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Mittwoch, 7. November 2018

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Was Sie wissen sollten!



Im Dezember 2017 bezogen in Deutschland knapp 1.059.000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.


Damit waren es bereits 3,2 Prozent mehr Leistungsberechtigte als ein Jahr zuvor. Auch in Zukunft ist die Tendenz steigend. Wer Anspruch auf die staatliche Unterstützung hat und was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden. (Autorin: Laura Gosemann)

Die gesetzliche Rente reicht in vielen Fällen nicht für einen finanziell abgesicherten Ruhestand aus. Auch mithilfe einer privaten Altersvorsorge hat man nicht unbedingt ausgesorgt, denn grundsätzlich gilt: Wer nicht genug verdient, kann nicht hinreichend sparen.

Eine menschenwürdige Existenz soll dann durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewährleistet werden. Anspruchsberechtigte müssen die Sozialleistung beim zuständigen Sozialhilfeträger oder der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Grundsicherung wird allerdings immer nur für zwölf Monate bewilligt, das heißt, jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Anspruchsberechtigung


Zwei Personengruppen können einen Anspruch auf die Grundsicherung haben. Das sind zum einen Bedürftige, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, und zum anderen Volljährige mit auf Dauer voller Erwerbsminderung.

Wer bis Ende 1946 geboren wurde, hat die notwendige Altersgrenze bereits mit 65 Jahren erreicht. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt dagegen die Altersgrenze von 67 Jahren. Damit der Antrag bewilligt wird, muss

>>> der Antragsteller in Deutschland wohnen beziehungsweise eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
>>> das Einkommen oder das Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreichend sein.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung


Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann ebenfalls die Grundsicherung beantragen – allerdings nur dann, wenn die Rente dauerhaft sowie ausschließlich aufgrund voller Erwerbsminderung gezahlt wird, und nicht etwa wegen der schwierigen Lage des Arbeitsmarkts.

Es können stattdessen aber andere Sozialleistungen gewährleistet werden, wenn es sich um eine Erwerbsminderungsrente lediglich auf Zeit oder wegen der Arbeitsmarktlage handelt, wie zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Höhe der Grundsicherung


Wie hoch die monatlichen Zahlungen für Bedürftige ausfallen, hängt von der Höhe des Einkommens beziehungsweise der Rente ab. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt an dieser Stelle den Richtwert von 838 Euro. Liegt das gesamte monatliche Einkommen unter dieser Grenze, sollte der Anspruch auf Grundsicherung geprüft werden.

Bei der Grundsicherung existieren ebenso wie beim Arbeitslosengeld II pauschale Regelsätze. Seit dem 1. Januar 2018 beträgt dieser 416 Euro im Monat für alleinstehende Personen und jeweils 374 Euro für Ehepaare. Gegebenenfalls werden auch Beiträge für Unterkunft und Heizung übernommen.

Anrechenbares Einkommen


Bei der Berechnung, ob ein Anspruch auf die Grundsicherung besteht, wird das gesamte Vermögen und Einkommen des Antragstellers betrachtet. Dabei werden alle bestehenden Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit, der Erhalt von Kindergeld sowie der Bezug von privaten und betrieblichen Renten miteinbezogen. Nicht angerechnet werden dagegen

>>> Leistungen der Sozialhilfe, z.B. Pflegegeld,
>>> die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
>>> Elterngeld,
>>> Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege und Ähnliches.

Außerdem gibt es einen Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass nur darüber hinausgehendes Vermögen auch als solches angerechnet wird.

Zusätzliche Ansprüche


Wer bereits die Leistungen der Grundsicherung bezieht, kann darüber hinaus weitere unterstützende Zahlungen erhalten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Gehbehinderung vorliegt. Zusätzliche 17 Prozent des Regelsatzes stehen dem Bedürftigen dann als Mehrbedarf zu. Außerdem werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Anspruchsberechtigten der Grundsicherung übernommen.

Weitere Informationen zu diesem Thema, z.B. zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, können Sie im umfassenden Ratgeber der Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. nachlesen.


Arm im reichen Deutschland – Mehr als 6,75 Millionen Menschen beziehen Hartz-IV oder Arbeitslosengeld! Die Zahlen in Deutschland weisen auf eine große Armut hin. Mittlerweile beziehen mehr als 6,75 Millionen Menschen in Deutschland Hartz-IV-Leistungen oder Arbeitslosengeld. Die Zahlen gelten als erschreckend hoch, da sich das Land in einer wirtschaftlich starken Situation befindet. Das statistische Wunder der Arbeitsagentur: angeblich nur 2,53 Millionen Arbeitslose, dafür aber 9,17 Millionen Arbeitsuchend & 4,76 Millionen Arbeitslose! Gut 760.000 Menschen erhalten Leistungen aus den Kassen für das Arbeitslosengeld, während gut 6,07 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen beziehen bzw. in einer „Bedarfsgemeinschaft“ leben, also in einem Haushalt, der „Hartz-IV“ empfängt. Zu den Empfängern rechnen mehr als 2 Millionen Kinder sowie Jugendliche in einem Alter von weniger als 18 Jahren. .... vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Die reale Armut in Deutschland 2018 – tatsächlich 29,5 Millionen arme Bundesbürger! – was dagegen tun? Durch stetige Fehlentwicklungen zeigt sich ein erschreckendes Ergebnis und die Bundesregierung schweigt! 8 MILLIONEN beziehen soziale Mindestsicherung. Davon 6 Millionen Menschen Hartz IV - SGBII. Menschen, die sich aus Angst, Scham etc. nicht Arbeitslos melden, werden auf weitere 3,1 bis 4,9 Millionen geschätzt. 9 - 11 MILLIONEN Menschen haben demnach Anspruch auf SGBII-Leistungen! Ca. 10 MILLIONEN RENTNER. Jeder zweite Rentner lebt von weniger als Hartz IV. 13 MILLIONEN arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen mit monatl. NETTO-Einkommen von € 850 – € 1.100. Jeder zweite neue Arbeitsvertrag ist nur noch befristet! Die Zahl der Berufstätigen, die Armutsgefährdung sind, hat sich zwischen 2004 und 2014 mehr als verdoppelt. 2 MILLIONEN Menschen sind bei „DIE TAFEL“ als Lebensmittelempfänger registriert. Andere Einrichtungen nicht einberechnet! 5 MILLIONEN TEILZEIT-Beschäftigte sind unterbeschäftigt und verdienen nicht genug! NIEDRIGLOHN – Deutschland ist Niedriglohnland Nr. 1 in Europa. Jeder 5. verdient weniger als 10 EURO pro Stunde bei steigender Tendenz. 61 % MEHRAUSGABEN für SOZIALLEISTUNGEN seit 2005! Lösungsvorschlag: Was unsere Regierung dagegen tun sollte. .... vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress


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Sonntag, 30. Oktober 2016

Rente & Altersarmut - Bundesregierung warnt Bürger vor Problemen, welche die Regierung selbst verursacht hat!



In ihrem aktuellen „Alterssicherungsbericht“ (Oktober 2016) warnt die Bundesregierung die Bürger eindringlich vor Altersarmut. Vor allem Geringverdiener müssten endlich mehr für ihre Altersvorsorge tun, um sich für den Ruhestand finanziell abzusichern.

Welch ein Hohn, wie soll ein Geringverdiener von seinem mehr als bescheidenen Einkommen noch Rücklagen für die Alterssicherung bilden können. Er kann nicht und selbst wenn er im bescheidenen Umfang könnte, bekommt er bei der Null-Zins-Politik und den schwindenden Erträgen bei Lebensversicherungen, weniger Geld heraus, als er einbezahlt hat. Allein die Inflation verringert jedes Jahr ein mögliches Kapital. Die Bundesregierung hat unter Schröder mit der SPD und den Grünen im Jahr 2002 über die Hartz IV Einführung und die Abschiebung der Arbeitslosen vom Arbeitsamt und den Jobcentern an Zeitarbeitsfirmen dafür gesorgt, dass dieser Geringverdienerbereich und die nachfolgenden Probleme mit den Renten, erst entstanden sind. Und das seit 14 Jahren.


Die Folge davon ist, dass jetzt die erste Million von insgesamt ca. 10-12 Millionen Geringverdiener in Rente kommen, die heute und zukünftig eine Rente erhalten, die unter der Sozialhilfe bzw. unter dem Hartz IV – Satz liegt. Diese Zuzahlungen zum Hartz IV Satz sind auf Dauer von der Bundesregierung nicht bezahlbar. Während die Renten in den letzten 15 Jahren 3 x gekürzt wurden haben sich die Pensionen für die Beamten mehrfach laufend erhöht. Auch diese überhöhten Pensionen wird der Staat und die Länder in 10 Jahren nicht mehr bezahlen können.

Mit Datum vom 13. Januar 2013 hat der Autor Uwe Melzer bereits eindringlich mit diesem Presseartikel vor Altersarmut bei der deutschen Rente gewarnt. Altersarmut Armut & Rente der Skandal - wenn das Geld fürs Nötigste fehlt! Jeder Fünfte durch Armut isoliert! Vergleich von Pensionen € 2.843 zu den Renten € 805. Im Jahr 2002 hat man bereits mit einem einfachen Taschenrechner die Folgen der Hartz IV – Entscheidung auf die Auswirkung der zukünftigen Renten feststellen können. Aber wir haben Politiker in unserer Regierung, unserem Bundestag und unseren Landtagen, die offensichtlich nicht mit einem Taschenrechner umgehen können.

Ein Rechenbeispiel zu den zukünftigen Renten
Das Rentenniveau bei zukünftig 43 % auf den Bruttolohn bedeutet bei einem Mindestlohn von 8,50 je Stunde, eine Rente von max. € 584,80 monatlich und das aber nur wenn mindestens 42 bis 45 Jahre ein durchlaufendes Beschäftigungsverhältnis gegeben war und regelmäßig die Rentenbeiträge bezahlt wurden. Das gilt schon mal nicht für die meisten Frauen, und viele die eine Unterbrechung hatten wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit, oder eine längere Ausbildungszeit absolvierten. Durchschnittlich wird voraussichtlich bei einem Stundenlohne von € 8,50 für die Geringverdiener nur eine Rente von ca. € 490 wahrscheinlichen sein. Bis zur Einführung des heutigen Mindestlohn von € 8,50 je Stunde, wurden aber von 2002 bis 2014 teilweise nur Stundenlöhne über die Zeitarbeitsfirmen von € 5,00 bis max. € 7,20 bezahlt. Mit der Hartz IV Einführung im Jahr 2002 durch die SPD / Grünen Regierung von Bundeskanzler Schröder wurden nachfolgend von den Arbeitsämtern und den Jobcentern die Arbeitslosen einfach an die Zeitarbeitsfirmen abgeschoben. Dort mussten Sie für die niedrigen Stundenlöhne von € 5,00 (Ungelernte) bis € 7,20 (für Facharbeiter) arbeiten, ansonsten verweigerte das Arbeitsamt oder das zuständige Jobcenter die Leistungen für Arbeitslosengeld. Und genau von diesen Geringverdienern kam jetzt die erste Million in Rente. Und jetzt – welch unvorhergesehenes Ereignis – bekommen diese alle eine Rente unter dem Sozialniveau und der Staat muss zuzahlen. Bei den weiteren 10 – 12 Millionen Rentnern (innen) in den nächsten Jahren aus dem Geringverdienerbereich, wird der deutschte Staat das Geld für die Zuzahlung diese Renten nicht mehr aufbringen können. Sollten Sie gar 42 – 45 Jahre nur im Teilzeitbereich z.B. in einem 450 € Job tätig gewesen sein, was auf viele Frauen zutrifft, und was im Handel allgemein üblich ist, dann erhalten Sie nur eine Rente in Höhe von € 193,50 und das auch nur wenn Sie 42 – 45 Jahre gearbeitet haben. Hier darf der Staat für jede Rente ca. 500 – 600 € als Sozialleistung dazu bezahlen. Auch dies wird nicht finanzierbar sein. Das ist leider die tatsächliche und bittere Wahrheit.

Für eine Rente über dem Sozialniveau müsste eigentlich ein Mindestlohn von mindestens € 13,50 - € 17,00 je Stunde eingeführt werden. Und genau dieser Mindestlohn von € 13,50 gibt es bereits mehrheitlich in den EU Staaten und teilweise sogar bis € 17,00. Deutschland als „angeblich reiches Industrieland“ erlaubt sich aber einen Mindestlohn von nur € 8,50 mit nur geringen gesetzlichen Steigerungen. Auch das ist einem Führungsland in der EU nicht würdig!

Laut „Alterssicherungsbericht“ fordert die Bundesregierung von den Bürgern mehr Anstrengungen bei der Altersvorsorge, wenn sie später ihren Ruhestand genießen wollen. Aber ein Geringverdiener kann sich anstrengen und einschränken so weit wie möglich und wird trotzdem nie in der Lage sein für eine spätere Alterssicherung privat vorzusorgen, weil sein Einkommen gerade ausreicht, um seinen täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten und dies bei steigenden Mieten und laufenden Teuerungen.

Obwohl die Bürger mit einem geringen Einkommen (Mindestlohn) gar nicht die Möglichkeit haben Geld fürs Alter anzusparen, sagt die Bundesregierung: "Doch die Bürger müssen dringend mehr für ihre Altersvorsorge tun, warnt die Bundesregierung in ihrem „Alterssicherungsbericht 2016“. Denn sonst werden viele von ihnen im Ruhestand nicht ausreichend finanziell abgesichert sein."

Das Versorgungsniveau der zukünftigen Rentner werde „ohne zusätzliche Altersvorsorge in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus dem Bericht. Vor allem für Geringverdiener bestehe ein „erhebliches Risiko“ von Altersarmut. Und das hätte man bereits mit einem Taschenrechner im Jahr 2002 wissen können und hätte in der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen steuern müssen. Stattdessen hat man über 3 Rentenreformen die Renten noch weiter drastisch gekürzt und will von den Menschen verlangen bis 76 Jahre zu arbeiten, was bereits öffentlich diskutiert wird.

Gesetzliche Rente allein schützt nicht vor Altersarmut
Ein „Alterssicherungsbericht“ wird alle vier Jahr vom Bundesarbeitsministerium erstellt. Aus dem aktuellen Dokument geht hervor, dass die gesetzliche Rente weiterhin die größte Bedeutung für die Altersversorgung in Deutschland hat.

Anfang 2015 stammten drei Viertel der Altersleistungen an die rund 17 Millionen Menschen ab 65 Jahren aus der Rentenkasse. Knapp ein Drittel der Senioren hat Einkünfte aus anderen Quellen. Am häufigsten sind neben Rente und Pension die Zinseinkünfte. Hinzu kommen die betriebliche Altersvorsorge sowie Zusatzrenten aus privaten Versicherungen.

„Personen mit Wohneigentum weisen ein deutlich höheres verfügbares Einkommen auf als Mieter“, heißt es in dem Bericht. Er beruht auf der Erhebung „Alterssicherung in Deutschland“, die laut Bundesregierung umfangreichste repräsentative Datenquelle zur Einkommenssituation der deutschen Bevölkerung im Alter.

Anmerkung von Autor Uwe Melzer: Hier wird versucht im „Alterssicherungsbericht“ eine negative Nachricht und eine erschreckende Realität für zukünftig ca. 10-12 Millionen von Rentnern, die weniger als Hartz IV erhalten, positiv zu verkaufen.


Denn all diese Geringverdiener (ca. 16 Millionen) verfügen weder über zusätzliche Einkünfte, noch Zinserträge, noch Einkünfte aus Wohneigentum (Immobilien), noch Einkünfte aus einer Betriebsrente, denn diese Geringverdiener hatten in ihrem Arbeitsleben nie die Chance, auch nur wenige Euros auf die Seite zu legen, geschweige denn zu sparen oder zu investieren.

Und damit wird unterstellt, dass die Geringverdiener an Ihrer Situation selbst schuld sind. Nein, der Staat ist Schuld, der die Rentenkassen plündert, das Renteniveau laufend kürzt, die Altersarbeitzeit erhöht von heute 67 auf zukünftig 76 Jahre und dabei sich selbst bereichert durch großzügige und laufende Steigerungen der Beamtenpensionen, die aber in ca. 10 Jahren durch die öffentlichen Haushalte ebenfalls nicht mehr bezahlbar sind (siehe Presseartikel Deutschlands Finanzen).

Vergleich von Pensionen = durchschnittlich € 2.843 im Monat mal 13 Pensionen im Jahr zu den Renten = durchschnittlich im Monat € 805 (Stand Frühjahr 2015). Siehe Presseartikel: Altersarmut & Rente der Skandal!

Laut Bericht sind die Alterseinkommen bei Personen, die im Berufsleben selbstständig waren, deutlich ungleichmäßiger verteilt als bei den abhängig Beschäftigten. Fast die Hälfte der Selbstständigen verfüge im Alter nur über ein Nettoeinkommen unter 1.000 Euro. Und das "Alles" (Renten für Arbeitsnehmer und Selbständige) wäre vermieden worden, wenn 2002 statt Hartz IV durch die SPD und die Grünen eine einheitliche Bürger-Renten-Versicherung, in der alle (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige etc.) einzahlen, eingeführt worden wäre. Bei dieser Solidarrente bezahlen die Besserverdienenden einen prozentualen Rentenbeitrag ohne Obergrenze, wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Das ist zum Beispiel ein Standard im Rentensystem der Schweiz, das im Übrigen zu einem Drittel nur aus Steuergeldern finanziert wird. (Autoren: Michael Müller & Uwe Melzer - Quelle: Berlin Journal)

Meldung über Pensionszahlungen von Aktuelle Epoch Times 1. November 2016

Über 7.600 Euro Pension für NRW-Minister pro Monat: Bürger zahlen jährlich 44,2 Millionen Euro für Regierungspensionen


Der Steuerzahler muss 44,2 Millionen Euro pro Jahr für die hohen Pensionen von Regierungsbeamten bezahlen. Im Gegensatz dazu verarmen immer mehr Rentner der Mittelschicht.

Frühere Minister in Nordrhein-Westfalen bekommen die höchsten Pensionen ehemaliger Regierungsmitglieder in Deutschland: Ihre durchschnittlichen Altersbezüge liegen mit über 7.600 Euro sogar um rund 66 Prozent höher als die früherer Bundesminister, berichtet „Bild“ (Dienstag) unter Berufung auf den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung. Demnach erhalten nordrhein-westfälische Ex-Regierungsmitglieder 7.642 Euro im Monat an Pension. Dahinter folgen ehemalige Senatoren in Hamburg (6.811 Euro) und Ex-Minister in Baden-Württemberg (6.738 Euro).

Ex-Bundesminister kommen im Durchschnitt auf 4.600 Euro. Insgesamt kostet die Versorgung der 646 ehemaligen Regierungsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen in Bund und Ländern die Steuerzahler 44,2 Millionen Euro pro Jahr. Die höchsten Abgeordnetenpensionen werden dem Bericht zufolge in Bayern (3.576 Euro), im Bundestag (3.550 Euro) und in Baden-Württemberg (3.101 Euro) gezahlt.

Insgesamt erhalten 3.907 Abgeordneten-Pensionäre und ihre Hinterbliebenen in Bund und Ländern Ruhegelder. Sie summieren sich auf 130,5 Millionen Euro im Jahr. Die höchsten Durchschnitts-Ruhegehälter unter den Beamten erhalten demnach pensionierte Berufssoldatinnen mit 3.370 Euro.

Staatsdiener in den Ländern erhalten im Durchschnitt 3.260 Euro Pension, in Städten und Gemeinden sind es 3.100 Euro und beim Bund 3.070 Euro. Bei den Sozialversicherungen (zum Beispiel Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) werden den Ruheständler im Durchschnitt 3.000 Euro im Monat gezahlt.

Das FDP-Bundesvorstandsmitglied Lencke Steiner kritisierte die hohen Pensionen: „Es kann nicht sein, dass sich viele Beamte auf ihre Pensionen freuen, während immer mehr Rentner zittern müssen, ob ihre Bezüge zum Leben reichen. Fair ist anders“, sagte sie der Zeitung. (dts)

Alarmierende Studie: Höheres Rentenniveau beseitigt Altersarmut nicht! (23.01.2017)


In der Debatte um die Bekämpfung von Altersarmut hat die Rentenversicherung vor falschen Strategien gewarnt. Selbst eine ganz erhebliche Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus würde nach Einschätzung der Rentenbehörde bei zwei Dritteln der heute von Altersarmut Betroffenen nicht dazu führen, dass sie auf ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsanspruchs kämen.

So mahnt die Deutsche Rentenversicherung in einem Schreiben an den Bundestag, das den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. Die Behörde, die für rund 30 Millionen Versicherte und Rentner zuständig ist, beruft sich dem Bericht zufolge auf eine von ihr geförderte, aktuelle Studie: Danach bezögen rund 24 Prozent der heutigen Empfänger von Grundsicherung im Alter überhaupt keine Rente aus der gesetzlichen Versicherung. Weitere 40 Prozent der Betroffenen erhielten eine gesetzliche Rente von weniger als 400 Euro.

"Es ist inzwischen wohl unstrittig, dass Altersarmut häufig auf konkret benennbare Ursachen zurückzuführen ist, und es zu ihrer Bekämpfung gezielter, an diesen Ursachen orientierter Ansätze bedarf", zitieren die Zeitungen aus der Stellungnahme. Ein höheres Rentenniveau löse die Probleme von spezifischen Gruppen mit erhöhtem Altersarmutsrisiko dabei nicht.

Flüchtlingskrise & Rente:
Es wird der Familiennachzug gewährt. Eltern kommen, gehen in Rente, haben nie bei uns gearbeitet. 80 % aller Flüchtlinge erhalten Hartz IV und werden auch in Zukunft nicht arbeiten. Gehen in Rente ohne jemals Rentenbeiträge bezahlt zu haben. Bekommen gleiche Renten wie Sozialrente für Deutsche, die 45 Jahre z.B. im Niedriglohnsektor / Teilzeit gearbeitet haben. Damit wird die Rentenkasse geplündert.



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Montag, 30. Mai 2016

Immobilie die krisensichere + inflationssichere Geldanlage / Kapitalanlage von ÖKO-ARCHITEKTENHAUS



Wie steht's um den Immobilienkauf? - Wohin mit dem Geld in der Euro-Krise?

Werthaltiger und sicherer als viele Anlageprodukte, die durch die globale Finanzkrise in Verruf geraten sind, scheint das Gold. Doch noch besser als Gold sind Steine und Beton. In welcher Anlage kann man sonst schon zu Lebzeiten wohnen? "Betongold" ist infolge von Euro-Schwäche und Griechenland-Krise ein Investitions-Schlager.

Maklerverbände melden deutlich steigende Kauflust in Ballungsräumen. Immobilien gelten als inflationssicheres und solides Fundament fürs Alter. Überdies sind die Bauzinsen auf historischem Tiefstand. Und der Andrang drückt insgesamt die Preise. Der Immobilienkauf für den Eigenbedarf biete einen großen Nutzwert. Der Tipp: Jetzt zugreifen, wer damit schon länger liebäugelt und ein geeignetes Objekt in guter Lage findet. Als Kapitalanlage kann das Investment rentabel sein, muss es aber nicht. Eigenkapital von etwa 20 Prozent der Kaufsumme ist wichtig.

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Sonntag, 6. November 2011

Welche Staaten noch ein Top-Rating besitzen? – Welche Geldanlage / Kapitalanlage ist noch sicher?

Nach der Herabstufung der USA gibt es nur noch eine Handvoll Industriestaaten, den Standard & Poor's (S&P) die Bestnote von "AAA" verleiht. Insgesamt haben jetzt noch 18 Länder "AAA" - darunter aber viele Steueroasen und Zwergstaaten. Je schlechter ein Rating ausfällt, desto schwieriger und vor allem teurer wird es für einen Staat, sich frisches Geld zu besorgen. (Artikel: | cs mit dpa, dpa-AFX | 07.08.2011, 13:00 Uhr)

Unter den großen Industriestaaten und Schwellenländern (G20) gibt es lediglich noch fünf Länder, denen S&P ein Top-Rating verleiht. Dazu gehört Deutschland, Frankreich, Kanada, Australien und Großbritannien. Industriegiganten wie die USA ("AA+"), China ("AA-") oder Japan ("AA-") schauen dabei in die Röhre und müssen für ihre Schulden höhere Zinsen bezahlen. Die ehemalige Supermacht Russland kommt sogar nur auf ein ("BBB+").

EU-Staaten zahlreich vertreten
Neben den finanzkräftigen, großen Industriestaaten haben auch eine ganze Reihe von EU-Mitgliedern das Top-Rating von S&P. Dabei handelt es sich um Österreich, Finnland, Luxemburg, Niederlande und Schweden. Dagegen erhalten die EU-Gründungsmitglieder Belgien ("AA+") und Italien ("A+") schlechtere Ratings.

Sonderfälle Norwegen und Schweiz
Weitere Top-Schuldner sind laut S&P die beiden europäischen Sonderfälle Norwegen und Schweiz. Sie verzichteten auf einen Betritt zur EU und besitzen auch noch ihre eigenen Währungen, die allerdings im Zuge der europäischen Schuldenkrise zum Euro deutlich aufgewertet haben. Denn sowohl die Krone als auch der Franken gelten als sicherer Hafen für Anleger.

Asiens Finanzzentren
Eine weitere Gruppe von Staaten, die S&P mit "AAA" bewertet, stammt aus Asien. Neben den Finanzzentren Hongkong und Singapur erhält auch das Auswanderer-Paradies Neuseeland das Top-Rating der Agentur.

Steueroasen und Zwergstaaten
Neben den wirtschaftsstarken Kandidaten schmücken sich auch eine Reihe von Steueroasen und Zwergstaaten mit dem Rating "AAA". Dies sind die Kanalinsel Guernsey, das Offshore-Banking-Paradies Isle of Man sowie das Fürstentum Lichtenstein.

Was Ratingagenturen eigentlich machen
Ratingagenturen bewerten, ob ein Unternehmen oder ein Staat geliehenes Geld zurückzahlen kann - und zwar pünktlich und vollständig. Davon hängt die Bonität des Schuldners ab, also gewissermaßen sein Ansehen bei Gläubigern. In die Bewertungen fließen veröffentlichte Daten ebenso ein wie Brancheneinschätzungen. Je schlechter die Agenturen die Bonität eines Marktteilnehmers beurteilen, desto teurer und schwieriger wird es für diesen, sich am Markt Geld zu besorgen. Die Refinanzierungskosten steigen, schlimmstenfalls ziehen Geldgeber ihr Kapital ab.

Eine der weltweit einflussreichsten Ratingagenturen ist Standard & Poor's. Für ihre Einstufungen verwendet sie Buchstabencodes. Die Skala beginnt mit der Bestnote "AAA". Es folgen "AA", "A", "BBB", "BB", "B", "CCC", "CC", "C". Die meisten Stufen können mit Plus- und Minuszeichen noch feiner unterteilt werden. Ab "BB+" beginnt der spekulative Bereich, der auch "Ramsch" genannt wird. Die Skala reicht nach unten bis "D". Das bedeutet, dass ein Ausfall des Schuldners eingetreten ist - also praktisch den Bankrott. , der auch "Ramsch" genannt wird. Die Skala reicht nach unten bis "D". Das bedeutet, dass ein Ausfall des Schuldners eingetreten ist - also praktisch den Bankrott.

Daraus resultiert:
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