
Versuch der Verunsicherung: Fragwürdige Warnung vor Erzeugungsanlagen mit Steckern!
Mit ihrem DGS SolarRebell startete die DGS 2016 ihr neues Projekt der dezentralen Energiewende für jedermann. Mit ihm kann jeder seine kleine Energiewende in die Hand nehmen. Der Clou: Durch die kleine Leistungsgröße kann bei geschicktem zuschalten von Verbrauchern der gesamte Strom direkt verbraucht werden, was eine Einsparung von bezogenem Strom und CO2 mit sich bringt. Durch gesunkene Modulkosten ist das meist sogar wirtschaftlich. Damit schützt ein DGS SolarRebell nicht nur das Klima, er schont auch Geldbeutel.
Der DGS SolarRebell ist in seiner klassischen Anwendung ein „Balkonmodul“, kann aber auf vielfältigste Weise installiert werden.

Leider gibt es aber immer wieder teilweise völlig haltlose Reaktionen von Netzbetreibern, die ihren Vertrauensbonus zur Verunsicherung der Kunden ausnutzen. So warnen aktuell die Töchter des Eon- Konzerns Bayernwerk und Avacon auf Basis von vier Jahre alten Veröffentlichungen vor Stecker-Solar-Geräten. Unklar bleibt, ob diese veralteten Informationen zur bewussten Verunsicherung der Nutzer oder aus Unwissenheit verbreitet werden.
Um hier aufzuklären nimmt der Koordinator der DGS-Initiative PVplug Marcus Vietzke zu den jüngst verbreiteten Warnungen explizit Stellung.
Bayernwerk: Das Einstecken einer Erzeugungsanlage in die Steckdose ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgeräts zu vergleichen und in Deutschland (nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551) derzeit unzulässig.
PVplug: Derzeit ist nicht abschließend geklärt, ob die Aussage des Bayernwerks: „ist nicht mit einem Verbrauchsgerät zu vergleichen“ so überhaupt richtig ist: Die zentralen Rechtsverweise der Widersacher dieser bürgernahen und dezentralen Energieversorgung zielen darauf ab, dass es sich bei Stecker-Solar-Geräten um solche Energieanlagen handelt. Aus Sicht der Gutachter der Fraunhofer ISE Studie „Steckerfertige, netzgekoppelte Kleinst-PV-Anlagen“ sprechen die Festlegungen bzw. Intentionen des Gesetzgebers […] allerdings für eine Einordnung von Kleinst-PV-Anlagen als „elektrische Betriebsmittel“. Nach dieser Klassifizierung unterliegen sie dann den gleichen Regeln wie Haushaltsgeräte. Somit wäre § 49 EnWG auf Stecker-Solar-Geräte nicht anwendbar. Zusätzlich ist auch fraglich, ob sich Netzbetreiber überhaupt auf die technischen Regeln stützen können, soweit es sich lediglich um ein Stecker-Solar-Gerät handelt, da ja dadurch nicht die „elektrische Anlage“ (§ 13 NAV) betroffen ist.
Bayernwerk: Vorhandene Schutzeinrichtungen, wie Sicherungen, könnten dadurch nämlich in ihrer Funktion negativ beeinflusst werden. Eine herkömmliche Steckdose ist nicht in der Lage, rückgespeisten Strom zu erkennen und kann darauf deshalb nicht ordnungsgemäß reagieren. Dies kann zur Überlastung des Stromkreises und dadurch zum Brand führen.
PVplug: Wie Untersuchungen der SGS, des TÜV Austria und der DGS zeigen, tritt keine Beeinflussung des FI-Schutzschalters auf. Der Auslösestrom des LS-Schutzschalters wird um den PV-Strom heraufgesetzt. Dabei kann die Temperatur der Leitung durch ein 630 Wp Stecker-Solar-Gerät mit einem Maximalstrom von 2,6 Ampere kurzfristig um 6 °C gegenüber normativ zulässigen Temperaturen liegen. Ein Brandrisiko entsteht dadurch nicht. Zudem liegt die Wahrscheinlichkeit, dass bei normkonformer Installation bei vier parallel verlegten Leitungen 105°C bei gleichzeitigem Verbrauch auftreten höher, als dass durch ein Stecker-Solar-Gerät 96°C auftreten.
Bayernwerk: Grundsätzlich ist zu beachten, dass Erzeugungsanlagen stets auf der Versorgungsseite aller Schutzeinrichtungen eines Endstromkreises angeschlossen werden müssen.

Bayernwerk: Generell müssen sämtliche allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden (§ 49 EnWG).
PVplug: So wie bei vielen anderen Technologien ist es auch Herstellern von Stecker-Solar-Geräten theoretisch möglich, nicht genormte Produkte anzubieten. Allerdings nutzen in diesem Sonderfall die Netzbetreiber die fehlende Norm dazu, um die Technologie, die sie offenbar als geschäftsschädigend ansehen, zu diffamieren. Praktisch erhält jeder, der eine Anlage anmeldet, im besten Fall ein Schreiben vom Netzbetreiber, das die Nutzer verunsichern soll. Im schlimmsten Fall wird mit rechtlichen Konsequenzen gedroht.
Bayernwerk: Der vertraute Schuko-Stecker vermittelt den Eindruck, dass diese Anlagen einfach an der Steckdose eingesteckt werden dürften. Dies trifft allerdings nicht zu.
PVplug: Auch der sichere Einsatz von Schutzkontaktsteckern ist durch 200.000 Stecker-Solar-Geräte in den Niederlanden nachgewiesen. Spätestens seit dem Verfahren der Bundesnetzagentur zwischen einer Stecker-Solar-Aktivistin und Westnetz steht zudem fest, dass die Art des Steckverbinders außerhalb der Zuständigkeit der Netzbetreiber liegt: Nur wenn es störende Rückwirkung auf das Elektrizitätsversorgungsnetz gibt, hat dieser nach Netzanschlussverordnung eine Handhabe. Dies ist aber bei den auf PVplug aufgeführten Wechselrichtern nicht der Fall. Diese Stecker-Solar-Geräte enthalten Wechselrichter, die die Anforderungen nach dem integrierten NA-Schutz der VDE AR 4105 einhalten und damit auch keine störenden Netzrückwirkungen erzeugen. Wechselrichter mit NA-Schutz schließen außerdem schon nach 0,2 Sekunden aus, dass gefährliche Spannung am Stecker anliegt. Bei Staubsaugern wird hingegen die Spannungsfreiheit des Steckers erst nach einer Sekunde gefordert. Wird das Solar-Gerät mit Schukostecker ausgeliefert haftet übrigens der Hersteller für die Sicherheit der berührbaren Steckverbindung.
Bayernwerk: Darüber hinaus ist jede Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber ordnungsgemäß anzumelden.
PVplug: Es ist unklar, ob es sich bei Stecker-Solar-Geräten überhaupt um Energieanlagen im Sinne des § 49 EnWG handelt. Unabhängig von der Auslegung der Rechtstexte, zeigt die Praxis, dass kein Betreiber von Stecker-Solar-Geräten (abgesehen von Schriftverkehr) Maßnahmen der Netzbetreiber zu befürchten hat. Steuer- und strafrechtliche Verstöße sind bei Zählern mit Rücklaufsperre ausgeschlossen. Sollte sich ein Netzbetreiber weigern oder es von erheblichen Hürden abhängig machen, einen Zähler durch einen rücklaufgehemmten Zähler auszutauschen, steht jedem der Wechsel des Messstellenbetreibers frei.
Avacon: Diese restriktive Ansicht hat die Versicherungswirtschaft im Rahmen der derzeit in der Überarbeitung befindlichen Norm DIN VDE 0100-551 („Errichten von Niederspannungsanlagen“) vertreten. Das hätte für den Verwender solcher "Steckermodule" zur Folge, dass im Schadensfall vermutlich kein Versicherungsschutz gewährt wird.
PVplug: Wie die aufgeführten Untersuchungen und die Ergebnisse der Fraunhofer ISE Studie (siehe oben) zeigen, besteht durch Stecker-Solar-Geräte bis 2,6 A praktisch kein erhöhtes Brandrisiko. Damit die Versicherung in einem Schadensfall nicht zahlt, müsste gutachterlich nachgewiesen werden, dass der Brand ohne Stecker-Solar-Gerät nicht ausgelöst worden wäre.
Avacon: Diesem Risiko setzt man sich auch aus, sollten die Solarmodule tatsächlich an Balkonbrüstungen oder Fassaden installiert werden, da diese und die Befestigung in der Regel nicht über eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik für die Überkopfverglasung verfügen. Kommt es durch einen Absturz der Module zu einem Personenschaden, würden sich die Versicherer ebenfalls von der Leistung freistellen.
PVplug: Auch die DGS weist darauf hin, dass nur bis 4 m Einbauhöhe, wenn Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können, Glas-Folien-Module eingesetzt werden können: "Nicht heißgelagertes ESG (siehe BRL lfd. Nr. 11.12) ist nur zulässig, wenn deren Oberkante nicht mehr als 4 m über Verkehrsflachen liegt und Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können." In allen anderen Fällen sollten Glas-Glas-Module mit AbZ oder Folienmodule eingesetzt werden.

Quellen:
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, DGS AG PVplug (www.pvplug.de)
Bayernwerk Meldung vom Februar 2017
Studie Fraunhofer ISE: Steckerfertige, netzgekoppelte Kleinst-PV-Anlagen
Newsletter abonnieren





Individuelle Architektenhäuser in hoher Qualität zum fairen Preis
E-Mail: info@oeko-architektenhaus.de
Internet: www.oeko-architektenhaus.de
Twittern