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Montag, 9. Mai 2022

Ukraine: Der Krieg ist auch unsere Sache - Der andere offene Brief - Petition


(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland & Autor: Uwe Melzer & phoenix-Screenshot).

Nachdem letzten Freitag 28 Prominente in der Emma einen offenen Brief an den Bundeskanzler veröffentlichten, in dem sie das Risiko eines dritten Weltkrieges heraufbeschwören und Olaf Scholz bitten, keinerlei schwere Waffen an die Ukraine zu liefern, stattdessen einen Waffenstillstand und einen „Kompromiss“ anmahnen, haben am Mittwoch 57 Intellektuelle einen ganz anderen Brief publiziert. Autor: Jürgen Fritz

Der Lassen-wir-die-Ukraine-doch-im-Stich-die-sollen-sich-ergeben-damit-wir-Ruhe-haben-Brief (Emma)


„Wir bitten Sie dringlich, alles dazu beizutragen, dass es so schnell wie möglich zu einem Waffenstillstand kommen kann; zu einem Kompromiss, den beide Seiten akzeptieren können“, hieß es in dem letzten Freitag in der Emma veröffentlichten doch recht abstrusen offenen Brief, der direkt an den Bundeskanzler gerichtet ist, nach dem Motto, wenn A B überfällt, diesen vergewaltigen und seiner Identität berauben will, so sollen doch A und B einen Kompromiss schließen, damit nur die gewaltsame Auseinandersetzung zwischen ihnen so schnell wie möglich aufhört und A nicht noch wütend wird auf C, wenn der B hilft, und diesen dann auch noch angreift.

Unter den 28 Unterzeichnern des Emma-Briefes waren unter anderem die 79-jährige Journalistin Alice Schwarzer, der 90-jährige Autor und Filmemacher Alexander Kluge, der 72-jährige Strafrechtler Reinhard Merkel, der 79-jährige Liedermacher Reinhard Mey, der 61-jährige Kabarettist Dieter Nuhr, der 79-jährige Kabarettist Gerhard Polt, der 74-jährige Schauspieler Edgar Selge, der 95-jährige Schriftsteller Martin Walser, der 63-jährige Sozialpsychologe Harald Welzer, der 62-jährige Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar und die 47-jährige Schriftstellerin Juli Zeh.

Dieser Lassen-wir-die-Ukraine-doch-im-Stich-die-sollen-sich-ergeben-damit-wir-Ruhe-haben-Brief wurde in der ersten Woche von über 220.000 weiteren Personen unterzeichnet. Gestern wurde nun ein ganz anderer offener Brief an den Bundeskanzler veröffentlicht.

Ein anderer offener Brief: Die Sache der Ukraine ist auch unsere Sache!


In diesem fordern 57 Prominente und Intellektuelle um den Gründer des Zentrums Liberale Moderne Ralf Fücks herum den Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesregierung auf:

  • „die Ukraine rasch mit allen Waffen auszustatten, die sie braucht, um die russische Invasion abzuwehren;
  • gleichzeitig russischen Energieexporte mit einem Embargo zu belegen, um dem Regime die finanziellen Mittel für den Krieg zu entziehen;
  • der Ukraine eine verbindliche Beitrittsperspektive zur Europäischen Union zu eröffnen.“

Denn: Die Ukraine kämpfe „auch für unsere Sicherheit und die demokratische Zukunft Europas.“

Direkt an den Bundeskanzler gerichtet schreiben die 57 Prominente: Auf der Maikundgebung in Düsseldorf habe Scholz gegen Pfiffe und Protestrufe seinen Willen bekräftigt, die Ukraine auch mit Waffenlieferungen zu unterstützen, damit diese sich erfolgreich verteidigen könne. Dies begrüßen die Unterzeichner ausdrücklich und wollen Scholz ermutigen, die Entschließung des Bundestags für Waffenlieferungen an die Ukraine rasch in die Tat umzusetzen.

„Angesichts der Konzentration russischer Truppen im Osten und Süden der Ukraine, der fortgesetzten Bombardierung der Zivilbevölkerung, der systematischen Zerstörung der Infrastruktur, der humanitären Notlage mit mehr als zehn Millionen Flüchtlingen und der wirtschaftlichen Zerrüttung der Ukraine infolge des Krieges“ zähle jeder Tag. Es bedürfe keiner besonderen Militärexpertise, um zu erkennen, dass der Unterschied zwischen „defensiven“ und „offensiven“ Rüstungsgütern keine Frage des Materials sei: In den Händen der Angegriffenen seien auch Panzer und Haubitzen Defensivwaffen, „weil sie der Selbstverteidigung dienen“.

Wer einen Verhandlungsfrieden wolle, der nicht auf die Unterwerfung der Ukraine unter die russischen Forderungen hinauslaufe, „muss ihre Verteidigungsfähigkeit stärken und die Kriegsfähigkeit Russlands maximal schwächen“, so die Briefverfasser. Und das erfordere die kontinuierliche Lieferung von Waffen und Munition, „um die militärischen Kräfteverhältnisse zugunsten der Ukraine zu wenden“. Es erfordere ferner die Ausweitung ökonomischer Sanktionen auf den russischen Energiesektor als finanzielle Lebensader des Putin-Regimes.

Es liege im Interesse Deutschlands, einen Erfolg des russischen Angriffskriegs zu verhindern. Wer die europäische Friedensordnung angreife, „das Völkerrecht mit Füßen tritt und massive Kriegsverbrechen begeht“, dürfe nicht als Sieger vom Feld gehen. „Putins erklärtes Ziel war und ist die Vernichtung der nationalen Eigenständigkeit der Ukraine“. Im ersten Anlauf sei dieser Versuch aufgrund des entschlossenen Widerstands und der Opferbereitschaft der ukrainischen Gesellschaft gescheitert. Auch das jetzt ausgerufene Ziel eines erweiterten russischen Machtbereichs von Charkiw bis Odessa könne nicht hingenommen werden.

Durch die gewaltsame Verschiebung von Grenzen werde die Axt an die europäische Friedensordnung gelegt. Diese beruhe auf Gewaltverzicht, der gleichen Souveränität aller Staaten und der Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage für friedliche Koexistenz und Zusammenarbeit in Europa. Es widerspreche deshalb nicht der Ostpolitik Willy Brandts, die Ukraine heute auch mit Waffen zu unterstützen, um diese Prinzipien zu verteidigen.

Russlands Angriff auf die Ukraine sei zugleich ein Angriff auf die europäische Sicherheit. „Die Forderungen des Kremls für eine Neuordnung Europas, die im Vorfeld der Invasion formuliert wurden, sprechen eine klare Sprache.“ Wenn Putins bewaffneter Revisionismus in der Ukraine Erfolg hätte, würde die Gefahr wachsen, „dass der nächste Krieg auf dem Territorium der NATO stattfindet“. Sollte eine Atommacht damit durchkommen, ein Land anzugreifen, das seine Atomwaffen gegen internationale Sicherheitsgarantien abgegeben habe, sei das ein schwerer Schlag gegen die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen.

Was die russische Führung fürchte, sei nicht die fiktive Bedrohung durch die NATO, sondern den demokratischen Aufbruch in ihrer Nachbarschaft. Deshalb der Schulterschluss mit Lukaschenko, deshalb der wütende Versuch, den Weg der Ukraine Richtung Demokratie und Europa mit aller Gewalt zu unterbinden. „Kein anderes Land musste einen höheren Preis bezahlen, um Teil des demokratischen Europas werden zu können.“ Die Ukraine verdiene deshalb eine verbindliche Beitrittsperspektive zur Europäischen Union.

Die Drohung mit dem Atomkrieg sei dagegen Teil der psychischen Kriegführung Russlands. Diese nehme man zwar nicht auf die leichte Schulter, jeder Krieg berge das Risiko einer Eskalation zum Äußersten. Die Gefahr eines Nuklearkrieges sei aber nicht durch Konzessionen an den Kreml zu bannen, die ihn zu weiteren militärischen Abenteuern ermutigen. „Würde der Westen von der Lieferung konventioneller Waffen an die Ukraine zurückscheuen und sich damit den russischen Drohungen beugen, würde das den Kreml zu weiteren Aggressionen ermutigen“, so die Verfasser. Der Gefahr einer atomaren Eskalation müsse durch glaubwürdige Abschreckung begegnet werden. Das erfordere Entschlossenheit und Geschlossenheit Europas und des Westens statt deutscher Sonderwege.

Es gebe gute Gründe, eine direkte militärische Konfrontation mit Russland zu vermeiden. Das könne und dürfe aber nicht bedeuten, „dass die Verteidigung der Unabhängigkeit und Freiheit der Ukraine nicht unsere Sache sei“. Sie sei auch ein Prüfstein, wie ernst es uns mit dem deutschen „Nie wieder“ sei. „Die deutsche Geschichte gebietet alle Anstrengungen, erneute Vertreibungs- und Vernichtungskriege zu verhindern.“ Das gelte erst recht gegenüber einem Land, „in dem Wehrmacht und SS mit aller Brutalität gewütet haben“.

Heute kämpfe die Ukraine auch für unsere Sicherheit und die Grundwerte des freien Europa. „Deshalb dürfen wir, darf Europa die Ukraine nicht fallen lassen.“

Wer diesen Offenen Brief unterstützen möchte, kann das über diese Petition tun: https://www.change.org/p/die-sache-der-ukraine-ist-auch-unsere-sache

Die 57 Erstunterzeichner
Stephan Anpalagan, Gerhart Baum, Marieluise Beck, Marie von den Benken, Maxim Biller, Helene von Bismarck, Marianne Birthler, Prof. Tanja Börzel, Wigald Boning, Hans Christoph Buch, Mathias Döpfner, Prof. Sabine Döring, Thomas Enders, Fritz Felgentreu, Michel Friedman, Ralf Fücks, Marjana Gaponenko, Eren Güvercin, Rebecca Harms, Wolfgang Ischinger, Olga Kaminer, Wladimir Kaminer, Dimitrij Kapitelmann, Daniel Kehlmann, Thomas Kleine-Brockhoff, Gerald Knaus, Gerd Koenen, Ilko-Sascha Kowalczuk, Remko Leemhuis, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Igor Levit, Sascha Lobo, Wolf Lotter, Ahmad Mansour, Marko Martin, Jagoda Marinić, Prof. Carlo Masala, Markus Meckel, Eva Menasse, Herta Müller, Prof. Armin Nassehi, Ronya Othmann, Ruprecht Polenz, Gerd Poppe, Antje Ravik Strubel, Prof. Hedwig Richter, Prof. Thomas Risse, Prof. Gwendolyn Sasse, Prof. Karl Schlögel, Peter Schneider, Linn Selle, Constanze Stelzenmüller, Funda Tekin, Sebastian Turner, Marina Weisband, Deniz Yücel, Prof. Michael Zürn


Sie können den Flüchtlingen aus der Ukraine über dieses Portal helfen:
https://www.unterkunft-ukraine.de


UKRAINE: Ein konkreter Gebetsvorschlag für alle Christen: Abba (GOTT), lieber Vater im Himmel, in Namen des Herrn Jesus Christus, deines Sohnes, bitten wir um Entfernung des russischen Präsidenten Putin, als Aggressor, aus seinem Amt. Wir bitten Dich darum, dass die ukrainische Verteidigungsarmee gegen die übermächtige russische Invasionsarmee siegt. Wir bitten Dich um ein übernatürliches Eingreifen und um Deine Zeichen und Wunder, so wie Du auch dein Volk Israel immer wieder zum Sieg verholfen hast. Im Namen des Herrn Jesus Christus – Amen.


Persönliche Meinung des Autors Uwe Melzer
Ein Staatsführer der es nötig hat mit so vielen Lügen, Fake-Nachrichten und falscher Propaganda einen Angriffskrieg zu führen, sich dabei noch völlig überschätzt und in seiner Wut, dann einfach die Zivilbevölkerung, Wohngebiete, Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen bombardieren lässt kann eigentlich nur körperlich und geistig krank sein. Ein normaler Mensch tut so etwas nicht!


Das was jetzt aktuell vom Kreml aus Russland öffentlich gesagt wird ist erschreckend. Unter anderem: „Ein Volk das sich nicht umerziehen lässt muss vernichtet werden.“ Putin wird sich durch „normale Maßnahmen“ und Sanktionen nicht zu stoppen sein. Das Einzigste was Putins Krieg beenden könnte ist militärische Gewalt, so bitter das auch ist! Auch Hitler konnte letzten Endes nur durch gemeinsame militärische Gewalt der Alliierten gestoppt werden. Das gleich gilt – ohne Ausnahme – auch für Putin. Meine Empfehlung: Die NATO gibt der russischen Armee 3 Tage Zeit, um sich komplett aus der Ukraine zurück zu ziehen. Sollte das nicht geschehen, wird die gesamte NATO Luftwaffe alle russischen Soldaten aus der Ukraine durch massive Lufteinsätze vertreiben. Anders ist aus meiner Sicht ein Putin und dieser Krieg nicht zu stoppen. Wenn nicht, wird das noch 100.000 Ukrainer den Tod kosten, wenn nicht mehr. Das Problem des Westens ist, dass er statt Mut Angst hat. Auch wenn Putin droht den roten Knopf für Atomraketen zu drücken ist das eine leere Drohung. Denn als Nato wäre die Antwort: „Herr Putin Sie sollten wissen, dass alle unsere Atomraketen auf alle Großstädte Russlands gerichtet sind. Drücken Sie den roten Knopf, dann haben Sie kein Russland mehr, das Sie regieren könnten.“



Alle Presseartikel von Autor: Uwe Melzer über den abscheulichen Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine und vor allem gegen die Zivilbevölkerung mit vielen Kriegsverbrechen:



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Montag, 23. August 2021

GRÜNE: Baerbock & Studium? Promotionsversuch wurde aller Wahrscheinlichkeit nach irregulär aus Steuergeldern subventioniert?


(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland & Screenshot aus TE-Korrespondenz mit der Universität Hamburg)

Es geht nach wie vor um 40.000 Euro Steuergeld, die Baerbock für ihr Promotionsstipendium erhielt. Doch mit ihrem Promotionsversuch als solchem stimmt etwas nicht. Wie konnte sie überhaupt an der FU zugelassen werden?

Annalena Baerbock gibt bis heute in ihrem Lebenslauf an, an der Universität Hamburg Politikwissenschaft mit Nebenfach öffentlichem Recht studiert zu haben. Das stellt sich nun als falsch heraus: Wie der Plagiatsjäger Stefan Weber schreibt, soll Baerbock lediglich ein Wahlpflichtfach Politikwissenschaft absolviert haben, dafür ist keine Immatrikulation notwendig. TE liegt ein Mailverkehr mit der Universität Hamburg vor, der das belegt. (Autor: AIR TÜRKIS)


(Screenshot aus TE-Korrespondenz mit der Universität Hamburg)

Streng genommen erfand die grüne Kanzlerkandidatin damit ein Studium, das es gar nicht gab.


Die Anforderung an ein Wahlpflichtfach ist lediglich Teil eines anderen Studiums und eben kein Nebenfach. Neben zahlreichen Fehlern in ihrem Lebenslauf ist es bereits der zweite zu ihrem Studium in Hamburg: Zuvor hatte Baerbock behauptet, einen Bachelor in Politikwissenschaft zu besitzen, sie hatte allerdings nur ein Vordiplom. Als Medien darauf hinwiesen, versprach Baerbock schon vor Wochen: Sie wolle ihren Lebenslauf nicht weiter korrigieren.

Das ist nicht nur deshalb so brisant, weil es abermals zeigt, wie die grüne Kanzlerkandidatin ihren akademischen Weg aufhübscht – sondern auch, weil diese Information für Baerbocks spätere Zulassung zur Promotion an der Freien Universität Berlin relevant ist. Dabei geht es auch um die Rechtmäßigkeit ihres Promotionsstipendiums in Höhe von über 40.000 Euro aus Steuergeldern, deren Aufklärung in hohem Maße in öffentlichem Interesse steht.

Nachdem TE hier massive Ungereimtheiten öffentlich machte, prüfte die Heinrich-Böll-Stiftung dieses Stipendium und erklärte es nun für regelkonform. Auch diese Prüfung wirft erhebliche Fragen auf (mehr später).

Baerbocks merkwürdiger Weg zur „Doktorandin des Völkerrechts“


Doch der Reihe nach: Zum Wintersemester 2007/2008 wurde Annalena Baerbock zur Promotion an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Berlin zugelassen. Das ist mindestens ungewöhnlich, denn: In der Regel ist für eine solche Promotion das erste juristische Staatsexamen Voraussetzung, das Baerbock nicht besitzt. Annalena Baerbock absolvierte nach ihrem genannten Vordiplom in Politikwissenschaft mit Wahlpflichtfach öffentlichem Recht lediglich einen einjährigen Masterstudiengang an der London School of Economics mit dem Abschluss LL.M.. Dieser im Ausland abgeschlossene Abschluss ist offensichtlich auch nicht gleichwertig zum deutschen Staatsexamen. Das bestätigte die Freie Universität gegenüber TE ausdrücklich: „Ein LL.M. wird niemals allein als einem juristischen Staatsexamen gleichwertig anerkannt.“

Nach TE-Informationen wurde Annalena Baerbock 2007 nach Paragraph 4 Absatz 4 der damals gültigen Promotionsordnung an der FU Berlin zugelassen. Das ermöglicht eine konkrete Überprüfung:



In der Promotionsordnung heißt es, eine Zulassung zur Promotion von Antragstellern, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, setze einen Hochschulgrad in einem nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengang voraus. Das besitzt Baerbock nicht. Ansonsten ist es erforderlich, eine dem deutschen Staatsexamen „gleichwertige juristische Prüfung“ abgelegt zu haben. Dies hat Annalena Baerbock ebenfalls nicht.

Aber wie konnte Baerbock dann zur Promotion zugelassen werden? Die FU schreibt uns dazu: “Es kommt maßgeblich darauf an, ob der LL.M. einschließlich der vorher erbrachten Studienleistungen inhaltlich eine hinreichende akademische Vorbildung für das anvisierte Promotionsprojekt gewährleisten.“

Entscheidend für ihre Zulassung sind also die vor dem Studium an der LSE erbrachten Studienleistungen – und da gibt es nur das Vordiplom in Hamburg, das nach den aktuellen Informationen jedoch anders gelagert und leichtgewichtiger ist als gedacht.

Genauere Informationen kann die FU Berlin nicht mitteilen, da die Akte von Annalena Baerbock entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Archivs der FU im vergangenen Jahr vom Promotionsbüro vernichtet wurde. Die Richtlinie – das bestätigte das Archiv auf Anfrage – lautet, dass derartige Akten 50 Jahre lang aufgehoben werden müssen. Das gelte ausdrücklich auch für abgebrochene Promotionsvorhaben. Die FU äußert sich gegenüber TE ausschließlich im Konjunktiv. Auch das ist merkwürdig.

Die FU schreibt: „Eine Zulassung konnte jedenfalls nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 PromO 2007 erfolgen. Die konkrete Zulassungsvariante lässt sich im Fall von Annalena Baerbock mangels Promotionsakte nicht mehr verifizieren. Es wäre grundsätzlich im Einzelfall aber möglich, dass die in § 4 Abs. 4 Nr. 3 PromO 2007 angeführten Auflagen bis zur Einreichung der Dissertation erfüllt werden. Nach dieser Zulassungsvariante wäre auch denkbar, dass es sich bei Annalena Baerbocks ausländischen Hochschulabschluss – über die Anforderung dieser Variante hinaus – um einen juristischen Abschluss handelt und dass Annalena Baerbock – wie sich der öffentlichen Berichterstattung entnehmen lässt – im Rahmen ihres Studiums in Hamburg ein juristisches Nebenfach belegte und in diesem Zuge wohl auch einschlägige Prüfungsleistungen erbracht worden sein könnten.“

Auch hier wird als hypothetischer Grund der Zulassung das „Juristische Nebenfach“ angeführt, das in der Form aber eben nicht existiert. Zentral für die Zulassung ist also die „inhaltlich hinreichende akademische Vorbildung“ von Baerbock. Ein Wahlpflichtfach öffentliches Recht ist dahingehend allerdings marginal.

In der damals gültigen Ordnung über die Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft der Universität Hamburg heißt es, dass selbst für den Abschluss des Diploms (Baerbock kam nur bis zum Vordiplom) im Wahlpflichtfach lediglich erforderlich wäre: Drei einführende Veranstaltungen, eine Überblicksveranstaltung, zwei Hauptseminare.

Selbst diese beiden Hauptseminare lassen sich aber – wenn sie in dem Fall überhaupt vorliegen – kaum zur Aufwertung von Baerbocks Londoner Abschluss anrechnen. Denn in der Promotionsordnung sind zusätzlich zur genannten gleichwertigen Prüfung „zwei Leistungsnachweise im deutschen Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht“ Bedingung. Diese beiden Leistungsnachweise könnte Baerbock mit ihrem Wahlpflichtfach in Hamburg eventuell noch erfüllen. Für die Bedingung des Bestehens einer dem Staatsexamen „gleichwertigen juristischen Prüfung“ bleibt dann allerdings nur der Londoner L.L.M., der aber nach Aussage der FU ausdrücklich nicht gleichwertig ist.

Annalena Baerbocks juristische Ausbildung entspricht damit eindeutig nicht dem Niveau des ersten juristischen Staatsexamens. Es stellt sich damit die Frage, wie diese Promotion zustande gekommen sein kann – hier lassen sich nur Spekulationen anstellen.

Eins ist allerdings klar: Diese Vorgänge müssen geprüft werden. Denn es ist eben keine Bagatelle, an diese Promotion war ein massiver Betrag aus öffentlichen Geldern geknüpft.

Es geht immer noch um 40.000 Euro Steuerzahlergeld


Über eine irreguläre Promotionszulassung als solche könnte man noch hinwegsehen, da die Promotion nicht abgeschlossen wurde und daher keine Schäden für die Allgemeinheit entstanden sind. Aber an dieser Promotion hängt eben ein ungewöhnlich hohes Stipendium der grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung, für das 40.000 Euro direkt aus Mitteln des Forschungsministeriums ausgeschüttet wurden und das auch nicht zurückgezahlt wurde.

Nach einer TE-Recherche vor wenigen Wochen überprüfte die Böll-Stiftung das Stipendium bereits und stellte nun fest: Das Stipendium sei „auch in der Rückschau nicht zu beanstanden“ heißt es im Dokument der Böll-Stiftung, das TE vorliegt. Dass die Stiftung ihr eigenes Handeln für richtig erklärt, scheint manchen Medien auszureichen, um den Fall zu den Akten zu legen. Dabei steckt schon in der Begründung selbst ein massiver Widerspruch.

Der Vorwurf bestand darin, dass Annalena Baerbock durch vier Parteiämter, die sie während der Promotion innehatte (darunter der grüne Landesvorsitz in Brandenburg) mehr als die die Hälfte ihrer Arbeitszeit nicht für ihr Promotionsvorhaben aufwenden konnte. Das Forschungsministerium verlangt von Promotionsstipendiaten allerdings eindeutig, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die Promotion aufbringen. TE zeigte damals anhand des Finanzberichts des Grünen Landesverbands Brandenburg für das Jahr 2010, dass das nicht sein kann. Darin heißt es nämlich: „Die Landesvorsitzenden arbeiten ehrenamtlich, geben aber weit mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für den Landesverband, die Landesgeschäftsstelle ist mit zwei Vollzeitstellen dünn besetzt.“

Im Böll-Bericht heißt es zu diesem Vorwurf von TE: Frau Baerbock habe schriftlich bestätigt, dass ihre „Konzentration während der üblichen Arbeitszeit überwiegend und hauptsächlich“ ihrem Promotionsprojekt gegolten habe. „Das Engagement erfolgte – wie zu dieser Zeit im Landesverband üblich – überwiegend in den späten Nachmittags- sowie Abendstunden sowie an Wochenenden.“

Selbst, wenn man annimmt, dass das stimmt, geht das Problem für Frau Baerbock nicht weg. Denn wenn sie weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit für den Landesverband arbeitete, schwindelte dieser in seinem Finanzbericht – und zwar offensichtlich zum Zweck, der Vorsitzenden ein Gehalt auszuzahlen.

So oder so: Baerbocks Promotionsversuch wurde aller Wahrscheinlichkeit nach irregulär aus Steuergeldern subventioniert. Das Bundesforschungsministerium, das sich bis dato auf den Standpunkt versteift, sich nicht zu Einzelfällen äußern zu wollen, muss die Sache untersuchen. Und zwar vor der Bundestagswahl. (Quelle: TICHYS EINBLICK))


Grüne: Annalena Baerbock die Ungereimtheiten gehen weiter: Sie hat auch von Habeck abgeschrieben, ohne ihn zu nennen! Der Plagiatsgutachter Dr. Stefan Weber hat inzwischen die 44. Stelle in Baerbocks Buch entdeckt, wo sie von anderen übernommen hat, ohne dies deutlich zu machen. Besonders brisant: Sie hat selbst von ihrem Konkurrenten in der K-Frage Textstellen übernommen, ohne Robert Habeck zu nennen. Und das nachdem sie den erfolgreich studierten und promovierten mehrfachen Buchautor öffentlich als Schweinebauer betitelt hatte. Es stellt sich tatsächlich die Frage, wer hat ihr Buch in großen Teilen tatsächlich geschrieben? Charakterlich schon mehr als grenzwertig von dem abzuschreiben, den man mit dem Argument Frauenbonus aussticht, der sehr gerne Kanzlerkandidat geworden wäre und sich diesem Bonus dann beugt. Habeck als Studierten und Promovierten mit 6 Jahren Regierungserfahrung auch noch öffentlich als Schweinebauer und Kühemelker zu betiteln und sich selbst als Völkerrechtlerin auszugeben, obwohl Sie ihr Politikwissenschaftsstudium und Ihre Promotion erfolglos abgebrochen hat ist einer Kanzlerkandidatur mehr als unwürdig! 44. entdeckte Übernahmen von 23 verschiedenen Autoren: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Wie die GRÜNEN die Medien beherrschen und die freiheitliche Demokratie unterlaufen! Die Grünen haben es geschafft, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vollständig, aber doch weitgehend in eine Partei-Agentur zu verwandeln und zwar in eine Agentur, die primär für sie tätig wird, besonders extrem sichtbar in der ZDF heute-show und etlichen politischen Magazinen der ARD. Aber das ist nur die Spitze der Spitze eines gewaltigen Eisberges. Eine gigantische Agentur vor allem einer Partei, die sich aus Zwangsenteignungen aller Bürger speist, auch denen ihrer politischen Gegner. Diese gigantomanische Agentur Rundfunkbeitrag wird allein aus den Zwangsgebühren jährlich mit etwa 8 Milliarden Euro gespeist. Hinzu kommen hunderte Millionen Euro an Werbeeinnahmen, so dass insgesamt etwa 9,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das bezahlen auch die Bürger, welche die Grünen zum Teil als eine undemokratische Partei mit totalitären Zügen ansehen, die auf die Untergrabung der freiheitlichen, menschenrechtsbasierten Demokratie hinarbeitet. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Weitere Presseartikel von Autor Uwe Melzer über die „GRÜNEN“:


Erhielt Annalena Baerbock 2009 – 2012 zu Unrecht 40.950 € Förderung für Ihren abgebrochenen Promotionsversuch? https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8888
Annalena Baerbock: Eine GRÜNE die Bundeskanzlerin werden wollte ist an sich selbst und handfesten Skandalen gescheitert! https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8805
Frau Baerbock von den GRÜNEN und Ihr Meisterstück: Falschangaben im Lebenslauf mit Bundeskanzlerin Kandidatur belohnt: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8612
Frau Baerbock von den Grünen verändert sogar Naturgesetze: „Menschen würden CO2 nicht ausstoßen, sondern verbrauchen!“ https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8751
"DIE GRÜNEN" 2021: Das LINKE & kommunistische Wahlprogramm zur Abschaffung Deutschlands: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8193
GRÜNE & LINKE: Genderismus ist nichts anderes als eine Form des Rassismus und eine Rebellion gegen GOTTES Schöpfung: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=7877
Deutschlands Rechtssystem in Gefahr: Linke & Grüne mit der systematischen Zerstörung der Polizei: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=7675
Links Grüne Regierung Thüringen kaufte Gesinnungsdemonstranten für 41.263,20 €: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=6855
Das Geheimnis warum die GRÜNEN heute so viele Wahlstimmen bekommen: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=5619
Antideutsch, volksfeindlich, pädophil und nicht unbedingt gegen Krieg! Die negativen Seiten der Grünen!: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=5661
Pädophilie Genderisierung für den Islam - Warum die GRÜNEN & LINKE bei Europawahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen in Deutschland eigentlich nicht wählbar sind: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=1658
Die LINKE & GRÜNE Hetzjagd gegen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=4782
In dem folgenden Bericht wollen „Die Grünen“ den Islam dem Christentum gleichstellen: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=488
Skandal: Rot-Grüne Regierung in Baden-Württemberg plant für das Jahr 2015 wieder 768 Millionen EURO Schulden: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=978
Sind „Linke“ und „Grüne“ gegen GOTT: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=756
Bundestagswahl - Wahlhilfe: Rot-Rot-Grün oder der Tod Deutschlands: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2493
Verrücktes Deutschland: Die Mehrheit will von einer „GRÜNEN“ Sekte regiert werden: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=3480


RfD Rettung für Deutschland - Mehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.


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Mittwoch, 17. Juni 2020

Israel: Die Annexion von Land in Judäa und Samaria ist nicht völkerrechtswidrig!


(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)

Judäa und Samaria sind das biblische Kernland von Israel.


(Autor: Uwe Melzer) Das wird in der Bibel mit einer Geschichte von über 3.000 Jahren bestätigt. Jerusalem war schon immer die Hauptstadt von Israel und Judäa und Samaria ein Mittelpunkt der jüdischen Geschichte. Diese hat ab heute gerechnet vor 5.000 Jahren begonnen. 3.000 Jahre im Alten Testament der Bibel und 2.000 Jahre ab dem Neuen Testament der Bibel. Das sogenannte „Palästina Flüchtlingsproblem“, gibt es erst seit 1949, als viele islamische, arabische Staaten und eine arabische Großarmee mit 1,2 Millionen Soldaten versucht haben, den Staat Israel und alle Juden auszulöschen. Seit heute wird von der arabischen und palästinensischen Seite die Geschichte immer wieder verdreht. In der Bibel beschreibt GOTT ganz exakt und genau, welches Land den Juden gehört. Und diese göttlichen Grenzen für Israel sind wesentlich größer, als das heutige Staatsgebiet von Israel. Das können Sie in diesem Presseartikel nachlesen!

In der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP), die am 13. September 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit einer Mehrheit von 144 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen verabschiedet wurde, ist anerkannt worden, daß die indigenen Völker (auch als Urvölker, Ureinwohner oder Eingeborene bezeichnet) das Recht auf die Länder, Gebiete und Ressourcen haben, die sie traditionell besitzen, besetzten oder anderweitig nutzten oder erwarben (Art. 26.1), und daß die Ausübung dieser Rechte frei von jeder Art von Diskriminierung ist (Art. 2). (Autor: von Michel Calvo, Englischer Originaltext: Israel: The Settlements Are Not Illegal, Übersetzung: Audiatur Online)

Mit der innerstaatlichen Praxis haben sich der Rechtsstatus und die Rechte der indigenen Völker weiterentwickelt und zum internationalen Gewohnheitsrecht herauskristallisiert. 1. S. Wiessner, 'The United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples' in A Constantines and N. Zaikos (eds.), The Diversity of In­ternational Law (Brill, Leiden, 2009) at 343–362.] So erklärte beispielsweise die Interamerikanische Menschenrechtskommission, daß "es eine internationale Gewohnheitsrechtsnorm gibt, die das Recht der indigenen Völker auf ihr traditionelles Land bekräftigt". Der Afrikanische Gerichtshof für Menschen- und Völkerrecht bestätigte, daß die Landrechte der indigenen Völker geschützt sind und daß diese Rechte "allgemeine Rechtsgrundsätze" darstellen.

Unter anderem stimmten Belgien, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Israel und Luxemburg für die Erklärung. Seit 2007 haben Australien, Kanada, Neuseeland und die Vereinigten Staaten, die dagegen gestimmt hatten, die Erklärung im Jahr 2010 formell gebilligt. In ihren Beziehungen zu Israel können diese Staaten nicht behaupten, daß die Erklärung nicht für israelische Juden gilt, da eine solche Position auf eine eklatante Rassendiskriminierung hinauslaufen würde.

Nach dem Völkerrecht sind die Juden die Ureinwohner der als Judäa, Samaria, Palästina, Israel und Heiliges Land bezeichneten Länder und erfüllen daher die völkerrechtlich geforderten Kriterien. Die Juden sind die ethnische Gruppe, die vor 3.500 Jahren die ursprünglichen Siedler von Judäa und Samaria waren, als das Land vom Allmächtigen den Juden geschenkt wurde. Führer dieser Welt, die sich dafür entschieden haben, die Geschichte zu verwässern, bezeichnen Judäa und Samaria fälschlicherweise als "Westbank", "Westjordanland" oder die "besetzten palästinensischen Gebiete".

Nach der Balfour-Erklärung von 1917 schufen der Vertrag von Lausanne (1923), das britische Mandat für Palästina (1922), die San-Remo-Resolution (1920) und der Vertrag von Sevres (1920) internationales Recht und anerkannten die historischen angestammten Rechte der Juden auf ihr Land und führten sie wieder ein. Die Unterzeichner dieser Verträge und des Mandats (Grossbritannien, Frankreich, Türkei, Japan, Italien usw.) sind an diese Verträge und das Mandat gebunden.

Mit dem Mandat für Palästina, das Grossbritannien im August 1922 erteilt wurde, erkannte der Völkerbund "die historische Verbindung des jüdischen Volkes mit Palästina an sowie die Grundlagen für die Wiederherstellung seiner nationalen Heimat in diesem Land". Das Recht des jüdischen Volkes, sich im Land Palästina, seiner historischen Heimat, niederzulassen und dort seinen Staat zu gründen, ist somit ein völkerrechtlich verankerter Rechtsanspruch.

UNDRIP bekräftigt das Recht des jüdischen Volkes als Urvolk und "insbesondere seine Rechte auf sein Land, sein Territorium und seine Ressourcen".

Neuere Resolutionen der UN-Generalversammlung, die besagen, daß die Ansiedlung von Juden in Judäa-Samaria völkerrechtswidrig ist, sind lediglich Empfehlungen und haben nie zu Änderungen bestehender verbindlicher Verträge geführt. Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, die besagen, daß jüdische Gemeinden in Judäa und Samaria illegal sind, sind nicht bindend. Nur Resolutionen nach Kapitel VII der UN-Charta sind für alle UN-Mitgliedsstaaten bindend. So wurde beispielsweise die Resolution 2334 des Sicherheitsrates am 23. Dezember 2016 mit 14:0 Stimmen angenommen. Vier ständige Mitglieder des Sicherheitsrates – China, Frankreich, Russland und das Vereinigte Königreich – stimmten dafür; die USA enthielten sich der Stimme. Diese Resolution wurde nicht gemäß Kapitel VII der Charta angenommen. Sie ist nicht bindend. In dieser Resolution heißt es, daß die Siedlungsaktivitäten Israels eine "eklatante Verletzung" des Völkerrechts darstellen. Sie hat "keine Rechtsgültigkeit". Diese Resolution verstößt gegen das UNDRIP, das Britische Mandat und die anderen Verträge.

Levy Report vom 9. Juli 2012). Gemäß dem Mandat ist das Recht, einige Teile von Judäa und Samaria zu annektieren, eine direkte Folge des Rechts der Juden, sich in ganz Palästina, d.h. im Gebiet des Mandats von 1936, niederzulassen.

Artikel 80 der Charta der Vereinten Nationen (1945) erkannte die Gültigkeit der bestehenden Rechte an, die Staaten und Völker im Rahmen der verschiedenen Mandate, einschließlich des Britischen Mandats für Palästina (1922), erworben haben, sowie das Recht der Juden, sich auf Grund dieser Rechtsakte im Land (Judäa und Samaria) niederzulassen. (Pr. E. Rostow). Diese Rechte können von der UNO nicht geändert werden.

Soweit in einzelnen, auf Grund der Artikel 77, 79 und 81 geschlossenen Treuhandabkommen zur Einbeziehung eines Treuhandgebiets in das Treuhandsystem nichts Anderes vereinbart wird und solange derartige Abkommen noch nicht geschlossen sind, ist dieses Kapitel nicht so auszulegen, als ändere es unmittelbar oder mittelbar die Rechte von Staaten oder Völkern oder in Kraft befindliche internationale Übereinkünfte, deren Vertragsparteien Mitglieder der Vereinten Nationen sind. (Artikel 80, Absatz 1, Charta der Vereinten Nationen)

In einer Reihe von Entscheidungen und Gutachten zu Namibia entschied der Internationale Gerichtshof (IGH), daß ein Völkerbundmandat ein verbindliches internationales Instrument einem Vertrag entsprechend ist, der als treuhänderische Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft fortbesteht, bis seine Bedingungen erfüllt sind. Im Falle Namibias bestätigte der Gerichtshof die Entscheidung des Sicherheitsrates, daß Südafrika seine Rechte als Zwangsmacht aufgegeben hat, indem es einige seiner grundlegenden Pflichten verletzt hat. Das Mandat überlebte als Trust, das auf Rechtsgrundsätzen beruhte, die durch Artikel 80 der Charta bestätigt wurden.

Wie das Mandat für Südwestafrika überlebte auch das Mandat für Palästina die Beendigung der britischen Verwaltung als Trust nach Artikel 80 der UN-Charta (Pr. E. Rostow).

Deshalb gibt es jüdische Rechte auf "Ansiedlung" im sogenannten "Westjordanland". Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, wie es die EU, Frankreich, Grossbritannien, Russland, China und andere Staaten tun, daß jüdische Gemeinden im Westjordanland illegal sind und daß die Annexion völkerrechtswidrig ist. Diese Position ist politisch motiviert, nicht juristisch. Trotz gegenteiliger UN-Resolutionen ist die Errichtung israelischer Zivilsiedlungen im Westjordanland nicht völkerrechtswidrig.

Israel, der jüdische Staat, hat als Mitglied der internationalen Gemeinschaft das Recht, aber auch die Pflicht, das Mandat zu erfüllen, welches die meisten Nationen missachtet haben, weil sie den Terrorismus und die islamische Welt fürchteten und von 2000 Jahren religiösem Hass und Antisemitismus beseelt waren.

Einhundertdrei Jahre sind seit der Balfour-Erklärung vergangen, 73 Jahre seit der Ablehnung der Resolution 181 der UN-Generalversammlung von 1947 durch die arabischen Staaten, 52 Jahre seit dem Sechstagekrieg von 1967 und 27 Jahre seit dem Oslo-Abkommen. Die Osloer Abkommen von 1993 und 1995 wurden zwar unterzeichnet, führten aber nicht zum Frieden. Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) will keinen Frieden; sie lehnte die Angebote Israels aus den Jahren 2000 und 2008 für einen palästinensischen Staat und ein Leben in Frieden ab.

Die Beteiligung des Sicherheitsapparates der Palästinensischen Autonomiebehörde an den Morden an Juden seit 1993 ist ein Beweis dafür, ebenso wie das Programm "Pay-to-slay" für Gefangene, die in terrorbezogene Straftaten verwickelt sind. Die Drohungen von PA-Präsident Mahmoud Abbas, daß die Palästinenser nach der Konferenz von Bahrain und nach einer Annexion einen "Aufstand" provozieren werden, sollten ernst genommen werden. Abbas ist definitiv nicht am Frieden interessiert.

Israel hat die Pflicht, die logischen Konsequenzen aus diesem Verhalten zu ziehen und alle oder einen Teil der Gebiete in Gebiet C zu annektieren, um die Existenz seiner Bevölkerung innerhalb sicherer Grenzen zu gewährleisten und die noch im Exil lebenden Millionen Juden aufnehmen zu können, die sich in Israel niederlassen wollen. Quelle: Gatestone Institute


Denn ich will die Gefangenschaft meines Volks Israel wenden, daß sie die verwüsteten Städte wieder aufbauen und bewohnen sollen, daß sie Weinberge pflanzen und Wein davon trinken, Gärten anlegen und Früchte daraus essen (bedeutet für die heutige Zeit: Reichtum herrscht im Land Israel). Denn ich will sie in ihr Land pflanzen, daß sie nicht mehr aus ihrem Land (Israel) ausgerottet werden, das ich ihnen gegeben habe, spricht der HERR, dein Gott. (Bibel, AT, Amos 9,11-15)

Wer Krieg gegen Israel führt, egal in welcher Form, führt Krieg gegen GOTT!
Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht GOTT, der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch (ISRAEL) beraubt haben: „Wer euch (ISRAEL) antastet, der tastet meinen Augapfel an“.

Ich (GOTT) will segnen, die dich (Israel) segnen, und verfluchen, die dich (Israel) verfluchen; und in dir (Israel) sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden (Bibel, AT, 1. Mose 12,3).

Jerusalem war und ist historisch, geschichtlich und nach GOTTES WORT in der Bibel schon immer die Hauptstadt von Israel gewesen. US-Präsident Donald Trump hat mit seiner Entscheidung vom 05.12.2017 recht! Der Islam und der Koran haben keinen legitimen Anspruch auf Jerusalem! Der Präsident Donald Trump handelte am 05.12.2017geschichtlich und nach GOTTES WORT in der Bibel völlig korrekt und richtig, wenn er Jerusalem als Hauptstadt von Israel anerkennt und die amerikanische Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem verlegt. Die Aufregung der islamischen Länder, insbesondere Präsident Erdogan in der Türkei – Erdogan (05.12.2017) droht offen Israel mit Krieg um Jerusalem: „Wir können die gesamte islamische Welt in Bewegung setzen!“ – beruht auf Lüge und Unwahrheiten, die seit Jahrzehnten über den Status von Jerusalem gestreut werden. Hier die biblischen, geschichtlichen und auch islamischen Tatsachen im Koran: Mohammed war zu Lebzeiten im 6. Jahrhundert nie in Jerusalem oder Israel gewesen. Er war immer mindestens ca. 1000 km entfernt von Jerusalem. Das Wort „Jerusalem“ als Hauptstadt der Juden über Jahrtausende kommt 900-mal in der Bibel vor, aber nicht ein einziges Mal im Koran. Der Islam beansprucht den Tempelberg in Jerusalem in Israel zu Unrecht. .… vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

(Presseartikel über Israel von Autor Uwe Melzer:)
70 Jahre Israel Teil 9 - 800.000 vergessene jüdische Flüchtlinge, die aus arabischen Gebieten vertrieben wurden!
70 Jahre Israel Teil 8 - Israel mit negativer Berichterstattung im deutschen Fernsehen: Ein Beispiel wie das ZDF & MONITOR geschichtliche Fakten verzerren!
70 Jahre Israel Teil 7 - Vom britischen „Weißbuch“ zum UN-Teilungsplan und der Staatsgründung Israels
70 Jahre Israel Teil 6 - Warum wurde 1948 kein arabischer Staat in Palästina gegründet?
70 Jahre Israel Teil 5 - 25 Linke und arabische Israel-Mythen entzaubert – von einem linken Araber aus dem Libanon
70 Jahre Israel Teil 4 - Wie der heutige Staat Israel entstanden ist – Von Pogromen (Judenverfolgungen / gewalttätiger Antisemitismus) bis zur Staatsgründung!
70 Jahre Israel Teil 3 - Israel existiert zu Recht als Staat und die Juden haben keinen Landraub begangen! Ein Staat Palästina hat nie existiert. Fakten belegen Gerüchte!
70 Jahre Israel Teil 2 - Volkssport Israelkritik Weltgemeinschaft hat nichts dazu gelernt! Antisemitismus unter neuem Deckmantel!
70 Jahre Israel Teil 1 - GOTTES Zeichen für die Welt - 70 Jahre feiert der Staat Israel - GOTT existiert und die Bibel ist wahr!


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