homosexuellen oder lesbisch veranlagend Menschen bei einer Bekehrung zum wahren Glauben an den Herrn Jesus Christus sofort ihre negative, in GOTTES Augen gräuliche Veranlagung verlieren und eine normales, sexuelles Leben nach GOTTES Wort führen. Als Christ kann ich nicht nur einen Teil der Bibel = GOTTES Wort akzeptieren und das, was mir nicht passt, mit dem Argument versehen z.B. das passt nicht in unsere heutige Zeit, war so nicht gemeint oder ist nur platonisch bzw. Beispielhaft zu sehen. Entweder gilt für einen Christen das ganze Wort GOTTES in der Bibel oder ich muss GOTT und die gesamte Bibel ablehnen. Dann kann ich natürlich leben wie ich will und werde als Dank dafür aber in der Hölle landen statt im Himmel. Auch das ist eine biblische, christliche Tatsache gemäß GOTTES Wort in der Bibel.



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