
Die Rentenkasse: Ein Schattenhaushalt, aus dem sich der Staat bedient, wenn er die Steuern nicht erhöhen will oder nicht erhöhen kann.
Schon öfter wurde das Thema Renten und Generationenvertrag öffentlich diskutiert. Zumeist gegen Rentner gerichtet und zunächst verständlich, da die jüngere Generation immer höher mit Sozialabgaben belastet wird. Was aber immer wieder besonders in der Presse verschwiegen wird:
Die Deutsche Rentenversicherung ist eine Versicherung!
Auf diese hat man eigentlich Rechtsansprüche. Aber immer wieder wird unaufhörlich an ihr herumgebastelt und so getan, als ob Renten ein Geschenk des Staates und eine Wohltat für arme Leute sei. Die Renten für Russland-Aussiedler und für die ehemaligen DDR-Rentner hätten niemals aus der Rentenkasse, sondern aus dem Steueraufkommen bezahlt werden müssen. Dann wären unsere heutigen Renten nicht derart niedriger wie die Renten in Österreich und anderen EU-Ländern.
Dazu kommen noch die Risiken aus der aktuellen Flüchtlingskrise, die Sie hier nachlesen können.

Der Tabelle unten ist zu entnehmen, dass Deutschland, das wirtschaftlich stärkste Land in Europa, die niedrigsten Renten bezahlt – eine Schande und ein Skandal, der darauf beruht, dass in Deutschland in den letzten Jahrzehnten über 700 Milliarden Euro der Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen entnommen wurden, die eigentlich aus dem Steueraufkommen zu begleichen gewesen wären.

Ein unerhörtes Vergehen gegen Recht, Wahrheit und die Würde des alternden Menschen.
Unter Kanzler Adenauer ist das Rentensystem umgestellt worden von einem echten Deckungssystem zum Umlageverfahren, aus rein wahltaktischen Motiven – die Stimmen der CDU gingen permanent zurück. Dieses, obwohl die verkrüppelte Alterspyramide jedem Schuljungen klar war: Millionen Deutsche im mittleren Lebensalter verloren im Krieg ihr Leben, die Pyramide wurde ein Baum.
Seither haben nahezu alle Regierungen ungehemmt und willkürlich nach Kassenlage in die Rücklagen und Substanz der RV gegriffen und versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse bezahlt:
Die Tabelle unten zeigt die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen. Sie stellt die vom Bund seit 1957 an die Träger der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung gezahlten Mittel den jeweiligen versicherungsfremden Leistungen gegenüber. Diese Bundesmittel enthalten bis einschließlich 1997 im Wesentlichen die Zahlungen des Bundes, ab 1998 die zusätzlichen Zahlungen des Bundes aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1.4.1998 sowie Teilen der Ökosteuer ab 1999.

Im Jahre 1994 hat das Institut der Deutschen Wirtschaft bereits darauf hingewiesen, dass „Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr als 170 Milliarden DM aufwenden müssen. Der Bund als Verursacher dieser Zahlungen beteilige sich daran nur mit 70 Milliarden DM, auf den restlichen 100 Milliarden DM blieben mithin die Beitragszahler sitzen, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Würden auch die restlichen 100 Milliarden DM über Steuermittel und nicht aus Beiträgen finanziert, könnten – so das Institut – die Beitragssätze zur Sozialversicherung um mehr als acht Prozentpunkte gesenkt werden.“ (Professor Dr. Franz Ruland (VDR) am 21.11.1994 in Würzburg) 9) 10)
Insgesamt wurde auf diese Weise die Rentenkasse um über 700 Milliarden Euro geplündert.
Selbst Kanzler Helmut Schmidt, der letzte gute SPD-Politiker, hatte keine Hemmungen, 1978 die RV um 100 Mrd. DM zu erleichtern.
Noch einige Beispiele:
— Hunderttausende Postbeamte wurden frühzeitig in Pension geschickt.
— Hunderttausende Bahnbeamte wurden teilweise mit 55 Jahren in Pension geschickt.
— Hunderttausende Arbeitslose wurden mit Sozialprogrammen in Rente geschickt.
— Hunderttausende Arbeitslose der neuen Länder erhielten ab 55 Jahren Übergangsgeld, rentensteigernd!
— Millionen Rentner der neuen Länder erhielten Zug um Zug etwa westdeutsches Rentenniveau.
— Zug um Zug wurde die Mindestreserve von 1 Jahr auf wenige Wochen verkürzt!
— Kriegsfolgelasten wurden aus den Rentenkassen bestritten.
— Das alles ohne vergleichbare Zahlungen in die Rentenkassen —
Grob geschätzt wurden seit 1957 rund 700 000 000 000 € (Siebenhundert Milliarden) mehr aus der RV genommen als eingezahlt.
Zusammengefasst:
Die Deutsche Rentenversicherung wurde seit Jahrzehnten ausgeplündert und Einzahlungen der Deutschen Bürger, die Sozialabgaben entrichten, versicherungsfremd eingesetzt.
Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung
Um zu sehen, wie es im Laufe der Zeit zu diesen Belastungen gekommen ist, soll hier ein kurzer Blick in die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung geworfen werden:
1891: Einführung der Renten- und Invalidenversicherung der Arbeiter; rechtliche Basis ab 1911: RVO (Reichsversicherungsordnung bis 1991).
1911: Gründung einer Angestelltenversicherung, rechtliche Basis: Versicherungsgesetz für Angestellte (VGfA).
1. und 2. Weltkrieg: Zwangsweise Enteignung des Vermögens und der Rücklagen der Rentenversicherungsträger zugunsten der Kriegskassen.
1955: Kriegsfolgenschlussgesetz: Endgültige Enteignung der Rentenversicherungsträger zugunsten der Staatskasse, Begründung: „Der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten ist in Artikel 120 GG die Garantie gewährt worden, dass ihre Leistungsfähigkeit notfalls durch den Einsatz von Haushaltsmitteln des Bundes sichergestellt wird. Damit besteht keine finanzielle Notwendigkeit, die verbrieften Forderungen dieser Träger der Sozialversicherung, die sich auf rund 14,5 Milliarden Mark belaufen, in die Ablösungsberechtigung einzubeziehen“.5) 6) Das entsprach damals dem halben Bundeshaushalt.
1957: Rentenreformgesetz: Übergang vom Kapitaldeckungs- zum Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren mit zusätzlicher Rücklagenbildung aus den Beitragsüberschüssen).
Ab 1957: Abschöpfung der Überschüsse der Rentenversicherungsträger durch sukzessive Kürzung des Bundeszuschusses von ca. 32% auf unter 20% bis 1969 und damit entsprechende Unterdeckung der versicherungsfremden Leistungen, die nach VDR immer in der Größenordnung von einem Drittel der Rentenausgaben lagen.
1969: Einführung des reinen Umlageverfahrens.
Ab 1974: Die Angestelltenversicherung haftet für die Defizite der Arbeiterrentenversicherung. Bis einschließlich 2002 hat die Angestelltenversicherung inzwischen insgesamt etwa 195 Milliarden DM an sogenannter Liquiditätshilfe an die Arbeiterrentenversicherung überwiesen.
18.05.1990: Überführung der Rentenversicherung der DDR, einschließlich Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, in die gesetzliche Rentenversicherung. Die DDR-Vermögenswerte, aus denen bis dahin auch die DDR-Renten gezahlt wurden, wurden vom Bundesfinanzminister übernommen. Dagegen muss die gesetzliche Rentenversicherung zusätzlich für die Renten aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der DDR (Mitarbeiter der Regierung und Ministerien, aller Behörden, der Volkspolizei, der Nationalen Volksarmee, der Staatssicherheit, der Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Institute usw.) aufkommen, deren Nachfolger als Beamte selbstverständlich keine Beiträge mehr zahlen, die aber aufgrund der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme vergleichsweise hohe Rentenansprüche haben bzw. Renten beziehen.
Quelle: dangodanakakaratetiger.wordpress.com / news-for-friends.de











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