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Mittwoch, 13. September 2023

Integration der Migranten in Deutschland funktioniert in einigen Bereichen, aber nur bedingt bei Einwanderungen aus islamischen Ländern!


(Fotos: Bildmontagen aus Fotoarchiv von RfD Rettung für Deutschland / Buchautor: Uwe Melzer)

Integration funktioniert nicht bei Migranten aus islamischen Ländern – Beispiel Hamburg


Es heißt, wir hätten ein Integrationsproblem. Das stimmt nicht. Wir haben kein Problem mit Chilenen, die zu uns kommen. Oder Südkoreanern. Oder Vietnamesen. Und auch nicht mit Finnen, Thailändern oder Chinesen. Dagegen haben wir ein Problem mit Migranten aus islamischen Ländern.

Wir haben ein Problem mit Zuwanderern aus türkischen, afghanischen und arabischen Familien = islamischen Ländern.


Der Hamburger Senat hat Auskunft zur Lage der afghanischen Flüchtlinge in der Hansestadt gegeben. Der Anlass war eine Kleine Anfrage in der Bürgerschaft, wie viele der Afghanen, die in den vergangenen Jahren nach Hamburg gekommen sind, einer regulären Arbeit nachgehen und wie viele von staatlicher Stütze leben. (Quelle: 15.08.2023, FOCUS Magazin | Nr. 32 (2023), Die FOCUS-Kolumne von Jan Fleischhauer; „Als Deutsch-Türkin die Wahrheit über Integration anspricht, wird es in Islamkonferenz still!“)

Das ist die Auskunft des Senats: Von den insgesamt 28.485 Afghanen, die 2022 in Hamburg lebten, waren 6.761 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 9.027 bezogen Hartz IV beziehungsweise Bürgergeld, wie Hartz IV jetzt heißt. 4.124 erhielten Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, 2.071 Sozialhilfe.

Afghanen Hamburg Stand 2022 - 28.485 Gesamt:
6.761 in Arbeit (sozialversicherungspflichtig beschäftigt) = 23,74 %
9.027 + 4.124 + 2.071 = 15.222 = 53,44 %
Bürgergeld / Hartz IV / Asylleistungen / Sozialhilfe

Der Prozentsatz von 23,74 % Migranten in Arbeit, dürfte real gesehen tatsächlich in der Summe auf alle islamischen Migranten in Deutschland zutreffen, die in den letzten Jahren als Flüchtlinge eingewandert sind. Richtig gerechnet werden in der Regel nur 20 % bis 25 % einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Der Rest lebt von deutschen staatlichen Hilfen. Es wäre interessant hier einmal offiziell von der deutschen Bundesregierung zu erfahren, wie sich das tatsächlich bundesweit verhält.

Das sind die Fakten, die offiziell bekannt sind: 62 % der Bürgergeld-Empfänger in Deutschland haben einen Migrationshintergrund



Islam: Imame in Moscheen warnen Muslime vor Integration in Deutschland und Österreich! Kein Begriff wird in der Debatte um Zuwanderer so oft benutzt wie der der "Integration". Doch die für viele muslimische Migranten wichtigste Institution leistet dazu meist keinen Beitrag oder kämpft sogar aktiv gegen Integration: die Moschee. Das ist das Ergebnis einer offiziellen Studie. "Nach acht Monaten Recherche der Studie muss ich feststellen: Moscheen sind politische Räume. Die von mir besuchten Predigten waren mehrheitlich gegen die Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft gerichtet. Wenn das Leben in Deutschland thematisiert wurde, dann hauptsächlich in einem negativen Zusammenhang. Auch sie würden davor gewarnt, sich anzupassen! Wie gefährlich das ist, zeigt der Mord an Farima S., einer im bayerischen Prien lebenden Afghanin. Sie hatte vor acht Jahren den Islam verlassen und das Christentum angenommen und war vor sechs Jahren nach Deutschland geflohen. Am 29. April 2017 wurde sie von einem afghanischen Muslim auf offener Straße ermordet. Die islamischen Verbände stellen sich nicht gegen Fatwas wonach Apostaten – diejenigen, die sich vom Islam lossagen – zu töten sind. …. vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Eine Auflistung aller Presseartikel von Autor Uwe Melzer über den Islam mit allen Internetlinks erhalten Sie auch als kostenloses PDF-Dokument.


RfD Rettung für Deutschland - Mehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch Wirtschaftshandbuch & Ratgeber für den beruflichen Alltag mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.


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Mittwoch, 7. November 2018

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Was Sie wissen sollten!



Im Dezember 2017 bezogen in Deutschland knapp 1.059.000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.


Damit waren es bereits 3,2 Prozent mehr Leistungsberechtigte als ein Jahr zuvor. Auch in Zukunft ist die Tendenz steigend. Wer Anspruch auf die staatliche Unterstützung hat und was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden. (Autorin: Laura Gosemann)

Die gesetzliche Rente reicht in vielen Fällen nicht für einen finanziell abgesicherten Ruhestand aus. Auch mithilfe einer privaten Altersvorsorge hat man nicht unbedingt ausgesorgt, denn grundsätzlich gilt: Wer nicht genug verdient, kann nicht hinreichend sparen.

Eine menschenwürdige Existenz soll dann durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewährleistet werden. Anspruchsberechtigte müssen die Sozialleistung beim zuständigen Sozialhilfeträger oder der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Grundsicherung wird allerdings immer nur für zwölf Monate bewilligt, das heißt, jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Anspruchsberechtigung


Zwei Personengruppen können einen Anspruch auf die Grundsicherung haben. Das sind zum einen Bedürftige, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, und zum anderen Volljährige mit auf Dauer voller Erwerbsminderung.

Wer bis Ende 1946 geboren wurde, hat die notwendige Altersgrenze bereits mit 65 Jahren erreicht. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt dagegen die Altersgrenze von 67 Jahren. Damit der Antrag bewilligt wird, muss

>>> der Antragsteller in Deutschland wohnen beziehungsweise eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
>>> das Einkommen oder das Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreichend sein.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung


Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann ebenfalls die Grundsicherung beantragen – allerdings nur dann, wenn die Rente dauerhaft sowie ausschließlich aufgrund voller Erwerbsminderung gezahlt wird, und nicht etwa wegen der schwierigen Lage des Arbeitsmarkts.

Es können stattdessen aber andere Sozialleistungen gewährleistet werden, wenn es sich um eine Erwerbsminderungsrente lediglich auf Zeit oder wegen der Arbeitsmarktlage handelt, wie zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Höhe der Grundsicherung


Wie hoch die monatlichen Zahlungen für Bedürftige ausfallen, hängt von der Höhe des Einkommens beziehungsweise der Rente ab. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt an dieser Stelle den Richtwert von 838 Euro. Liegt das gesamte monatliche Einkommen unter dieser Grenze, sollte der Anspruch auf Grundsicherung geprüft werden.

Bei der Grundsicherung existieren ebenso wie beim Arbeitslosengeld II pauschale Regelsätze. Seit dem 1. Januar 2018 beträgt dieser 416 Euro im Monat für alleinstehende Personen und jeweils 374 Euro für Ehepaare. Gegebenenfalls werden auch Beiträge für Unterkunft und Heizung übernommen.

Anrechenbares Einkommen


Bei der Berechnung, ob ein Anspruch auf die Grundsicherung besteht, wird das gesamte Vermögen und Einkommen des Antragstellers betrachtet. Dabei werden alle bestehenden Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit, der Erhalt von Kindergeld sowie der Bezug von privaten und betrieblichen Renten miteinbezogen. Nicht angerechnet werden dagegen

>>> Leistungen der Sozialhilfe, z.B. Pflegegeld,
>>> die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
>>> Elterngeld,
>>> Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege und Ähnliches.

Außerdem gibt es einen Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass nur darüber hinausgehendes Vermögen auch als solches angerechnet wird.

Zusätzliche Ansprüche


Wer bereits die Leistungen der Grundsicherung bezieht, kann darüber hinaus weitere unterstützende Zahlungen erhalten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Gehbehinderung vorliegt. Zusätzliche 17 Prozent des Regelsatzes stehen dem Bedürftigen dann als Mehrbedarf zu. Außerdem werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Anspruchsberechtigten der Grundsicherung übernommen.

Weitere Informationen zu diesem Thema, z.B. zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, können Sie im umfassenden Ratgeber der Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. nachlesen.


Arm im reichen Deutschland – Mehr als 6,75 Millionen Menschen beziehen Hartz-IV oder Arbeitslosengeld! Die Zahlen in Deutschland weisen auf eine große Armut hin. Mittlerweile beziehen mehr als 6,75 Millionen Menschen in Deutschland Hartz-IV-Leistungen oder Arbeitslosengeld. Die Zahlen gelten als erschreckend hoch, da sich das Land in einer wirtschaftlich starken Situation befindet. Das statistische Wunder der Arbeitsagentur: angeblich nur 2,53 Millionen Arbeitslose, dafür aber 9,17 Millionen Arbeitsuchend & 4,76 Millionen Arbeitslose! Gut 760.000 Menschen erhalten Leistungen aus den Kassen für das Arbeitslosengeld, während gut 6,07 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen beziehen bzw. in einer „Bedarfsgemeinschaft“ leben, also in einem Haushalt, der „Hartz-IV“ empfängt. Zu den Empfängern rechnen mehr als 2 Millionen Kinder sowie Jugendliche in einem Alter von weniger als 18 Jahren. .... vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress

Die reale Armut in Deutschland 2018 – tatsächlich 29,5 Millionen arme Bundesbürger! – was dagegen tun? Durch stetige Fehlentwicklungen zeigt sich ein erschreckendes Ergebnis und die Bundesregierung schweigt! 8 MILLIONEN beziehen soziale Mindestsicherung. Davon 6 Millionen Menschen Hartz IV - SGBII. Menschen, die sich aus Angst, Scham etc. nicht Arbeitslos melden, werden auf weitere 3,1 bis 4,9 Millionen geschätzt. 9 - 11 MILLIONEN Menschen haben demnach Anspruch auf SGBII-Leistungen! Ca. 10 MILLIONEN RENTNER. Jeder zweite Rentner lebt von weniger als Hartz IV. 13 MILLIONEN arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen mit monatl. NETTO-Einkommen von € 850 – € 1.100. Jeder zweite neue Arbeitsvertrag ist nur noch befristet! Die Zahl der Berufstätigen, die Armutsgefährdung sind, hat sich zwischen 2004 und 2014 mehr als verdoppelt. 2 MILLIONEN Menschen sind bei „DIE TAFEL“ als Lebensmittelempfänger registriert. Andere Einrichtungen nicht einberechnet! 5 MILLIONEN TEILZEIT-Beschäftigte sind unterbeschäftigt und verdienen nicht genug! NIEDRIGLOHN – Deutschland ist Niedriglohnland Nr. 1 in Europa. Jeder 5. verdient weniger als 10 EURO pro Stunde bei steigender Tendenz. 61 % MEHRAUSGABEN für SOZIALLEISTUNGEN seit 2005! Lösungsvorschlag: Was unsere Regierung dagegen tun sollte. .... vollständigen Presseartikel lesen bei WordPress


Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: "50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben", erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Sonntag, 30. Oktober 2016

Rente & Altersarmut - Bundesregierung warnt Bürger vor Problemen, welche die Regierung selbst verursacht hat!



In ihrem aktuellen „Alterssicherungsbericht“ (Oktober 2016) warnt die Bundesregierung die Bürger eindringlich vor Altersarmut. Vor allem Geringverdiener müssten endlich mehr für ihre Altersvorsorge tun, um sich für den Ruhestand finanziell abzusichern.

Welch ein Hohn, wie soll ein Geringverdiener von seinem mehr als bescheidenen Einkommen noch Rücklagen für die Alterssicherung bilden können. Er kann nicht und selbst wenn er im bescheidenen Umfang könnte, bekommt er bei der Null-Zins-Politik und den schwindenden Erträgen bei Lebensversicherungen, weniger Geld heraus, als er einbezahlt hat. Allein die Inflation verringert jedes Jahr ein mögliches Kapital. Die Bundesregierung hat unter Schröder mit der SPD und den Grünen im Jahr 2002 über die Hartz IV Einführung und die Abschiebung der Arbeitslosen vom Arbeitsamt und den Jobcentern an Zeitarbeitsfirmen dafür gesorgt, dass dieser Geringverdienerbereich und die nachfolgenden Probleme mit den Renten, erst entstanden sind. Und das seit 14 Jahren.


Die Folge davon ist, dass jetzt die erste Million von insgesamt ca. 10-12 Millionen Geringverdiener in Rente kommen, die heute und zukünftig eine Rente erhalten, die unter der Sozialhilfe bzw. unter dem Hartz IV – Satz liegt. Diese Zuzahlungen zum Hartz IV Satz sind auf Dauer von der Bundesregierung nicht bezahlbar. Während die Renten in den letzten 15 Jahren 3 x gekürzt wurden haben sich die Pensionen für die Beamten mehrfach laufend erhöht. Auch diese überhöhten Pensionen wird der Staat und die Länder in 10 Jahren nicht mehr bezahlen können.

Mit Datum vom 13. Januar 2013 hat der Autor Uwe Melzer bereits eindringlich mit diesem Presseartikel vor Altersarmut bei der deutschen Rente gewarnt. Altersarmut Armut & Rente der Skandal - wenn das Geld fürs Nötigste fehlt! Jeder Fünfte durch Armut isoliert! Vergleich von Pensionen € 2.843 zu den Renten € 805. Im Jahr 2002 hat man bereits mit einem einfachen Taschenrechner die Folgen der Hartz IV – Entscheidung auf die Auswirkung der zukünftigen Renten feststellen können. Aber wir haben Politiker in unserer Regierung, unserem Bundestag und unseren Landtagen, die offensichtlich nicht mit einem Taschenrechner umgehen können.

Ein Rechenbeispiel zu den zukünftigen Renten
Das Rentenniveau bei zukünftig 43 % auf den Bruttolohn bedeutet bei einem Mindestlohn von 8,50 je Stunde, eine Rente von max. € 584,80 monatlich und das aber nur wenn mindestens 42 bis 45 Jahre ein durchlaufendes Beschäftigungsverhältnis gegeben war und regelmäßig die Rentenbeiträge bezahlt wurden. Das gilt schon mal nicht für die meisten Frauen, und viele die eine Unterbrechung hatten wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit, oder eine längere Ausbildungszeit absolvierten. Durchschnittlich wird voraussichtlich bei einem Stundenlohne von € 8,50 für die Geringverdiener nur eine Rente von ca. € 490 wahrscheinlichen sein. Bis zur Einführung des heutigen Mindestlohn von € 8,50 je Stunde, wurden aber von 2002 bis 2014 teilweise nur Stundenlöhne über die Zeitarbeitsfirmen von € 5,00 bis max. € 7,20 bezahlt. Mit der Hartz IV Einführung im Jahr 2002 durch die SPD / Grünen Regierung von Bundeskanzler Schröder wurden nachfolgend von den Arbeitsämtern und den Jobcentern die Arbeitslosen einfach an die Zeitarbeitsfirmen abgeschoben. Dort mussten Sie für die niedrigen Stundenlöhne von € 5,00 (Ungelernte) bis € 7,20 (für Facharbeiter) arbeiten, ansonsten verweigerte das Arbeitsamt oder das zuständige Jobcenter die Leistungen für Arbeitslosengeld. Und genau von diesen Geringverdienern kam jetzt die erste Million in Rente. Und jetzt – welch unvorhergesehenes Ereignis – bekommen diese alle eine Rente unter dem Sozialniveau und der Staat muss zuzahlen. Bei den weiteren 10 – 12 Millionen Rentnern (innen) in den nächsten Jahren aus dem Geringverdienerbereich, wird der deutschte Staat das Geld für die Zuzahlung diese Renten nicht mehr aufbringen können. Sollten Sie gar 42 – 45 Jahre nur im Teilzeitbereich z.B. in einem 450 € Job tätig gewesen sein, was auf viele Frauen zutrifft, und was im Handel allgemein üblich ist, dann erhalten Sie nur eine Rente in Höhe von € 193,50 und das auch nur wenn Sie 42 – 45 Jahre gearbeitet haben. Hier darf der Staat für jede Rente ca. 500 – 600 € als Sozialleistung dazu bezahlen. Auch dies wird nicht finanzierbar sein. Das ist leider die tatsächliche und bittere Wahrheit.

Für eine Rente über dem Sozialniveau müsste eigentlich ein Mindestlohn von mindestens € 13,50 - € 17,00 je Stunde eingeführt werden. Und genau dieser Mindestlohn von € 13,50 gibt es bereits mehrheitlich in den EU Staaten und teilweise sogar bis € 17,00. Deutschland als „angeblich reiches Industrieland“ erlaubt sich aber einen Mindestlohn von nur € 8,50 mit nur geringen gesetzlichen Steigerungen. Auch das ist einem Führungsland in der EU nicht würdig!

Laut „Alterssicherungsbericht“ fordert die Bundesregierung von den Bürgern mehr Anstrengungen bei der Altersvorsorge, wenn sie später ihren Ruhestand genießen wollen. Aber ein Geringverdiener kann sich anstrengen und einschränken so weit wie möglich und wird trotzdem nie in der Lage sein für eine spätere Alterssicherung privat vorzusorgen, weil sein Einkommen gerade ausreicht, um seinen täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten und dies bei steigenden Mieten und laufenden Teuerungen.

Obwohl die Bürger mit einem geringen Einkommen (Mindestlohn) gar nicht die Möglichkeit haben Geld fürs Alter anzusparen, sagt die Bundesregierung: "Doch die Bürger müssen dringend mehr für ihre Altersvorsorge tun, warnt die Bundesregierung in ihrem „Alterssicherungsbericht 2016“. Denn sonst werden viele von ihnen im Ruhestand nicht ausreichend finanziell abgesichert sein."

Das Versorgungsniveau der zukünftigen Rentner werde „ohne zusätzliche Altersvorsorge in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus dem Bericht. Vor allem für Geringverdiener bestehe ein „erhebliches Risiko“ von Altersarmut. Und das hätte man bereits mit einem Taschenrechner im Jahr 2002 wissen können und hätte in der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen steuern müssen. Stattdessen hat man über 3 Rentenreformen die Renten noch weiter drastisch gekürzt und will von den Menschen verlangen bis 76 Jahre zu arbeiten, was bereits öffentlich diskutiert wird.

Gesetzliche Rente allein schützt nicht vor Altersarmut
Ein „Alterssicherungsbericht“ wird alle vier Jahr vom Bundesarbeitsministerium erstellt. Aus dem aktuellen Dokument geht hervor, dass die gesetzliche Rente weiterhin die größte Bedeutung für die Altersversorgung in Deutschland hat.

Anfang 2015 stammten drei Viertel der Altersleistungen an die rund 17 Millionen Menschen ab 65 Jahren aus der Rentenkasse. Knapp ein Drittel der Senioren hat Einkünfte aus anderen Quellen. Am häufigsten sind neben Rente und Pension die Zinseinkünfte. Hinzu kommen die betriebliche Altersvorsorge sowie Zusatzrenten aus privaten Versicherungen.

„Personen mit Wohneigentum weisen ein deutlich höheres verfügbares Einkommen auf als Mieter“, heißt es in dem Bericht. Er beruht auf der Erhebung „Alterssicherung in Deutschland“, die laut Bundesregierung umfangreichste repräsentative Datenquelle zur Einkommenssituation der deutschen Bevölkerung im Alter.

Anmerkung von Autor Uwe Melzer: Hier wird versucht im „Alterssicherungsbericht“ eine negative Nachricht und eine erschreckende Realität für zukünftig ca. 10-12 Millionen von Rentnern, die weniger als Hartz IV erhalten, positiv zu verkaufen.


Denn all diese Geringverdiener (ca. 16 Millionen) verfügen weder über zusätzliche Einkünfte, noch Zinserträge, noch Einkünfte aus Wohneigentum (Immobilien), noch Einkünfte aus einer Betriebsrente, denn diese Geringverdiener hatten in ihrem Arbeitsleben nie die Chance, auch nur wenige Euros auf die Seite zu legen, geschweige denn zu sparen oder zu investieren.

Und damit wird unterstellt, dass die Geringverdiener an Ihrer Situation selbst schuld sind. Nein, der Staat ist Schuld, der die Rentenkassen plündert, das Renteniveau laufend kürzt, die Altersarbeitzeit erhöht von heute 67 auf zukünftig 76 Jahre und dabei sich selbst bereichert durch großzügige und laufende Steigerungen der Beamtenpensionen, die aber in ca. 10 Jahren durch die öffentlichen Haushalte ebenfalls nicht mehr bezahlbar sind (siehe Presseartikel Deutschlands Finanzen).

Vergleich von Pensionen = durchschnittlich € 2.843 im Monat mal 13 Pensionen im Jahr zu den Renten = durchschnittlich im Monat € 805 (Stand Frühjahr 2015). Siehe Presseartikel: Altersarmut & Rente der Skandal!

Laut Bericht sind die Alterseinkommen bei Personen, die im Berufsleben selbstständig waren, deutlich ungleichmäßiger verteilt als bei den abhängig Beschäftigten. Fast die Hälfte der Selbstständigen verfüge im Alter nur über ein Nettoeinkommen unter 1.000 Euro. Und das "Alles" (Renten für Arbeitsnehmer und Selbständige) wäre vermieden worden, wenn 2002 statt Hartz IV durch die SPD und die Grünen eine einheitliche Bürger-Renten-Versicherung, in der alle (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige etc.) einzahlen, eingeführt worden wäre. Bei dieser Solidarrente bezahlen die Besserverdienenden einen prozentualen Rentenbeitrag ohne Obergrenze, wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Das ist zum Beispiel ein Standard im Rentensystem der Schweiz, das im Übrigen zu einem Drittel nur aus Steuergeldern finanziert wird. (Autoren: Michael Müller & Uwe Melzer - Quelle: Berlin Journal)

Meldung über Pensionszahlungen von Aktuelle Epoch Times 1. November 2016

Über 7.600 Euro Pension für NRW-Minister pro Monat: Bürger zahlen jährlich 44,2 Millionen Euro für Regierungspensionen


Der Steuerzahler muss 44,2 Millionen Euro pro Jahr für die hohen Pensionen von Regierungsbeamten bezahlen. Im Gegensatz dazu verarmen immer mehr Rentner der Mittelschicht.

Frühere Minister in Nordrhein-Westfalen bekommen die höchsten Pensionen ehemaliger Regierungsmitglieder in Deutschland: Ihre durchschnittlichen Altersbezüge liegen mit über 7.600 Euro sogar um rund 66 Prozent höher als die früherer Bundesminister, berichtet „Bild“ (Dienstag) unter Berufung auf den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung. Demnach erhalten nordrhein-westfälische Ex-Regierungsmitglieder 7.642 Euro im Monat an Pension. Dahinter folgen ehemalige Senatoren in Hamburg (6.811 Euro) und Ex-Minister in Baden-Württemberg (6.738 Euro).

Ex-Bundesminister kommen im Durchschnitt auf 4.600 Euro. Insgesamt kostet die Versorgung der 646 ehemaligen Regierungsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen in Bund und Ländern die Steuerzahler 44,2 Millionen Euro pro Jahr. Die höchsten Abgeordnetenpensionen werden dem Bericht zufolge in Bayern (3.576 Euro), im Bundestag (3.550 Euro) und in Baden-Württemberg (3.101 Euro) gezahlt.

Insgesamt erhalten 3.907 Abgeordneten-Pensionäre und ihre Hinterbliebenen in Bund und Ländern Ruhegelder. Sie summieren sich auf 130,5 Millionen Euro im Jahr. Die höchsten Durchschnitts-Ruhegehälter unter den Beamten erhalten demnach pensionierte Berufssoldatinnen mit 3.370 Euro.

Staatsdiener in den Ländern erhalten im Durchschnitt 3.260 Euro Pension, in Städten und Gemeinden sind es 3.100 Euro und beim Bund 3.070 Euro. Bei den Sozialversicherungen (zum Beispiel Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) werden den Ruheständler im Durchschnitt 3.000 Euro im Monat gezahlt.

Das FDP-Bundesvorstandsmitglied Lencke Steiner kritisierte die hohen Pensionen: „Es kann nicht sein, dass sich viele Beamte auf ihre Pensionen freuen, während immer mehr Rentner zittern müssen, ob ihre Bezüge zum Leben reichen. Fair ist anders“, sagte sie der Zeitung. (dts)

Alarmierende Studie: Höheres Rentenniveau beseitigt Altersarmut nicht! (23.01.2017)


In der Debatte um die Bekämpfung von Altersarmut hat die Rentenversicherung vor falschen Strategien gewarnt. Selbst eine ganz erhebliche Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus würde nach Einschätzung der Rentenbehörde bei zwei Dritteln der heute von Altersarmut Betroffenen nicht dazu führen, dass sie auf ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsanspruchs kämen.

So mahnt die Deutsche Rentenversicherung in einem Schreiben an den Bundestag, das den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. Die Behörde, die für rund 30 Millionen Versicherte und Rentner zuständig ist, beruft sich dem Bericht zufolge auf eine von ihr geförderte, aktuelle Studie: Danach bezögen rund 24 Prozent der heutigen Empfänger von Grundsicherung im Alter überhaupt keine Rente aus der gesetzlichen Versicherung. Weitere 40 Prozent der Betroffenen erhielten eine gesetzliche Rente von weniger als 400 Euro.

"Es ist inzwischen wohl unstrittig, dass Altersarmut häufig auf konkret benennbare Ursachen zurückzuführen ist, und es zu ihrer Bekämpfung gezielter, an diesen Ursachen orientierter Ansätze bedarf", zitieren die Zeitungen aus der Stellungnahme. Ein höheres Rentenniveau löse die Probleme von spezifischen Gruppen mit erhöhtem Altersarmutsrisiko dabei nicht.

Flüchtlingskrise & Rente:
Es wird der Familiennachzug gewährt. Eltern kommen, gehen in Rente, haben nie bei uns gearbeitet. 80 % aller Flüchtlinge erhalten Hartz IV und werden auch in Zukunft nicht arbeiten. Gehen in Rente ohne jemals Rentenbeiträge bezahlt zu haben. Bekommen gleiche Renten wie Sozialrente für Deutsche, die 45 Jahre z.B. im Niedriglohnsektor / Teilzeit gearbeitet haben. Damit wird die Rentenkasse geplündert.



Mehr über den Autor lesen Sie im Buch/eBook mit dem Titel: "50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben", erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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Mittwoch, 14. Dezember 2011

Deutschland macht 26 Milliarden Euro unnötige Schulden für den neuen Haushalt 2012



Der neue Haushalt für 2012 wurde am 25.11.2011 vom Bundestag mit den neuen Schulden von 26 Milliarden Euro verabschiedet.

Anstatt Schulden zu vermeiden oder Schulden zu verringern werden, gegenüber dem Haushalt 2011 mit 22 Milliarden neuen Schulden, jetzt im Jahr 2012 noch 4 Milliarden Euro mehr Schulden gemacht, nämlich 26 Milliarden Euro.

Dabei beträgt der Gesamthaushalt mit allen Ausgaben 306 Milliarden Euro. Das sind in etwa die gleichen Ausgaben wie im Jahr 2011. Größter Einzelposten ist der Etat des Arbeitsministeriums mit 126,5 Milliarden Euro. Darin ist auch der Bundeszuschuss an die Rentenkassen von rund 80 Milliarden Euro enthalten. An zweiter Stelle folgen bereits mit 38,3 Milliarden Euro die Zinsen auf die Bundesschuld von 1,3 Billionen Euro. Ingesamt dürften aber die Schulden der Bundesrepublik Deutschland nach allen Euro und Bankbelastungen bei ca. 2 Billionen Euro liegen.

Dies bedeutet, dass die Schulden jetzt insgesamt ca. das 6 ½ -fache des Bundeshaushaltes für 2012 ausmachen.

Obwohl der Etat für das Arbeitsministerium mit dem Zuschuss an die Rentenkasse die größte Position ist, wurde gleichzeitig in diesen Tagen der Prozentsatz für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Rentenkasse gesenkt. Dies obwohl die ältere Bevölkerung immer mehr zu nimmt und mehr Menschen in Zukunft Rentenbezug erhalten. Das grenzt an absolute Unvernunft. Gleichzeitig erhalten viele Beamte als Pension eine 13. Pensionszahlung, quasi als Weihnachtsgeld für die Rente. Davon können normale Rentenempfänger nur träumen. Dabei sind im Durchschnitt die Pensionen wesentlich höher, als die der normalen Rentenbezieher. Das verstehe wer will. Wenn Sie aber wissen, dass die Mehrheit der deutschen Abgeordneten in Land und Bundestag Beamte sind oder aus dem öffentlichen Dienst kommen, dann ist klar, dass diese Ihre eigenen Pensionen nicht beschneiden.

 

Wie kommen wir jetzt aus den Schulden heraus?
Es gibt nur eine Lösung. Der Staat egal ob Bund, Land, Stadt, Kommune etc. dürfen ab sofort keine Schulden mehr machen. Sie müssen einfach mit den Einnahmen auskommen die vorhanden sind. Auch wenn ich strickt gegen Steuererhöhungen bin, sind Steuererhöhungen immer noch besser als Schulden zu machen. Wir sind nur deshalb von den Finanzmärkten abhängig, weil wir uns alle verschuldet haben.

> Keine Schulden > keine Zinsen > keine Spekulationen an der Börse

Es ist tatsächlich so einfach. 26 Milliarden Schulden bedeuten vom Gesamthaushalt von 306 Milliarden = 8,5 %. Es ist deshalb absolut möglich, dass jedes Ministerium für seinen Bereich „nur 8,5%“ aller Ausgaben einspart, dann haben wir die Neuverschulden auf null gesenkt. Es gibt keine vernünftige Erklärung, warum das nicht möglich sein soll.



Das Arbeitsministerium muss viele Zuschüsse über die Agenturen für Arbeit an berufstätige Menschen bezahlen, die voll arbeiten und trotzdem nicht von Ihrem Lohn leben können. Dies rührt daher, dass auf eine Billiglohnschiene gesetzt wurde. Viele 420 € Jobs sind entstanden, statt Vollanstellungen. Stundenlöhne von 3 - 5 € sind keine Seltenheit. Das ist ein skandalöser Zustand. Die Folge davon wird sein, dass ein großer Teil der Bevölkerung von Ihrer Rente nicht mehr leben kann und Sozialhilfe benötigt. Diese Negativspirale muss sofort beendet werden. Einzige Lösung hierfür ein bundeseinheitlicher Mindestlohn. Zum Leben benötigt man mindestens heute € 8,50 je Stunde. Für die Rente wären aber ca. mindestens € 10,50 je Arbeitsstunde notwendig.

Dies würde auch unserer Wirtschaft nicht Schaden. Denn die meisten Billiglöhner arbeiten bei Zeitarbeitsfirmen. Hier erhält nur der Arbeitnehmer den Billiglohn. Der Arbeitgeber bezahlt aber in der Regel an die Zeitarbeitsfirma den üblichen Tariflohn. Hier verdient nur die Zeitarbeitsfirma. Wird der gleiche Lohn an den Arbeitnehmer direkt bezahlt, ist das Problem gelöst. Dafür kann man dann auch den Kündigungsschutz lockern, um die Flexibilität der Wirtschaft zu erhalten.

Weil es keine andere Möglichkeit gibt, die Zuschüsse im Arbeitsministerium für die Agentur zur Arbeit zu senken, muss sofort ein staatlicher, flächendeckender Mindestlohn von € 8,50 und später von 10,50 € eingeführt werden. Passiert das nicht, sind später die Zuschüsse zu den Rentenanstalten nicht mehr bezahlbar. Unerträglich ist auch, dass wir eine hohe Altersarbeitslosigkeit bei Menschen über 50 Jahre haben, die in der Regel keinen Arbeitsplatz mehr erhalten oder nur gegen sehr geringe Bezahlung. Wenn es uns gelänge diese wieder in Brot und Arbeit zu bringen wäre das Arbeitsministerium erheblich entlastet.

Notwendige Einsparungen können in jedem anderem Ministerium auch erbracht werden. Vergessen Sie bitte nicht, es müssen „nur 8,5 %“ für jeden Bereich eingespart werden.

Mehr von Autor Uwe Melzer lesen Sie im Buch:"50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben".



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