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Montag, 23. August 2021

GRÜNE: Baerbock & Studium? Promotionsversuch wurde aller Wahrscheinlichkeit nach irregulär aus Steuergeldern subventioniert?


(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland & Screenshot aus TE-Korrespondenz mit der Universität Hamburg)

Es geht nach wie vor um 40.000 Euro Steuergeld, die Baerbock für ihr Promotionsstipendium erhielt. Doch mit ihrem Promotionsversuch als solchem stimmt etwas nicht. Wie konnte sie überhaupt an der FU zugelassen werden?

Annalena Baerbock gibt bis heute in ihrem Lebenslauf an, an der Universität Hamburg Politikwissenschaft mit Nebenfach öffentlichem Recht studiert zu haben. Das stellt sich nun als falsch heraus: Wie der Plagiatsjäger Stefan Weber schreibt, soll Baerbock lediglich ein Wahlpflichtfach Politikwissenschaft absolviert haben, dafür ist keine Immatrikulation notwendig. TE liegt ein Mailverkehr mit der Universität Hamburg vor, der das belegt. (Autor: AIR TÜRKIS)


(Screenshot aus TE-Korrespondenz mit der Universität Hamburg)

Streng genommen erfand die grüne Kanzlerkandidatin damit ein Studium, das es gar nicht gab.


Die Anforderung an ein Wahlpflichtfach ist lediglich Teil eines anderen Studiums und eben kein Nebenfach. Neben zahlreichen Fehlern in ihrem Lebenslauf ist es bereits der zweite zu ihrem Studium in Hamburg: Zuvor hatte Baerbock behauptet, einen Bachelor in Politikwissenschaft zu besitzen, sie hatte allerdings nur ein Vordiplom. Als Medien darauf hinwiesen, versprach Baerbock schon vor Wochen: Sie wolle ihren Lebenslauf nicht weiter korrigieren.

Das ist nicht nur deshalb so brisant, weil es abermals zeigt, wie die grüne Kanzlerkandidatin ihren akademischen Weg aufhübscht – sondern auch, weil diese Information für Baerbocks spätere Zulassung zur Promotion an der Freien Universität Berlin relevant ist. Dabei geht es auch um die Rechtmäßigkeit ihres Promotionsstipendiums in Höhe von über 40.000 Euro aus Steuergeldern, deren Aufklärung in hohem Maße in öffentlichem Interesse steht.

Nachdem TE hier massive Ungereimtheiten öffentlich machte, prüfte die Heinrich-Böll-Stiftung dieses Stipendium und erklärte es nun für regelkonform. Auch diese Prüfung wirft erhebliche Fragen auf (mehr später).

Baerbocks merkwürdiger Weg zur „Doktorandin des Völkerrechts“


Doch der Reihe nach: Zum Wintersemester 2007/2008 wurde Annalena Baerbock zur Promotion an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Berlin zugelassen. Das ist mindestens ungewöhnlich, denn: In der Regel ist für eine solche Promotion das erste juristische Staatsexamen Voraussetzung, das Baerbock nicht besitzt. Annalena Baerbock absolvierte nach ihrem genannten Vordiplom in Politikwissenschaft mit Wahlpflichtfach öffentlichem Recht lediglich einen einjährigen Masterstudiengang an der London School of Economics mit dem Abschluss LL.M.. Dieser im Ausland abgeschlossene Abschluss ist offensichtlich auch nicht gleichwertig zum deutschen Staatsexamen. Das bestätigte die Freie Universität gegenüber TE ausdrücklich: „Ein LL.M. wird niemals allein als einem juristischen Staatsexamen gleichwertig anerkannt.“

Nach TE-Informationen wurde Annalena Baerbock 2007 nach Paragraph 4 Absatz 4 der damals gültigen Promotionsordnung an der FU Berlin zugelassen. Das ermöglicht eine konkrete Überprüfung:



In der Promotionsordnung heißt es, eine Zulassung zur Promotion von Antragstellern, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, setze einen Hochschulgrad in einem nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengang voraus. Das besitzt Baerbock nicht. Ansonsten ist es erforderlich, eine dem deutschen Staatsexamen „gleichwertige juristische Prüfung“ abgelegt zu haben. Dies hat Annalena Baerbock ebenfalls nicht.

Aber wie konnte Baerbock dann zur Promotion zugelassen werden? Die FU schreibt uns dazu: “Es kommt maßgeblich darauf an, ob der LL.M. einschließlich der vorher erbrachten Studienleistungen inhaltlich eine hinreichende akademische Vorbildung für das anvisierte Promotionsprojekt gewährleisten.“

Entscheidend für ihre Zulassung sind also die vor dem Studium an der LSE erbrachten Studienleistungen – und da gibt es nur das Vordiplom in Hamburg, das nach den aktuellen Informationen jedoch anders gelagert und leichtgewichtiger ist als gedacht.

Genauere Informationen kann die FU Berlin nicht mitteilen, da die Akte von Annalena Baerbock entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Archivs der FU im vergangenen Jahr vom Promotionsbüro vernichtet wurde. Die Richtlinie – das bestätigte das Archiv auf Anfrage – lautet, dass derartige Akten 50 Jahre lang aufgehoben werden müssen. Das gelte ausdrücklich auch für abgebrochene Promotionsvorhaben. Die FU äußert sich gegenüber TE ausschließlich im Konjunktiv. Auch das ist merkwürdig.

Die FU schreibt: „Eine Zulassung konnte jedenfalls nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 PromO 2007 erfolgen. Die konkrete Zulassungsvariante lässt sich im Fall von Annalena Baerbock mangels Promotionsakte nicht mehr verifizieren. Es wäre grundsätzlich im Einzelfall aber möglich, dass die in § 4 Abs. 4 Nr. 3 PromO 2007 angeführten Auflagen bis zur Einreichung der Dissertation erfüllt werden. Nach dieser Zulassungsvariante wäre auch denkbar, dass es sich bei Annalena Baerbocks ausländischen Hochschulabschluss – über die Anforderung dieser Variante hinaus – um einen juristischen Abschluss handelt und dass Annalena Baerbock – wie sich der öffentlichen Berichterstattung entnehmen lässt – im Rahmen ihres Studiums in Hamburg ein juristisches Nebenfach belegte und in diesem Zuge wohl auch einschlägige Prüfungsleistungen erbracht worden sein könnten.“

Auch hier wird als hypothetischer Grund der Zulassung das „Juristische Nebenfach“ angeführt, das in der Form aber eben nicht existiert. Zentral für die Zulassung ist also die „inhaltlich hinreichende akademische Vorbildung“ von Baerbock. Ein Wahlpflichtfach öffentliches Recht ist dahingehend allerdings marginal.

In der damals gültigen Ordnung über die Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft der Universität Hamburg heißt es, dass selbst für den Abschluss des Diploms (Baerbock kam nur bis zum Vordiplom) im Wahlpflichtfach lediglich erforderlich wäre: Drei einführende Veranstaltungen, eine Überblicksveranstaltung, zwei Hauptseminare.

Selbst diese beiden Hauptseminare lassen sich aber – wenn sie in dem Fall überhaupt vorliegen – kaum zur Aufwertung von Baerbocks Londoner Abschluss anrechnen. Denn in der Promotionsordnung sind zusätzlich zur genannten gleichwertigen Prüfung „zwei Leistungsnachweise im deutschen Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht“ Bedingung. Diese beiden Leistungsnachweise könnte Baerbock mit ihrem Wahlpflichtfach in Hamburg eventuell noch erfüllen. Für die Bedingung des Bestehens einer dem Staatsexamen „gleichwertigen juristischen Prüfung“ bleibt dann allerdings nur der Londoner L.L.M., der aber nach Aussage der FU ausdrücklich nicht gleichwertig ist.

Annalena Baerbocks juristische Ausbildung entspricht damit eindeutig nicht dem Niveau des ersten juristischen Staatsexamens. Es stellt sich damit die Frage, wie diese Promotion zustande gekommen sein kann – hier lassen sich nur Spekulationen anstellen.

Eins ist allerdings klar: Diese Vorgänge müssen geprüft werden. Denn es ist eben keine Bagatelle, an diese Promotion war ein massiver Betrag aus öffentlichen Geldern geknüpft.

Es geht immer noch um 40.000 Euro Steuerzahlergeld


Über eine irreguläre Promotionszulassung als solche könnte man noch hinwegsehen, da die Promotion nicht abgeschlossen wurde und daher keine Schäden für die Allgemeinheit entstanden sind. Aber an dieser Promotion hängt eben ein ungewöhnlich hohes Stipendium der grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung, für das 40.000 Euro direkt aus Mitteln des Forschungsministeriums ausgeschüttet wurden und das auch nicht zurückgezahlt wurde.

Nach einer TE-Recherche vor wenigen Wochen überprüfte die Böll-Stiftung das Stipendium bereits und stellte nun fest: Das Stipendium sei „auch in der Rückschau nicht zu beanstanden“ heißt es im Dokument der Böll-Stiftung, das TE vorliegt. Dass die Stiftung ihr eigenes Handeln für richtig erklärt, scheint manchen Medien auszureichen, um den Fall zu den Akten zu legen. Dabei steckt schon in der Begründung selbst ein massiver Widerspruch.

Der Vorwurf bestand darin, dass Annalena Baerbock durch vier Parteiämter, die sie während der Promotion innehatte (darunter der grüne Landesvorsitz in Brandenburg) mehr als die die Hälfte ihrer Arbeitszeit nicht für ihr Promotionsvorhaben aufwenden konnte. Das Forschungsministerium verlangt von Promotionsstipendiaten allerdings eindeutig, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die Promotion aufbringen. TE zeigte damals anhand des Finanzberichts des Grünen Landesverbands Brandenburg für das Jahr 2010, dass das nicht sein kann. Darin heißt es nämlich: „Die Landesvorsitzenden arbeiten ehrenamtlich, geben aber weit mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für den Landesverband, die Landesgeschäftsstelle ist mit zwei Vollzeitstellen dünn besetzt.“

Im Böll-Bericht heißt es zu diesem Vorwurf von TE: Frau Baerbock habe schriftlich bestätigt, dass ihre „Konzentration während der üblichen Arbeitszeit überwiegend und hauptsächlich“ ihrem Promotionsprojekt gegolten habe. „Das Engagement erfolgte – wie zu dieser Zeit im Landesverband üblich – überwiegend in den späten Nachmittags- sowie Abendstunden sowie an Wochenenden.“

Selbst, wenn man annimmt, dass das stimmt, geht das Problem für Frau Baerbock nicht weg. Denn wenn sie weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit für den Landesverband arbeitete, schwindelte dieser in seinem Finanzbericht – und zwar offensichtlich zum Zweck, der Vorsitzenden ein Gehalt auszuzahlen.

So oder so: Baerbocks Promotionsversuch wurde aller Wahrscheinlichkeit nach irregulär aus Steuergeldern subventioniert. Das Bundesforschungsministerium, das sich bis dato auf den Standpunkt versteift, sich nicht zu Einzelfällen äußern zu wollen, muss die Sache untersuchen. Und zwar vor der Bundestagswahl. (Quelle: TICHYS EINBLICK))


Grüne: Annalena Baerbock die Ungereimtheiten gehen weiter: Sie hat auch von Habeck abgeschrieben, ohne ihn zu nennen! Der Plagiatsgutachter Dr. Stefan Weber hat inzwischen die 44. Stelle in Baerbocks Buch entdeckt, wo sie von anderen übernommen hat, ohne dies deutlich zu machen. Besonders brisant: Sie hat selbst von ihrem Konkurrenten in der K-Frage Textstellen übernommen, ohne Robert Habeck zu nennen. Und das nachdem sie den erfolgreich studierten und promovierten mehrfachen Buchautor öffentlich als Schweinebauer betitelt hatte. Es stellt sich tatsächlich die Frage, wer hat ihr Buch in großen Teilen tatsächlich geschrieben? Charakterlich schon mehr als grenzwertig von dem abzuschreiben, den man mit dem Argument Frauenbonus aussticht, der sehr gerne Kanzlerkandidat geworden wäre und sich diesem Bonus dann beugt. Habeck als Studierten und Promovierten mit 6 Jahren Regierungserfahrung auch noch öffentlich als Schweinebauer und Kühemelker zu betiteln und sich selbst als Völkerrechtlerin auszugeben, obwohl Sie ihr Politikwissenschaftsstudium und Ihre Promotion erfolglos abgebrochen hat ist einer Kanzlerkandidatur mehr als unwürdig! 44. entdeckte Übernahmen von 23 verschiedenen Autoren: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Wie die GRÜNEN die Medien beherrschen und die freiheitliche Demokratie unterlaufen! Die Grünen haben es geschafft, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vollständig, aber doch weitgehend in eine Partei-Agentur zu verwandeln und zwar in eine Agentur, die primär für sie tätig wird, besonders extrem sichtbar in der ZDF heute-show und etlichen politischen Magazinen der ARD. Aber das ist nur die Spitze der Spitze eines gewaltigen Eisberges. Eine gigantische Agentur vor allem einer Partei, die sich aus Zwangsenteignungen aller Bürger speist, auch denen ihrer politischen Gegner. Diese gigantomanische Agentur Rundfunkbeitrag wird allein aus den Zwangsgebühren jährlich mit etwa 8 Milliarden Euro gespeist. Hinzu kommen hunderte Millionen Euro an Werbeeinnahmen, so dass insgesamt etwa 9,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das bezahlen auch die Bürger, welche die Grünen zum Teil als eine undemokratische Partei mit totalitären Zügen ansehen, die auf die Untergrabung der freiheitlichen, menschenrechtsbasierten Demokratie hinarbeitet. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Weitere Presseartikel von Autor Uwe Melzer über die „GRÜNEN“:


Erhielt Annalena Baerbock 2009 – 2012 zu Unrecht 40.950 € Förderung für Ihren abgebrochenen Promotionsversuch? https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8888
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Frau Baerbock von den Grünen verändert sogar Naturgesetze: „Menschen würden CO2 nicht ausstoßen, sondern verbrauchen!“ https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8751
"DIE GRÜNEN" 2021: Das LINKE & kommunistische Wahlprogramm zur Abschaffung Deutschlands: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=8193
GRÜNE & LINKE: Genderismus ist nichts anderes als eine Form des Rassismus und eine Rebellion gegen GOTTES Schöpfung: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=7877
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Links Grüne Regierung Thüringen kaufte Gesinnungsdemonstranten für 41.263,20 €: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=6855
Das Geheimnis warum die GRÜNEN heute so viele Wahlstimmen bekommen: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=5619
Antideutsch, volksfeindlich, pädophil und nicht unbedingt gegen Krieg! Die negativen Seiten der Grünen!: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=5661
Pädophilie Genderisierung für den Islam - Warum die GRÜNEN & LINKE bei Europawahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen in Deutschland eigentlich nicht wählbar sind: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=1658
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In dem folgenden Bericht wollen „Die Grünen“ den Islam dem Christentum gleichstellen: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=488
Skandal: Rot-Grüne Regierung in Baden-Württemberg plant für das Jahr 2015 wieder 768 Millionen EURO Schulden: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=978
Sind „Linke“ und „Grüne“ gegen GOTT: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=756
Bundestagswahl - Wahlhilfe: Rot-Rot-Grün oder der Tod Deutschlands: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=2493
Verrücktes Deutschland: Die Mehrheit will von einer „GRÜNEN“ Sekte regiert werden: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=3480


RfD Rettung für Deutschland - Mehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.


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Sonntag, 8. August 2021

Grüne: Annalena Baerbock die Ungereimtheiten gehen weiter: Sie hat auch von Habeck abgeschrieben, ohne ihn zu nennen!


(Fotos: Bildmontagen & Screenshot / Video aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)

Der Plagiatsgutachter Dr. Stefan Weber hat inzwischen die 44. Stelle in Baerbocks Buch entdeckt, wo sie von anderen übernommen hat, ohne dies deutlich zu machen. Besonders brisant: Sie hat selbst von ihrem Konkurrenten in der K-Frage Textstellen übernommen, ohne Robert Habeck zu nennen. Und das nachdem sie den erfolgreich studierten und promovierten mehrfachen Buchautor öffentlich als Schweinebauer betitelt hatte.

Es stellt sich tatsächlich die Frage, wer hat ihr Buch in großen Teilen tatsächlich geschrieben?


Man kann ja von anderen abschreiben, sie entweder wörtlich zitieren oder ihren Text etwas umformulieren. Das ist völlig okay, ist nichts Ehrenrühriges. Aber man sollte den anderen dann auch angeben. Das gehört sich einfach so. Zumal wenn man das zigfach nicht macht, dem Leser ja ein völlig falscher Eindruck vermittelt wird, weil er dann meint, dies seien alles eigene Gedanken und Recherchen. (Autor: Jürgen Fritz)

Macht man das als Autor, gibt man immer an, wenn man von anderen wörtlich oder etwas umformuliert das übernimmt, was er recherchierte, oder wenn man seine Erfahrungen und Gedanken übernimmt, das aber etliche zig Stellen im Buch ausmacht, wirkt das Buch natürlich völlig anders. Denn dann würden einige Leser wohl unmittelbar denken: „Das ganze Buch ist ja über weite Strecken von anderen abgeschrieben, warum habe ich das überhaupt gekauft?“. Im Grunde werden hier die Leser und Käufer schon ein bisschen getäuscht. Dies ist das Eine, eigentlich schon schlimm genug, gerade für eine Frau, die sich nun darum bewirbt, das höchste Regierungsamt eines 83 Millionen-Volkes übernehmen zu wollen. Nun kommt aber noch etwas erschwerend hinzu.

Charakterlich schon mehr als grenzwertig


Von dem abzuschreiben, den man mit dem Argument Frauenbonus aussticht, der sehr gerne Kanzlerkandidat geworden wäre und sich diesem Bonus dann beugt und zurückzieht, von dem abzuschreiben, ohne ihn zu nennen, das ist natürlich charakterlich schon arg, zumal wenn man diesen studierten und promovierten Mann mit sechs Jahren Regierungserfahrung auch noch öffentlich als Schweinebauern und Kühemelker und sich selbst als Völkerrechtlerin ausgibt, obschon man sein Politikwissenschaftsstudium und seine Promotion beides ohne Erfolg abgebrochen hat, er aber beides, Studium und Promotion, mit Erfolg abschloss und etliche Bücher schrieb.



44. entdeckte Übernahmen von 23 verschiedenen Autoren


Das ist jetzt wohl die 44. Stelle im Baerbock-Buch, die bislang entdeckt wurde, in der von anderen abgeschrieben wurde, ohne diese zu nennen: Baerbock schrieb laut Dr. Stefan Weber, ohne klare Kenntlichmachung, dass es sich um eine Übernahme handelt, ab von


  1. Agora Energiewende (Hg.),
  2. Peter Ahmels,
  3. Marc Brost,
  4. Joschka Fischer,
  5. Pia Fuhrhop,
  6. Florence Gaub,
  7. Maja Göpel,
  8. Matthias von Hein,
  9. Gabriela Herpell,
  10. Hasnain Kazim,
  11. Michael T. Klare,
  12. Annette Kuhn,
  13. Ulrich Kühn,
  14. Richard Licht,
  15. Oliver Meier,
  16. Elisabeth Niejahr,
  17. Christoph Prantner,
  18. Stefanie Schoeneborn,
  19. Kristina Schröder,
  20. Ralf Sotscheck,
  21. Peter Stemmermann et al.,
  22. Jürgen Trittin und nun auch noch
  23. Robert Habeck.

Die Übernahmen von Habeck, ohne diesen zu nennen, nachdem sie just diesen in der K-Frage ausgestochen und öffentlich abqualifiziert hat.


Hier die neuesten Enthüllungen von Plagiatsgutachter Doz. Dr. Stefan Weber: Rätselhafte Textübereinstimmungen zwischen Annalena Baerbocks Buch „Jetzt“ und Robert Habecks Buch „Von hier an anders“ entdeckt (Quelle: Jürgen Fritz Blog)




Erhielt Annalena Baerbock 2009 - 2012 zu Unrecht 40.950 € Förderung für Ihren abgebrochenen Promotionsversuch? Erst Falschangaben im Lebenslauf, dann Naturgesetze verändert, dann weitere Plagiatsstellen in Baerbocks Buch „Jetzt“ entdeckt und jetzt Förderung kassiert für abgebrochene Promotion und die Skandale werden weitergehen. Und die Wahl zur Bundeskanzlerin wäre dann auch ein handfester Skandal, vor dem uns bitte Gott bewahren möchte. 40.950 EUR: Annalena Baerbock & Heinrich-Böll-Stiftung & Prüfungskommission & ziemlich beste Freunde! Erhielt Annalena Baerbock von 2009 bis 2012 zu Unrecht 39 Monate lang ein Förderung ihres abgebrochenen Promotionsversuchs durch die Heinrich-Böll-Stiftung – Die grüne politische Stiftung in Höhe von 40.950 Euro und muss sie dieses Geld nun plus Zinsen zurückzahlen? Dies soll jetzt überprüft werden. Und nun raten Sie, wer diese Prüfung vornehmen soll. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Annalena Baerbock: Eine GRÜNE die Bundeskanzlerin werden wollte ist an sich selbst und handfesten Skandalen gescheitert! Zuerst hat Baerbock Einnahmen in Höhe von 25.000 € nicht dem Bundestag gemeldet, dann ein geschönter, aufgemöbelter und mit Falschangaben gespickter Lebenslauf, dann keine Ahnung von Naturgesetzen, Plagiatsstellen in Ihrem Buch und dazu noch eine negative Akte als Landesvorsitzende der GRÜNEN in Brandenburg. Frau Baerbock von den Grünen verändert sogar Naturgesetze: Menschen würden CO2 nicht ausstoßen, sondern verbrauchen. Weitere Plagiatsstellen in Baerbocks Buch „Jetzt. Wie wir unser Land erneuern“ (Ullstein) gefunden. Selbst Passagen über eigene Reisen wurden einfach abgeschrieben. Annalena Baerbock übernahm auch bei eigenen Erfahrungen einfach Texte von anderen und schrieb sogar ab, wenn es um ihre eigenen Reiseberichte ging! Mittlerweile sind es 43 Passagen im Baerbock-Buch, die erkennbar aus fremder Feder stammen. Schummelliese Baerbock: Wer hat eigentlich das Buch geschrieben? Das könnte das endgültige Aus für ihre Kanzlerambitionen bedeuten! Die Akte Annalena Baerbock: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Frau Baerbock von den GRÜNEN und Ihr Meisterstück: Falschangaben im Lebenslauf mit Bundeskanzlerin Kandidatur belohnt! Wenn Sie als Führungskraft in der Wirtschaft eine Führungsposition mit Falschangaben in Ihrem Lebenslauf ergattert haben und der Schwindel auffliegt, zieht das in der Regel eine fristlose Kündigung nach sich. Frau Baerbock von den GRÜNEN wurde aber auf dem Parteitag der GRÜNEN, trotz erheblicher Falschangaben in Ihrem Lebenslauf, dafür noch belohnt und als Kanzlerkandidatin der GRÜNEN bestätigt. Deutschland ist nicht mehr zu retten, wenn Sie Frau Baerbock bei der Bundestagswahl im Herbst 2021 auch noch zur Kanzlerin wählen würden. Das Einzige was Sie tun können ist den GRÜNEN bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 Ihre Stimme zu verweigern. Klimatechnisch ist das auch kein Problem mehr, denn inzwischen haben alle vernünftigen Parteien erkannt, dass gegen den Klimawandel und die kommende Klimakatastrophe dringend notwendige Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dafür brauchen Sie keine GRÜNE Partei mehr wählen! Es wurden immer neue Dinge über die Kanzlerkandidatin Baerbock ans Tageslicht gebracht. Politikstudium abgebrochen - dubiosen Master im Ausland gemacht - Masterarbeit nicht mehr auffindbar - Promotion ebenfalls abgebrochen - keinerlei wissenschaftliche Publikation? …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Frau Baerbock von den Grünen verändert sogar Naturgesetze: „Menschen würden CO2 nicht ausstoßen, sondern verbrauchen!“ Von der grünen Kanzlerkandidatin ist man inzwischen ja einiges gewohnt. Nicht nur ist sie eine weltweit renommierte Völkerrechtlerin und das ganz ohne lästiges, langwieriges Jurastudium. Sie ist auch international angesehene Kobaltexpertin und Fachfrau für physikalische Einheiten, spezialisiert auf Gigatonnen. Nach den Falschangaben in Ihrem Lebenslauf setzte sie nochmal einen drauf, ja ist dabei, die Naturwissenschaften zu revolutionieren. Also wenn das nicht nobelpreisverdächtig ist! CO2 entsteht in Lebewesen als Produkt der Zellatmung, Pflanzen, Algen und Bakterien wandeln CO2 dagegen in Biomasse um, dachte man bislang. Doch nun zur bahnbrechenden Entdeckung von Annalena Baerbock. Denn diese hat nun herausgefunden, dass Menschen CO2 nicht ausstoßen, sondern es vielmehr „verbrauchen“. Oft gilt in der Politik tatsächlich: „Dummheit ist durch nichts zu ersetzen!“ …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress


RfD Rettung für Deutschland - Mehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.



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Mittwoch, 4. August 2021

Erhielt Annalena Baerbock 2009 - 2012 zu Unrecht 40.950 € Förderung für Ihren abgebrochenen Promotionsversuch?


(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland)

Erst Falschangaben im Lebenslauf, dann Naturgesetze verändert, dann weitere Plagiatsstellen in Baerbocks Buch „Jetzt" entdeckt und jetzt Förderung kassiert für abgebrochene Promotion und die Skandale werden weitergehen. Und die Wahl zur Bundeskanzlerin wäre dann auch ein handfester Skandal, vor dem uns bitte Gott bewahren möchte.

40.950 EUR: Annalena Baerbock & Heinrich-Böll-Stiftung & Prüfungskommission & ziemlich beste Freunde!


Erhielt Annalena Baerbock von 2009 bis 2012 zu Unrecht 39 Monate lang ein Förderung ihres abgebrochenen Promotionsversuchs durch die Heinrich-Böll-Stiftung – Die grüne politische Stiftung in Höhe von 40.950 Euro und muss sie dieses Geld nun plus Zinsen zurückzahlen? Dies soll jetzt überprüft werden. Und nun raten Sie, wer diese Prüfung vornehmen soll. (Autor: Jürgen Fritz)

Tagsüber promoviert, abends und am Wochenende Landesvorsitzende der Grünen + Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa der Grünen + Vorstandsmitglied der Europäischen Grünen Partei


Im Jahr 2009 kandidierte die damals 28-jährige Annalena Baerbock bei der Bundestagswahl als Direktkandidatin im Bundestagswahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree, konnte ihren Wahlkreis aber nicht gewinnen. Auf der Landesliste der brandenburgischen Grünen war sie die Nr. 3 und auch das reichte für sie nicht zum Einzug in den Deutschen Bundestag. Insofern war es recht praktisch, dass im Zeitraum April 2009 bis Dezember 2012 von der Heinrich-Böll-Stiftung, Die grüne politische Stiftung über 39 Monate hinweg ein Promotionsstipendium über in Höhe von fast 41.000 Euro (39 x 1.050 Euro) erhielt, das – wegen der Geburt eines Kindes – über den sonst üblichen Maximalzeitraum hinaus verlängert worden war.

Das Geld, das Baerbock hier jahrelang zufloss, kam wohl zum Großteil aus öffentlichen Mitteln, sprich vom Steuerzahler. Konkret: „Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung erhält Zuwendungen aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Auswärtigen Amt (AA)“. Und dafür, für diese knapp 41.000 Euro sollte Annalena Baerbock eigentlich nicht Parteipolitik betreiben, sondern eifrig wissenschaftlich forschen. Dafür war das Geld gedacht, das man ihr jeden Monat überwies.

Die Heinrich-Böll-Stiftung, Die grüne politische Stiftung soll dabei einer Förderrichtlinie des Forschungsministeriums unterliegen. Sie kann also mit den Geldern, die sie aus öffentlicher Hand bekommt, nicht einfach machen, was sie will. Demnach dürften Personen kein Stipendium bekommen, die einer „Erwerbstätigkeit von mehr als einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit“ nachgehen (Punkt 1.8.4), also etwa 5 oder maximal 6 Stunden pro Woche – oder „einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt“ (Punkt 1.8.5).

Baerbock war aber genau in dieser Zeit,


  • nämlich 2009 bis 2013 Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg.
  • Zusätzlich war sie in dieser Zeit, von 2008 bis 2013, b) Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa der Grünen und
  • zusätzlich von Oktober 2009 bis 2012 c) Vorstandsmitglied der Europäischen Grünen Partei. Sie arbeitete also an gleich mehreren herausgehobenen Stellen für ihre Partei.

Sollte Baerbock falsche Angaben gemacht oder Fakten verschwiegen haben, kann die Rückzahlung der 40.950 Euro plus Zinsen fällig werden


Bezahlt wurde Baerbock aber zum Großteil von der Heinrich-Böll-Stiftung, welche eben jener Partei Baerbocks sehr nahe steht, und zwar bezahlt für ihre Promotionsanstrengungen. Und dieses Geld kam zum Großteil aus öffentlichen Mitteln. Die Grünen zahlten ihr nur wenige hundert Euro pro Monat, bis Ende 2010 gar nichts. Erst ab 2011 erhielt sie vom Landesverband Brandenburg, der heute ca. zweitausend Mitglieder hat, damals wahrscheinlich noch viel weniger, knapp 227 Euro pro Monat als Aufwandsentschädigung. 2012 kriegte sie dann 400 Euro pro Monat von ihrer Partei. Wie gut, dass die Heinrich-Böll-Stiftung, Die grüne politische Stiftung ihr von April 2009 bis Ende 2012 monatlich 1.050 Euro überwies für ihre Promotionsanstrengungen.

2013 zog Baerbock dann in den Deutschen Bundestag ein. Zwar erhielt sie bei der Bundestagswahl lediglich 7,2 Prozent der Erststimmen in ihrem Wahlkreis, aber die Grünen hatten sie auf Platz 1 ihrer Landesliste in Brandenburg gesetzt, so dass ihr Einzug sichergestellt war.

2013 gab sie in einem Interview noch an, ihre Doktorarbeit, für die sie bereits fast 41.000 Euro Förderung erhalten hatte, sei „in den letzten Zügen“. Doch diese schloss sie niemals ab, gab ihren Promotionsversuch 2015 – wie auch schon ihr Politikwissenschaftsstudium 2004 in Hamburg – vielmehr völlig auf und exmatrikulierte sich als Doktorandin, was sehr ungewöhnlich ist bei Promotionsstipendien. Etwa 24 von 25 (96 Prozent) der Promotionsstipendien werden im Allgemeinen erfolgreich abgeschlossen. Baerbock war quasi die 25-zigste. Aber nun war Annalena Baerbock ja ab Ende 2013 Bundestagsabgeordnete und die Beendigung ihrer Promotion, an der sie drei bis dreieinhalb Jahre gearbeitet hatte und die schon „in den letzten Zügen“ war, war ihr nun nicht mehr so wichtig.

Von den 40.950 Euro, die sie als Förderung für ihre Promotion erhalten hatte, zahlte sie aber keinen einzigen Euro zurück, worin die Heinrich-Böll-Stiftung, Die grüne politische Stiftung freilich auch keinerlei Probleme sah. Probleme hätten sich aber ergeben können und könnten sich auch jetzt noch ergeben und zwar für Annalena Baerbock mit unangenehmen Konsequenzen. Sollte sie falsche Angaben gemacht oder Fakten verschwiegen haben, kann die Rückzahlung der 40.950 Euro plus Zinsen fällig werden.

Das Ganze soll jetzt nochmal geprüft werden – und nun raten Sie, wer das prüfen wird


Es steht der Vorwurf im Raum, Baerbock habe die Promotionsförderung 39 Monate lang abkassiert, sich in Wahrheit aber mehr um die Parteiämter gekümmert als um ihre Doktorarbeit.

Dies dementieren die Grünen durch ihre Sprecherin Nicola Kabel: „Frau Baerbocks Hauptfokus lag in diesen Jahren auf der Arbeit an ihrem Promotionsvorhaben, das parteipolitische, im Kern ehrenamtliche Engagement fand insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden statt. Ihren Pflichten als Stipendiatin – z.B. Teilnahme am Begleitprogramm, regelmäßige Berichte über den Forschungsverlauf – ist Frau Baerbock selbstverständlich – auch nach Auskunft der Heinrich-Böll-Stiftung – während der Förderung nachgekommen.“

Baerbock war also am Abend und am Wochenende a) Landesvorsitzende der Grünen, b) Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa der Grünen und c) Vorstandsmitglied der Europäischen Grünen Partei, tagsüber aber arbeitete sie von Montag bis Freitag fleißig an ihrer Doktorarbeit. 39 Monate lang. Bis die Arbeit eigentlich schon fast fertig war, „in den letzten Zügen“. Nur der letzte Zug kam dann halt nicht mehr respektive der führte endlich in den Bundestag. Da kam dann halt die Politik dazwischen. Aber eigentlich kommt sie ja von der Wissenschaft her, vom Völkerrecht, wie Frau Baerbock immer wieder gerne erzählt.

Ob dies alles so tatsächlich stimmt, soll auf Baerbocks eigenen Wunsch (!) nun nochmal „betrachtet“ werden. Und nun raten Sie, wer diese Prüfung oder „Betrachtung“ vornehmen soll. Doch nicht etwa wieder die Heinrich-Böll-Stiftung, Die grüne politische Stiftung, oder? Das sollte doch vielleicht ein Außenstehender „betrachten“, würde man meinen wollen. Dazu die Grünen-Sprecherin Nicola Kabel gegenüber der BILD: „Angesichts der Medienanfragen zum parteipolitischen Engagement und dem Promotionsstipendium hat Frau Baerbock die Heinrich-Böll-Stiftung gebeten, den nunmehr knapp zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalt noch einmal zu betrachten.“

Prüfen soll also wohl wiederum die Heinrich-Böll-Stiftung, Die grüne politische Stiftung. Man darf gespannt sein, was bei dieser „Betrachtung“ der Böll-Stiftung ihrer selbst herauskommt. (Quelle: Jürgen Fritz Blog)


Annalena Baerbock: Eine GRÜNE die Bundeskanzlerin werden wollte ist an sich selbst und handfesten Skandalen gescheitert! Zuerst hat Baerbock Einnahmen in Höhe von 25.000 € nicht dem Bundestag gemeldet, dann ein geschönter, aufgemöbelter und mit Falschangaben gespickter Lebenslauf, dann keine Ahnung von Naturgesetzen, Plagiatsstellen in Ihrem Buch und dazu noch eine negative Akte als Landesvorsitzende der GRÜNEN in Brandenburg. Frau Baerbock von den Grünen verändert sogar Naturgesetze: Menschen würden CO2 nicht ausstoßen, sondern verbrauchen. Weitere Plagiatsstellen in Baerbocks Buch „Jetzt. Wie wir unser Land erneuern“ (Ullstein) gefunden. Selbst Passagen über eigene Reisen wurden einfach abgeschrieben. Annalena Baerbock übernahm auch bei eigenen Erfahrungen einfach Texte von anderen und schrieb sogar ab, wenn es um ihre eigenen Reiseberichte ging! Mittlerweile sind es 43 Passagen im Baerbock-Buch, die erkennbar aus fremder Feder stammen. Schummelliese Baerbock: Wer hat eigentlich das Buch geschrieben? Das könnte das endgültige Aus für ihre Kanzlerambitionen bedeuten! Die Akte Annalena Baerbock: …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Frau Baerbock von den GRÜNEN und Ihr Meisterstück: Falschangaben im Lebenslauf mit Bundeskanzlerin Kandidatur belohnt! Wenn Sie als Führungskraft in der Wirtschaft eine Führungsposition mit Falschangaben in Ihrem Lebenslauf ergattert haben und der Schwindel auffliegt, zieht das in der Regel eine fristlose Kündigung nach sich. Frau Baerbock von den GRÜNEN wurde aber auf dem Parteitag der GRÜNEN, trotz erheblicher Falschangaben in Ihrem Lebenslauf, dafür noch belohnt und als Kanzlerkandidatin der GRÜNEN bestätigt. Deutschland ist nicht mehr zu retten, wenn Sie Frau Baerbock bei der Bundestagswahl im Herbst 2021 auch noch zur Kanzlerin wählen würden. Das Einzige was Sie tun können ist den GRÜNEN bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 Ihre Stimme zu verweigern. Klimatechnisch ist das auch kein Problem mehr, denn inzwischen haben alle vernünftigen Parteien erkannt, dass gegen den Klimawandel und die kommende Klimakatastrophe dringend notwendige Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dafür brauchen Sie keine GRÜNE Partei mehr wählen! Es wurden immer neue Dinge über die Kanzlerkandidatin Baerbock ans Tageslicht gebracht. Politikstudium abgebrochen - dubiosen Master im Ausland gemacht - Masterarbeit nicht mehr auffindbar - Promotion ebenfalls abgebrochen - keinerlei wissenschaftliche Publikation? …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Frau Baerbock von den Grünen verändert sogar Naturgesetze: „Menschen würden CO2 nicht ausstoßen, sondern verbrauchen!“ Von der grünen Kanzlerkandidatin ist man inzwischen ja einiges gewohnt. Nicht nur ist sie eine weltweit renommierte Völkerrechtlerin und das ganz ohne lästiges, langwieriges Jurastudium. Sie ist auch international angesehene Kobaltexpertin und Fachfrau für physikalische Einheiten, spezialisiert auf Gigatonnen. Nach den Falschangaben in Ihrem Lebenslauf setzte sie nochmal einen drauf, ja ist dabei, die Naturwissenschaften zu revolutionieren. Also wenn das nicht nobelpreisverdächtig ist! CO2 entsteht in Lebewesen als Produkt der Zellatmung, Pflanzen, Algen und Bakterien wandeln CO2 dagegen in Biomasse um, dachte man bislang. Doch nun zur bahnbrechenden Entdeckung von Annalena Baerbock. Denn diese hat nun herausgefunden, dass Menschen CO2 nicht ausstoßen, sondern es vielmehr „verbrauchen“. Oft gilt in der Politik tatsächlich: „Dummheit ist durch nichts zu ersetzen!“ …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress


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