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Mittwoch, 17. Juni 2020

Israel: Die Annexion von Land in Judäa und Samaria ist nicht völkerrechtswidrig!


(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)

Judäa und Samaria sind das biblische Kernland von Israel.


(Autor: Uwe Melzer) Das wird in der Bibel mit einer Geschichte von über 3.000 Jahren bestätigt. Jerusalem war schon immer die Hauptstadt von Israel und Judäa und Samaria ein Mittelpunkt der jüdischen Geschichte. Diese hat ab heute gerechnet vor 5.000 Jahren begonnen. 3.000 Jahre im Alten Testament der Bibel und 2.000 Jahre ab dem Neuen Testament der Bibel. Das sogenannte „Palästina Flüchtlingsproblem“, gibt es erst seit 1949, als viele islamische, arabische Staaten und eine arabische Großarmee mit 1,2 Millionen Soldaten versucht haben, den Staat Israel und alle Juden auszulöschen. Seit heute wird von der arabischen und palästinensischen Seite die Geschichte immer wieder verdreht. In der Bibel beschreibt GOTT ganz exakt und genau, welches Land den Juden gehört. Und diese göttlichen Grenzen für Israel sind wesentlich größer, als das heutige Staatsgebiet von Israel. Das können Sie in diesem Presseartikel nachlesen!

In der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP), die am 13. September 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit einer Mehrheit von 144 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen verabschiedet wurde, ist anerkannt worden, daß die indigenen Völker (auch als Urvölker, Ureinwohner oder Eingeborene bezeichnet) das Recht auf die Länder, Gebiete und Ressourcen haben, die sie traditionell besitzen, besetzten oder anderweitig nutzten oder erwarben (Art. 26.1), und daß die Ausübung dieser Rechte frei von jeder Art von Diskriminierung ist (Art. 2). (Autor: von Michel Calvo, Englischer Originaltext: Israel: The Settlements Are Not Illegal, Übersetzung: Audiatur Online)

Mit der innerstaatlichen Praxis haben sich der Rechtsstatus und die Rechte der indigenen Völker weiterentwickelt und zum internationalen Gewohnheitsrecht herauskristallisiert. 1. S. Wiessner, 'The United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples' in A Constantines and N. Zaikos (eds.), The Diversity of In­ternational Law (Brill, Leiden, 2009) at 343–362.] So erklärte beispielsweise die Interamerikanische Menschenrechtskommission, daß "es eine internationale Gewohnheitsrechtsnorm gibt, die das Recht der indigenen Völker auf ihr traditionelles Land bekräftigt". Der Afrikanische Gerichtshof für Menschen- und Völkerrecht bestätigte, daß die Landrechte der indigenen Völker geschützt sind und daß diese Rechte "allgemeine Rechtsgrundsätze" darstellen.

Unter anderem stimmten Belgien, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Israel und Luxemburg für die Erklärung. Seit 2007 haben Australien, Kanada, Neuseeland und die Vereinigten Staaten, die dagegen gestimmt hatten, die Erklärung im Jahr 2010 formell gebilligt. In ihren Beziehungen zu Israel können diese Staaten nicht behaupten, daß die Erklärung nicht für israelische Juden gilt, da eine solche Position auf eine eklatante Rassendiskriminierung hinauslaufen würde.

Nach dem Völkerrecht sind die Juden die Ureinwohner der als Judäa, Samaria, Palästina, Israel und Heiliges Land bezeichneten Länder und erfüllen daher die völkerrechtlich geforderten Kriterien. Die Juden sind die ethnische Gruppe, die vor 3.500 Jahren die ursprünglichen Siedler von Judäa und Samaria waren, als das Land vom Allmächtigen den Juden geschenkt wurde. Führer dieser Welt, die sich dafür entschieden haben, die Geschichte zu verwässern, bezeichnen Judäa und Samaria fälschlicherweise als "Westbank", "Westjordanland" oder die "besetzten palästinensischen Gebiete".

Nach der Balfour-Erklärung von 1917 schufen der Vertrag von Lausanne (1923), das britische Mandat für Palästina (1922), die San-Remo-Resolution (1920) und der Vertrag von Sevres (1920) internationales Recht und anerkannten die historischen angestammten Rechte der Juden auf ihr Land und führten sie wieder ein. Die Unterzeichner dieser Verträge und des Mandats (Grossbritannien, Frankreich, Türkei, Japan, Italien usw.) sind an diese Verträge und das Mandat gebunden.

Mit dem Mandat für Palästina, das Grossbritannien im August 1922 erteilt wurde, erkannte der Völkerbund "die historische Verbindung des jüdischen Volkes mit Palästina an sowie die Grundlagen für die Wiederherstellung seiner nationalen Heimat in diesem Land". Das Recht des jüdischen Volkes, sich im Land Palästina, seiner historischen Heimat, niederzulassen und dort seinen Staat zu gründen, ist somit ein völkerrechtlich verankerter Rechtsanspruch.

UNDRIP bekräftigt das Recht des jüdischen Volkes als Urvolk und "insbesondere seine Rechte auf sein Land, sein Territorium und seine Ressourcen".

Neuere Resolutionen der UN-Generalversammlung, die besagen, daß die Ansiedlung von Juden in Judäa-Samaria völkerrechtswidrig ist, sind lediglich Empfehlungen und haben nie zu Änderungen bestehender verbindlicher Verträge geführt. Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, die besagen, daß jüdische Gemeinden in Judäa und Samaria illegal sind, sind nicht bindend. Nur Resolutionen nach Kapitel VII der UN-Charta sind für alle UN-Mitgliedsstaaten bindend. So wurde beispielsweise die Resolution 2334 des Sicherheitsrates am 23. Dezember 2016 mit 14:0 Stimmen angenommen. Vier ständige Mitglieder des Sicherheitsrates – China, Frankreich, Russland und das Vereinigte Königreich – stimmten dafür; die USA enthielten sich der Stimme. Diese Resolution wurde nicht gemäß Kapitel VII der Charta angenommen. Sie ist nicht bindend. In dieser Resolution heißt es, daß die Siedlungsaktivitäten Israels eine "eklatante Verletzung" des Völkerrechts darstellen. Sie hat "keine Rechtsgültigkeit". Diese Resolution verstößt gegen das UNDRIP, das Britische Mandat und die anderen Verträge.

Levy Report vom 9. Juli 2012). Gemäß dem Mandat ist das Recht, einige Teile von Judäa und Samaria zu annektieren, eine direkte Folge des Rechts der Juden, sich in ganz Palästina, d.h. im Gebiet des Mandats von 1936, niederzulassen.

Artikel 80 der Charta der Vereinten Nationen (1945) erkannte die Gültigkeit der bestehenden Rechte an, die Staaten und Völker im Rahmen der verschiedenen Mandate, einschließlich des Britischen Mandats für Palästina (1922), erworben haben, sowie das Recht der Juden, sich auf Grund dieser Rechtsakte im Land (Judäa und Samaria) niederzulassen. (Pr. E. Rostow). Diese Rechte können von der UNO nicht geändert werden.

Soweit in einzelnen, auf Grund der Artikel 77, 79 und 81 geschlossenen Treuhandabkommen zur Einbeziehung eines Treuhandgebiets in das Treuhandsystem nichts Anderes vereinbart wird und solange derartige Abkommen noch nicht geschlossen sind, ist dieses Kapitel nicht so auszulegen, als ändere es unmittelbar oder mittelbar die Rechte von Staaten oder Völkern oder in Kraft befindliche internationale Übereinkünfte, deren Vertragsparteien Mitglieder der Vereinten Nationen sind. (Artikel 80, Absatz 1, Charta der Vereinten Nationen)

In einer Reihe von Entscheidungen und Gutachten zu Namibia entschied der Internationale Gerichtshof (IGH), daß ein Völkerbundmandat ein verbindliches internationales Instrument einem Vertrag entsprechend ist, der als treuhänderische Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft fortbesteht, bis seine Bedingungen erfüllt sind. Im Falle Namibias bestätigte der Gerichtshof die Entscheidung des Sicherheitsrates, daß Südafrika seine Rechte als Zwangsmacht aufgegeben hat, indem es einige seiner grundlegenden Pflichten verletzt hat. Das Mandat überlebte als Trust, das auf Rechtsgrundsätzen beruhte, die durch Artikel 80 der Charta bestätigt wurden.

Wie das Mandat für Südwestafrika überlebte auch das Mandat für Palästina die Beendigung der britischen Verwaltung als Trust nach Artikel 80 der UN-Charta (Pr. E. Rostow).

Deshalb gibt es jüdische Rechte auf "Ansiedlung" im sogenannten "Westjordanland". Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, wie es die EU, Frankreich, Grossbritannien, Russland, China und andere Staaten tun, daß jüdische Gemeinden im Westjordanland illegal sind und daß die Annexion völkerrechtswidrig ist. Diese Position ist politisch motiviert, nicht juristisch. Trotz gegenteiliger UN-Resolutionen ist die Errichtung israelischer Zivilsiedlungen im Westjordanland nicht völkerrechtswidrig.

Israel, der jüdische Staat, hat als Mitglied der internationalen Gemeinschaft das Recht, aber auch die Pflicht, das Mandat zu erfüllen, welches die meisten Nationen missachtet haben, weil sie den Terrorismus und die islamische Welt fürchteten und von 2000 Jahren religiösem Hass und Antisemitismus beseelt waren.

Einhundertdrei Jahre sind seit der Balfour-Erklärung vergangen, 73 Jahre seit der Ablehnung der Resolution 181 der UN-Generalversammlung von 1947 durch die arabischen Staaten, 52 Jahre seit dem Sechstagekrieg von 1967 und 27 Jahre seit dem Oslo-Abkommen. Die Osloer Abkommen von 1993 und 1995 wurden zwar unterzeichnet, führten aber nicht zum Frieden. Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) will keinen Frieden; sie lehnte die Angebote Israels aus den Jahren 2000 und 2008 für einen palästinensischen Staat und ein Leben in Frieden ab.

Die Beteiligung des Sicherheitsapparates der Palästinensischen Autonomiebehörde an den Morden an Juden seit 1993 ist ein Beweis dafür, ebenso wie das Programm "Pay-to-slay" für Gefangene, die in terrorbezogene Straftaten verwickelt sind. Die Drohungen von PA-Präsident Mahmoud Abbas, daß die Palästinenser nach der Konferenz von Bahrain und nach einer Annexion einen "Aufstand" provozieren werden, sollten ernst genommen werden. Abbas ist definitiv nicht am Frieden interessiert.

Israel hat die Pflicht, die logischen Konsequenzen aus diesem Verhalten zu ziehen und alle oder einen Teil der Gebiete in Gebiet C zu annektieren, um die Existenz seiner Bevölkerung innerhalb sicherer Grenzen zu gewährleisten und die noch im Exil lebenden Millionen Juden aufnehmen zu können, die sich in Israel niederlassen wollen. Quelle: Gatestone Institute


Denn ich will die Gefangenschaft meines Volks Israel wenden, daß sie die verwüsteten Städte wieder aufbauen und bewohnen sollen, daß sie Weinberge pflanzen und Wein davon trinken, Gärten anlegen und Früchte daraus essen (bedeutet für die heutige Zeit: Reichtum herrscht im Land Israel). Denn ich will sie in ihr Land pflanzen, daß sie nicht mehr aus ihrem Land (Israel) ausgerottet werden, das ich ihnen gegeben habe, spricht der HERR, dein Gott. (Bibel, AT, Amos 9,11-15)

Wer Krieg gegen Israel führt, egal in welcher Form, führt Krieg gegen GOTT!
Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: „Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an“.

Ich (GOTT) will segnen, die dich (Israel) segnen, und verfluchen, die dich (Israel) verfluchen; und in dir (Israel) sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden (Bibel, AT, 1. Mose 12,3).

Jerusalem war und ist historisch, geschichtlich und nach GOTTES WORT in der Bibel schon immer die Hauptstadt von Israel gewesen. US-Präsident Donald Trump hat mit seiner Entscheidung vom 05.12.2017 recht! Der Islam und der Koran haben keinen legitimen Anspruch auf Jerusalem! Der Präsident Donald Trump handelte am 05.12.2017geschichtlich und nach GOTTES WORT in der Bibel völlig korrekt und richtig, wenn er Jerusalem als Hauptstadt von Israel anerkennt und die amerikanische Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem verlegt. Die Aufregung der islamischen Länder, insbesondere Präsident Erdogan in der Türkei – Erdogan (05.12.2017) droht offen Israel mit Krieg um Jerusalem: „Wir können die gesamte islamische Welt in Bewegung setzen!“ – beruht auf Lüge und Unwahrheiten, die seit Jahrzehnten über den Status von Jerusalem gestreut werden. Hier die biblischen, geschichtlichen und auch islamischen Tatsachen im Koran: Mohammed war zu Lebzeiten im 6. Jahrhundert nie in Jerusalem oder Israel gewesen. Er war immer mindestens ca. 1000 km entfernt von Jerusalem. Das Wort „Jerusalem“ als Hauptstadt der Juden über Jahrtausende kommt 900-mal in der Bibel vor, aber nicht ein einziges Mal im Koran. Der Islam beansprucht den Tempelberg in Jerusalem in Israel zu Unrecht. .… vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

(Presseartikel über Israel von Autor Uwe Melzer:)
70 Jahre Israel Teil 9 - 800.000 vergessene jüdische Flüchtlinge, die aus arabischen Gebieten vertrieben wurden!
70 Jahre Israel Teil 8 - Israel mit negativer Berichterstattung im deutschen Fernsehen: Ein Beispiel wie das ZDF & MONITOR geschichtliche Fakten verzerren!
70 Jahre Israel Teil 7 - Vom britischen „Weißbuch“ zum UN-Teilungsplan und der Staatsgründung Israels
70 Jahre Israel Teil 6 - Warum wurde 1948 kein arabischer Staat in Palästina gegründet?
70 Jahre Israel Teil 5 - 25 Linke und arabische Israel-Mythen entzaubert – von einem linken Araber aus dem Libanon
70 Jahre Israel Teil 4 - Wie der heutige Staat Israel entstanden ist – Von Pogromen (Judenverfolgungen / gewalttätiger Antisemitismus) bis zur Staatsgründung!
70 Jahre Israel Teil 3 - Israel existiert zu Recht als Staat und die Juden haben keinen Landraub begangen! Ein Staat Palästina hat nie existiert. Fakten belegen Gerüchte!
70 Jahre Israel Teil 2 - Volkssport Israelkritik Weltgemeinschaft hat nichts dazu gelernt! Antisemitismus unter neuem Deckmantel!
70 Jahre Israel Teil 1 - GOTTES Zeichen für die Welt - 70 Jahre feiert der Staat Israel - GOTT existiert und die Bibel ist wahr!


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Donnerstag, 5. November 2015

Die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland verstößt nicht gegen internationales Recht!



Israel hat jedes Recht, im biblischen Judäa und Samaria, der so genannten Westbank, Häuser zu bauen. Das meint der israelische Unterhändler Alan Baker. Aber was juristisch in Ordnung geht, ist noch lange nicht politisch korrekt.


„Sie sind im Unrecht und schlecht beraten, sowohl im Blick auf die Rechtslage, als auch, was die Fakten betrifft!“ So deutlich wurden US-Außenminister John Kerry nur selten die Leviten verlesen. So undiplomatisch hat dem Chefdiplomaten der USA noch kaum ein führender Diplomat und Experte für internationales Recht gesagt, was Sache ist – und noch dazu in aller Öffentlichkeit.

Doch Alan Baker sah in seinem Brief an Kerry im November 2013 keinen Grund, ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Das Schreiben, das anfangs nur an das amerikanische Außenministerium gerichtet und in Kopie an US-Botschafter Daniel B. Shapiro in Tel Aviv gegangen war, hat an Aktualität nichts eingebüßt. Baker, von 2004 bis 2008 Israels Botschafter in Kanada, ist überzeugt: Israel ist mit seinem Siedlungsbau im Recht.

Mit Terroristen auf Tuchfühlung


Eigentlich scheint Alan Baker eher ein Mann der stillen Worte. In seinem bescheiden eingerichteten Büro im „Jerusalem Center for Public Affairs“, dessen „Institute for Contemporary Affairs“ er leitet, erzählt der studierte Jurist von Verhandlungen mit Ägyptern, Libanesen, Jordaniern und Palästinensern, durch die er das Geschick seines Landes mit geprägt hat. Zuvor war er Israels Militärstaatsanwalt im Gazastreifen, später im ganzen Sinai gewesen, hatte seine Armee gegenüber dem Internationalen Roten Kreuz und den Vereinten Nationen beraten und vertreten. Sein Spezialgebiet ist internationales Recht – und Alan Baker ist Unterhändler.



Mit britischem Akzent plaudert der Vater von drei erwachsenen Söhnen von seiner Jugend in Leeds im Norden von England, von der Zeit als Wortführer der jüdischen Studentenbewegung in Großbritannien, aber auch von der gemütlichen Hotelatmosphäre, in der er neben Schimon Peres mit Leuten wie „Jasser Arafat , Abu Ala oder Mohammed Dahlan“ verhandelt hat. „Abu Ala“ ist ein anderer Name für den frühere palästinensischen Premierminister Ahmed Qrea. „Man redet miteinander, verhandelt, lacht, schreit sich an und streitet – das ist normal. Das ist nichts Besonderes.“ Und dann erinnert sich Baker daran, wie er mit „dem Terroristen Dschibril Radschub“ – der inzwischen zum Chef des palästinensischen Sicherheitsapparats avanciert war – gejoggt ist oder im Jacuzzi saß, wie man Witze riss, miteinander aß, sich beieinander über Schwiegermütter oder pubertierende Kinder beklagt hat.

„Bis vor wenigen Jahren tauschte ich noch Grußkarten mit Saeb Erekat aus“, dem palästinensischen Verhandlungschef, erzählt Alan Baker, „zu Pessach oder Eid al-Adha – bis er dann in CNN einmal eine wirklich unerträgliche Lüge erzählt hat. Da habe ich ihn angerufen und ihm gesagt, er sei ein Lügner, worauf er mir nur geantwortet hat: ‚Sieh mal, du machst deinen Job, ich mach meinen Job.‘“ – „Und das war dann das Ende Ihrer Freundschaft?“, wage ich einzuwerfen. Baker lacht: „Nein, wir kennen einander doch. Die Beziehung hat sich in letzter Zeit nur im Sand verlaufen.“

Siedlungen für die Sicherheit


Seit dem Sechstagekrieg 1967 war der rechtliche Status der israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten immer ein Gesprächspunkt. Bereits 1968 hatte Meir Schamgar, später Richter am Obersten Gerichtshof, in einem Artikel gezeigt, dass Israel in den besetzten Gebieten siedeln darf, solange das nicht auf Privatland geschieht.

Baker hat in seinem Büro die relevanten Gesetzestexte schnell zur Hand: Das Handbuch des Internationalen Roten Kreuzes, die Haager Abkommen, die Genfer Konventionen. Wichtige Passagen und Formulierungen sind gelb markiert. Schnell ergibt das Gespräch die komplizierte und keinesfalls eindimensionale Lage vor Ort. Im Gusch Etzion etwa, südwestlich von Bethlehem gelegen, wohnten Juden bereits in osmanischer Zeit. Größere Landflächen wurden in den 1920er- und 1930er-Jahren gekauft. Und Hebron war seit der Zeit Abrahams jüdisch besiedelt, ununterbrochen, bis die jüdische Gemeinde während des britischen Mandats durch Massaker und Deportation ausgelöscht wurde. Dort stellt sich für Israel nicht die Frage einer Besatzung von fremdem Land. Vielmehr handelt es sich um eine Rückkehr auf Grund und Boden, der bis in jordanische Zeit hinein als jüdisches Eigentum registriert war.

Die ersten Siedlungen von 1969 bis in die Mitte der 1970er-Jahre, etwa Sebastia in Samaria, wurden aus Sicherheitsgründen errichtet. „Ich war daran beteiligt, die Militärorder dafür auszuformulieren“, bekennt Baker: „Das war völlig im Übereinklang mit internationalem Recht. Sicherheitsüberlegungen rechtfertigen die Nutzung von Staatsland, das nicht in privaten Händen ist. Damals musste jeder Siedlungsbau mit Sicherheitsüberlegungen begründet werden. Es kam mehrfach vor, dass das Oberste Gericht dem Verteidigungsministerium die Errichtung einer Siedlung verbot, weil die Begründung nicht überzeugend war. Strikt wurde unterschieden zwischen Siedlungen, die aus Sicherheitsgründen errichtet wurden, und Siedlungen, die nicht sicherheitsrelevant sind.“



Keine Besatzung im Westjordanland


Baker blättert in dem Buch, das er vor sich liegen hat. Er erwähnt die Haager Landkriegsordnung von 1899 und das vierte Haager Abkommen aus dem Jahr 1907, die bis heute bindend „Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“ festlegen. Neben den Genfer Konventionen ist das Haager Abkommen das entscheidende Korpus des humanitären Völkerrechts. Im III. Abschnitt des Haager Abkommens geht es um „Militärische Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiete“. In Artikel 55 ist ausdrücklich festgehalten, dass ein Besatzer „Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe“ ist, „die dem feindlichen Staate gehören“.



Baker wird nicht müde zu betonen: Es geht nicht um Privatland. Das ist tabu. Es geht um Staatsland, das dem besetzenden Staat zur Nutzung offensteht, ja von ihm verwaltet werden muss. Wenn jemand auf Land gebaut hat, das im Besitz einer Privatperson ist, muss das Gebäude entfernt werden. „Ich war Mitglied der Edmund-Levy-Kommission, die von Premierminister Netanjahu im Januar 2012 eingesetzt wurde, um den rechtlichen Status von nicht-autorisierten jüdischen Siedlungen im Westjordanland zu eruieren“, erzählt der Völkerrechtler. Zudem sollte die Kommission feststellen, ob rein formal-juristisch Israels Präsenz in der Westbank „Besatzung“ sei.

Auf 89 Seiten stellte die Kommission fest, dass Israels Präsenz in der Westbank keine Besatzung ist, und dass Israels Siedlungen in Judäa und Samaria gemessen an aktuell gültigem Völkerrecht legal sind. Israel hat diese Gebiete nämlich nicht von einem anderen Staat erobert. Auch vor 1967 war nicht klar, wem diese Gebiete gehören. Die Levy-Kommission empfahl in ihrem Bericht, der am 9. Juli 2012 veröffentlicht wurde, weiterhin, bislang nicht-autorisierte jüdische Siedlungen zu legalisieren und erarbeitete neue Richtlinien für die Errichtung neuer Siedlungen im Westjordanland.

Die Gegner der Ergebnisse des Levy-Berichts bezweifeln nicht seine juristische Richtigkeit. Sie kritisieren, dass der Nachdruck auf dem jüdischen Siedlungsrecht eine diplomatische Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern verhindert. Auf den Punkt gebracht: Jüdische Siedlungen im biblischen Judäa und Samaria, dem heute so genannten Westjordanland, sind zwar „legal“ im Blick auf das Völkerrecht. Aber sie sind „nicht akzeptabel“ für die Palästinenser – und deshalb für die westliche Welt, die sich nach einer Lösung des Nahostkonflikts sehnt, nicht „hilfreich“ im Blick auf die gemeinhin angestrebte Zwei-Staaten-Lösung, sprich „illegitim“.



Eine Klausel für die Siedler


Prinzipiell, so betont Baker, bleibt festzuhalten: Es gibt völkerrechtlich keinerlei Einschränkungen für den Staat Israel auf Staatsland im Westjordanland Siedlungen zu errichten – solange klar bleibt, dass es im Falle einer politischen Einigung durchaus passieren kann, dass Siedlungen oder Gebäude entfernt werden müssen – was im Fall des Friedensvertrags mit Ägypten Ende der 1970er, Anfang der 1980er-Jahre ja auch vorgekommen ist. „Ich lebe selbst in einer Siedlung auf Land, das vor 1967 zu Jordanien gehört hat“, konkretisiert Baker: „Die israelische Regierung hat von mir – wie von jedem Siedler – verlangt, einen Vertrag zu unterschreiben, der besagt, dass ich mir darüber im Klaren bin, dass das Land, auf dem ich wohne, im Falle einer politischen Einigung aufgegeben werden könnte.“

„Jeder israelische Siedler hat so ein Dokument unterschrieben, außer er wohnt auf seinem eigenen Privatland. Wenn Israelis nachweisen können, dass ihnen das Land gehört, auf dem ihr Haus steht, wie das etwa im Gusch Etzion, in Hebron oder auch in Ostjerusalem an vielen Stellen der Fall ist, wo Juden bereits in osmanischer Zeit Land besessen haben, dann ist das eine andere Sache. Aber jeder, der auf Staatsland in Judäa oder Samaria lebt, musste diesen Vertrag unterschreiben. Konkret habe ich mit der Israelischen Landbehörde einen Pachtvertrag, der auf 49 Jahre begrenzt ist. Theoretisch kann dieser Vertrag verlängert werden. In jedem Fall unterliegt er aber einem Ausgang von Friedensverhandlungen. Zu diesen vertraglichen Regelungen ist Israel völkerrechtlich verpflichtet.“

Kein Geheimnis ist, dass es viele Streitfälle gibt, in denen Aussage gegen Aussage steht. Selbst wenn Juden Verträge unterzeichnet und die Übergabe von Geld gefilmt haben, bedeutet das noch nicht, dass alles klar ist. Da gibt es beispielsweise Palästinenser, die behaupten, sie hätten vom jordanischen König Hussein einst Land als Gunsterweis oder in Anerkennung ihrer Loyalität geschenkt bekommen. Deshalb hat die Edmund-Levy-Kommission 2012 auch empfohlen, einen speziellen Gerichtshof für Landstreitigkeiten einzurichten.

Baker hat vor seinem Posten als Botschafter Israels in Ottawa auch noch bei den Vereinten Nationen gearbeitet. Er weiß, dass Israel mit seiner Siedlungsproblematik nicht allein steht. „In Nordzypern etwa gibt es eine ganz ähnliche Situation, in der sich Türken und Griechen streiten. Und dann ist Nordzypern voller britischer Siedlungen, die von den Türken errichtet wurden und heute von Briten bewohnt werden. Das ist nur ein Beispiel für den frappierenden doppelten Maßstab, mit dem die Europäische Union die Siedlungsfrage misst.“ (Autor: jg - Johannes Gerloff)

Lesen Sie dazu auch die folgenden Presseartikel bei WordPress:
1. Mose 12,1-9 GOTTES Zusage des Landes Israel an die Juden.
Warum Palästina eigentlich kein Anrecht auf einen eigenen Staat hat!
Die Wahrheit über die Entstehung von Israel und die Flüchtlingslager der Palästinenser.


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